Die Schwerbehindertenvertretung
Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen im und in das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).
Ihre Aufgabe besteht darin, den schwerbehinderten Menschen im BADV beratend und helfend zur Seite zu stehen. Sie überwacht, dass geltende Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen eingehalten werden.
Neben dem Personalrat ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigenständige Vertretung bezogen auf den Kreis der schwerbehinderten Menschen.
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wird alle 4 Jahre von den schwerbehinderten Menschen des BADV gewählt.