Justiziariat
Referat R 1
Das Referat R 1 ist zuständig für die Bearbeitung der Klagen, die gegen Bescheide nach § 349 LAG und § 8 Abs. 4 EntschG erhobenen werden. Weiterhin obliegen dem Referat die Klärung rechtlicher Grundsatzfragen, die Auswertung der Rechtsprechung und die Änderung Rückforderungsrundschreibens.
Das Referat R 1 ist auch für den Datenschutz im Lastenausgleich und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zuständig.