Für die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik entstandenen Schäden konnte seit Ende der 1960er Jahre ebenfalls Lastenausgleich gewährt werden.
Der Rückforderungsbetrag setzt sich zusammen aus dem zurückzufordernden Endgrundbetrag der Hauptentschädigung und dem seinerzeit mit ausgezahlten Zinszuschlag zur Hauptentschädigung.