Lastenausgleich
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt nunmehr in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich. Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, in weit geringerer Zahl auch außerhalb Deutschlands, die jetzt wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen frei verfügen können.