Eigentümersuche
Das BADV hat eine Stelle für die Suche
nach Menschen,
die Geld oder Eigentum verloren haben.
In der Nazi-Zeit und in der DDR-Zeit.
Aber auch in Deutschland heute.
Eigentümer in der DDR-Zeit
In der DDR-Zeit (1949-1990) hat der Staat
vielen Menschen ihren Eigentum weggenommen.
Das passierte, wenn sie die DDR verlassen haben.
Menschen die aus der DDR weggingen, aber ihr Haus blieb da.
Man nannte sie "Republik-Flüchtlinge".
Wohnsitz
Der Ort, an dem jemand seine Wohnung hat.Und Menschen, die nach 1945
keinen Wohnsitz in der DDR hatten.
Zum Beispiel weil sie nach dem Krieg
im Westen wohnten.
Diese Menschen ließen
Häuser, Geld und Eigentum zurück.
Die DDR nahm sie unter ‚staatliche Verwaltung’.
Diese Menschen durften nichts mehr
mit ihrem Eigentum machen,
auch nicht verkaufen.
Ihre Bankkonten wurden gesperrt.
Die Behörden gaben ihnen keine Auskunft.
Das BADV kümmert sich um Häuser,
Geld und Eigentum,
die in der DDR-Zeit
in ‚staatlicher Verwaltung’ waren.
Antrag stellen
Wenn man einen Antrag stellt, kann man etwas bekommen. Zum Beispiel Geld oder Hilfe von der Behörde. Ein Antrag wird auf einem offiziellen Formular gestellt. Man muss das Formular komplett und richtig ausfüllen. Dazu kommt eine Unterschrift.Wer sein Eigentum zurück bekommen möchte,
musste bis 1992 einen Antrag stellen.
Die Beamten vom BADV untersuchen,
ob jeder Antrag stimmt.
Wenn alle Beweise da sind
und alle Dokumente stimmen,
wird der Besitz
an den früheren Eigentümer zurückgeben.
Aufgebotsverfahren
Eine Suche auf Zeit. Wenn der Eigentümer sich nicht meldet, geht der Besitz an den Staat.Die Beschäftigten vom BADV suchen auch selbst
nach den früheren Eigentümern
von Häusern, Geld und Eigentum.
Wenn sie die Eigentümer nicht finden können,
machen sie ein "Aufgebotsverfahren".
Das BADV führt eine Liste mit
Häusern, Geld und Eigentum aus der DDR-Zeit.
Darauf sind die Namen von Eigentümern,
die das BADV nicht finden konnte.
Die Eigentümer müssen sich
beim BADV melden.
Die Suche läuft bald ab, wenn sich kein Eigentümer meldet.
Danach können die Eigentümer
ihren Besitz nicht mehr zurückbekommen.
Die gesamte Liste steht hier.
Es ist eine PDF-Datei.
Um sie zu öffnen, braucht man
einen "PDF-Reader".
Eigentümer unfindbar
Manchmal findet das BADV heraus,
wer früher Eigentümer war.
Aber der Brief mit der Entscheidung vom BADV
kommt nicht an,
der Eigentümer ist unauffindbar.
Auch dann macht das BADV ein Aufgebotsverfahren.
Die Gesetze über dieses Verfahren gelten für
- Vermögensfragen aus der Nazi-Zeit (1933-1945)
- Vermögensfragen aus der Nachkriegs-Zeit (1945-1949)
- Vermögensfragen aus der DDR-Zeit (1949-1990).
Vermögenszuordnung
Für ehemaligen DDR-Besitz hat das BADV
eine eigene Stelle. Die ist in Cottbus.
Staatsbetriebe in der DDR hatten Grundstücke,
Häuser und Eigentum.
Zum Beispiel: Kombinate, die Bahn und die Post.
Die Beamten untersuchen,
wer nach der Wende Eigentümer ist:
das Land, der Bund oder die Kommune.
Fragen
Das BADV beantwortet alle Fragen zu Vermögenszuordnung.
Dafür gibt es eine Telefonnummer
und eine E-Mail-Adresse.
Außerdem hat das BADV viele Infos
zum Thema "Eigentümersuche" gesammelt.
Die stehen im Internet und auf Papier.
Telefon: 49 30 187030-0
E-Mail-Adresse: poststelle@badv.bund.de