Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Die Gleichstellungsbeauftragte hat den Auftrag, die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes in der Dienststelle zu überwachen und zu fördern. Benachteiligungen wegen des Geschlechts sollen verhindert und der Schutz vor sexuellen Belästigungen gewährleistet sein.
Sie wirkt bei allen Maßnahmen der Verwaltung mit, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt darüber hinaus Frauen und Männer in Fragen ihres beruflichen Fortkommens bzw. in Fällen von Benachteiligungen.