Datenschutzbeauftragte/er
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) / das Bundesausgleichsamt (BAA) hat gemäß § § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine / einen Beauftragte/n für den Datenschutz bestellt.
Der / Die Beauftragte für den Datenschutz ist den Behördenleiter unmittelbar unterstellt und wirkt auf die Einhaltung der Regelungen des BDSG hin.
Bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz können Sie die Datenschutzbeauftragte des BADV / BAA wie folgt erreichen:
Behördliche Datenschutzbeauftragte des BADV
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Datenschutz@badv.bund.de