Kunstgegenstände, für die im Rahmen der Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes vom 2. September 2003 keine Nutzungsmöglichkeit besteht, werden verwertet.
Die Verwertung erfolgt entweder durch öffentliche Versteigerung beim Hauptzollamt Berlin bzw. durch Online-Versteigerung auf der Auktionsplattform der Bundeszollverwaltung ( www.zoll-auktion.de). Gelegentlich werden Kunstobjekte auch auf dieser Website angeboten.
Letzte Änderung: 07.05.2012