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Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR)

Die o. g. Behörde wurde auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 18. August 1966 gegründet und war zuständig für die

  • Feststellung und Regelung offener Vermögensfragen zwischen der DDR und anderen Staaten und Westberlin
  • Sicherung der Vermögensrechte der DDR in anderen Staaten und Westberlin
  • Kontrolle über das in der DDR befindliche und staatlich verwaltete Vermögen von Berechtigten aus anderen Staaten und Westberlin

Das gesamte Schriftgut wurde im März 2023 und im Januar 2024 dem Bundesarchiv übergeben.

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© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen