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Archiv des Bundesausgleichsamt

Fachliche Sonderfunktion

Hier werden insbesondere schwierige und umfangreiche Rückforderungsverfahren sowie Fälle mit Schadensausgleichen in den ehemaligen Vertreibungsgebieten erledigt. Zudem bearbeitet dieser Bereich die Fälle des § 335b LAG, in denen Lastenausgleichsleistungen für Schäden an Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder an Familienstiftungen gewährt wurden. Es wird ermittelt, ob der einst berücksichtigte Schaden inzwischen wieder ausgeglichen ist. In dem Verfahren nach § 335b LAG, welches als Vorverfahren zum eigentlichen Rückforderungsverfahren gilt, wird die Höhe des Schadensausgleichs für alle Beteiligten und alle beteiligten Ausgleichsämter einheitlich festgestellt. In dem Fest-stellungsbescheid wird die Höhe des Schadensausgleichs in Reichsmark oder in Mark der Deutschen Demokratischen Republik ("M-Ost") bestimmt. Die Festsetzung des späteren Rückforderungsbetrages in Euro findet erst in dem eigentlichen Rückforderungsverfahren nach § 349 LAG statt.

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