Rückforderungs- und Leistungsbescheid
Rückforderungs- und Leistungsbescheid (zum Beispiel bei der Rückgabe oder nach der Wiederverfügbarkeit von Grundvermögen)
Erfolgte der Schadensausgleich z. B. durch Rückgabe eines Grundvermögens oder im Wege der Aufhebung der staatlichen Verwaltung, veranlasst das Bundesausgleichsamt die Rückforderung von Lastenausgleich durch einen Rückforderungs- und Leistungsbescheid. In diesem wird dem Rückzahlungspflichtigen der Rückforderungsbetrag mitgeteilt und er wird aufgefordert, diesen unter Angabe eines entsprechenden Verwendungszweckes (Zahlungsnummer) auf ein Konto der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu überweisen.