Navigation und Service

 

kompetent und verlässlich

Archiv des Bundesausgleichsamt

Aufgaben

Das Bundesausgleichsamt (BAA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Das BAA ist in verwaltungsmäßiger, rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich für die Durchführung des Lastenausgleichs. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt nunmehr in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich. Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, in weit geringerer Zahl auch außerhalb Deutschlands, die jetzt wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen frei verfügen können.

Die Ausgleichsverwaltung ist dreistufig aufgebaut.

An ihrer Spitze steht das Bundesausgleichsamt als oberste Fachaufsichtsbehörde. Auf der Länderebene bestanden in den alten Bundesländern elf Landesausgleichsämter als Teile der Länderministerien. Da sich der Lastenausgleich in seiner Schlussphase befindet, werden sie mit der Erledigung der Aufgaben auf Länderebene nach und nach gemäß § 313 Lastenausgleichsgesetz aufgelöst. Dem Bundesausgleichsamt und den Landesausgleichsämtern nachgeordnet sind die - in einem kontinuierlichen Konzentrationsprozess verbliebenen - Ausgleichsämter als Teile der Stadt- und Landkreisverwaltungen.

Footer2

© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen