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Identifizierung und Realisierung des ehemaligen Petschek-Vermögens

Vorgeschichte

Die Brüder Ignacz und Julius Petschek waren böhmische Großkohlenhändler und Großindustrielle, die nach dem Ersten Weltkrieg ihren Besitz in Mitteldeutschland erweiterten und die Mehrheiten an den Bergbaugesellschaften um Meuselwitz, Rositz und Borna erwarben. Seit 1926 waren sie Hauptaktionäre der Phönix AG in Mumsdorf, 1931 der Vereinsglück AG in Meuselwitz, der Leonhard AG in Zipsendorf, der Herzog Ernst Bergwerks AG Oberlödla und der Grube Kraft in Thräna. Mit dem Erwerb der Anhaltischen Kohlenwerke AG im Jahre 1932 befand sich mehr als die Hälfte der Braunkohlenförderung Mitteldeutschlands im Besitz der Familie Petschek.

Auch im Niederlausitzer Revier wurde die Petschek-Gruppe bald zur beherrschenden Kraft. 1927 übernahm Ignacz Petschek die Aktienmehrheit bei der Ilse Bergbau AG, Senftenberg, der seinerzeit bedeutendsten Bergbaugesellschaft der Niederlausitz. Gleichzeitig war er auch Hauptaktionär der Eintracht Braunkohlenwerke und Brikettfabriken AG in Welzow. Ab 1932 gehörte zur Unternehmergruppe Petschek auch die Niederlausitzer Kohlenwerke AG, Berlin.
Während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland waren die Petschek-Gruppen aufgrund der Zugehörigkeit der Familie Petschek zum jüdischen Glauben der Verfolgung ausgesetzt.
Der Hauptschädigungsakt gegenüber der Ignacz-Petschek-Gruppe bestand in der Einsetzung von staatlichen Zwangstreuhändern durch Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 1. März 1939. Der Konzern wurde in der Folge - insbesondere durch notarielle Verträge vom 8. September 1939 - von den Zwangstreuhändern im Wesentlichen über die als Auffanggesellschaft vom Deutschen Reich gegründete Deutsche Kohlenbergbau-Gesellschaft mbH an die Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten "Hermann Göring" veräußert.
Die Julius-Petschek-Gruppe wurde auf Betreiben des damaligen Reichswirtschaftsministers und der deutschen Großindustrie veranlasst, ihre Vermögenswerte, insbesondere die Beteiligungen an den Produktions- und Handelsgesellschaften, zu veräußern. Dies geschah durch Kaufvertrag vom 21. Mai 1938.
Bei den 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone vorgenommenen Enteignungen der Braunkohlenkonzerne erfolgte eine Überführung in Volkseigentum. Die Enteignung aus der Zeit des Nationalsozialismus wurde weder 1945 noch bis zur Auflösung der DDR rückgängig gemacht. Von den Erben der Familie Petschek wurden nach 1990 vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

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