Aufgabenbereiche / Organisation
Im operativen Bereich zählt seit dem 01.01.2010 die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei neu bekannt gewordenen Schadensausgleichen zur Kernaufgabe des Bundesausgleichsamtes.
In weiteren, speziellen Bereichen des Lastenausgleichsrechts, nämlich der Bestimmung der Höhe des Schadensausgleichs an Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und Familienstiftungen sowie bei der Kriegsschadenrente erlässt das Bundesausgleichsamt ebenfalls selbst Verwaltungsakte.
Weitere Aufgaben betreffen unter anderem den Haushaltsbereich, da das Bundesausgleichsamt auch nach der Auflösung des Ausgleichsfonds Ende 2004 in die finanzielle Abwicklung des Lastenausgleichs eingebunden bleibt.
Die Aufgabenerledigung erfolgt in drei Referaten und in zwei Bereichen, in denen Sonderfunktionen ausgeübt werden. Bei seiner Arbeit wird das Bundesausgleichsamt vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) personell unterstützt. Das Bundesausgleichsamt unterhält mit dem BADV eine Verwaltungsgemeinschaft.
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