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Archiv des Bundesausgleichsamt

Lastenausgleich

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt nunmehr in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich. Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, in weit geringerer Zahl auch außerhalb Deutschlands, die jetzt wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen frei verfügen können.

Vergilbte Akten

Historie Lastenausgleich

Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) ist das Kerngesetz des Lastenausgleichs, der sich im Laufe der Jahre nach Inkrafttreten zahlreicher weiterer ergänzender gesetzlicher Regelungen zu einem umfassenden Eingliederungs- und Entschädigungsprogramm entwickelte.

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Pultordner A bis Z

Behördenverzeichnis

Anschriften der Lastenausgleichsbehörden

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Aktendeckel mit dem Vermerk "Ausgezahlt"

Ablauf der Antragsfrist auf Lastenausgleich

Seit 1996 können keine Anträge auf Lastenausgleich mehr gestellt werden (§ 234 Absatz 4 Lastenausgleichsgesetz). Die Antragsfrist ist abgelaufen.

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Regal gefüllt mit Akten

Lastenausgleichsarchiv

Im Hinblick auf die große historische, vor allem aber sozial- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Lastenausgleichs ist eine umfassende Archivierung der Akten der Ausgleichsverwaltung vorgesehen.

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Stapel von Broschüren

Publikationen

Hier finden Sie die Jahresberichte zur Arbeit des Bundesausgleichsamtes und Daten zu den Rückforderungsverfahren und den Aufwendungen im Lastenausgleichsbereich.

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