- Bezugscheine
Bezugscheine
Entsprechend den Vereinbarungen des Londoner Schuldenabkommens verbriefen Bezugscheine den Anspruch auf Ausreichung von 3 % Fundierungsschuldverschreibungen für Zinsrückstände der Dawes-Anleihe und der Young-Anleihe aus der Zeit von 1945 bis 1952, deren Zahlung bis zur ”Wiedervereinigung Deutschlands” ausgesetzt blieb (”Schattenquoten”). Die Bezugscheine wurden jeweils bei Fälligkeit der zugehörigen Konversionsschuld- verschreibungen ausgegeben (europäische Ausgaben); lediglich bei den amerikanischen Ausgaben der Dawes-Anleihe und der Young-Anleihe waren sie (unter der Bezeichnung ”Talon”) schon Bestandteil der Konversionsschuldverschreibungen selbst.