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Das Recht der offenen Vermögensfragen

Allgemeines

"Offene Vermögensfragen" sind diejenigen vermögensrechtlichen Probleme, die durch die Teilung Deutschlands, die damit verbundene Bevölkerungswanderung von Ost nach West und die unterschiedlichen Rechtsordnungen in beiden deutschen Staaten hervorgerufen wurden.

Nach dem Umbruch in der DDR 1989 stellte sich die Aufgabe, das in 40 Jahren Zweistaatlichkeit eingetretene Teilungsunrecht sozial verträglich zu beseitigen. Dabei wurde frühzeitig klar, dass eine vollständige Revision von vier Jahrzehnten sozialistischer Entwicklung in Gesellschaft und Wirtschaft als unrealistisch ausschied.

Jedoch sollten besondere staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Ausländer und gegen Deutsche, die die DDR verlassen haben oder die schon immer im Ausland lebten, rückgängig gemacht oder entschädigt werden.

Beispiele:
  • Ein Grundstückseigentümer verließ die DDR "ohne polizeiliche Abmeldung", sein Grundstück wurde daraufhin entschädigungslos enteignet.
  • Ein Unternehmen auf DDR- Gebiet, welches überwiegend Ausländern gehörte, wurde erst in "staatliche Verwaltung" genommen und später durch die DDR liquidiert, ohne dass die Eigentümer darauf hätten Einfluss nehmen können.
  • Ein jüdisches Unternehmen wurde zwischen 1933 und 1945 zwangsarisiert, nach 1945 wurden die Ariseure durch die DDR enteignet, die ursprünglichen, jüdischen Eigentümer erhielten jedoch weder das Unternehmen zurück noch Entschädigung.

Die Verhandlungen zu den offenen Vermögensfragen zwischen der Bundesrepublik und der DDR führten im Juni 1990 zu einer ersten externer Link folgt (neues Fenster) Vereinbarung, später wurden die Grundsätze dieser Vereinbarung zu einem Bestandteil des externer Link folgt (neues Fenster) Einigungsvertrages.

Ebenfalls Bestandteil des Einigungsvertrages wurde das externer Link folgt (neues Fenster)  Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - Vermögensgesetz (VermG). In diesem Gesetz sind die grundlegenden Fragen des Vermögensrechts geregelt.

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Nachfolgend wurden - aufbauend auf dem Vermögensgesetz - weitere Gesetze zur Regelung bestimmter Teilprobleme des Vermögensrechts erlassen, so z.B.

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Letzte Änderung: 24.07.2006