Eigentümersuche
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ermittelt entsprechend seines gesetzlichen Auftrages die Eigentümer bzw. Rechtsnachfolger von Vermögenswerten, die in der DDR unter staatlicher Verwaltung standen und bislang nicht beansprucht wurden. Können Berechtigte mit den zu Gebote stehenden Mitteln nicht gefunden werden, leitet das BADV ein Abführungs- bzw. Aufgebotsverfahren ein, nach dessen Ablauf die auch dann noch nicht beanspruchten Vermögenswerte an den Entschädigungsfonds der Bundesrepublik Deutschland abgeführt werden.
Mit den angefügten Listen gibt das BADV die Vermögenswerte bekannt, für die noch keine bzw. nur teilweise Berechtigte ermittelt werden konnten.
Die Listen sind gegliedert nach:
- Grundstücken einschließlich vorhandener Grundstückskonten,
- Grundstücksgleichen Rechten einschließlich darauf bezogener Konten,
- Erlösen aus der Veräußerung von Grundstücken.
Personen, die Grund zu der Annahme haben, für in der Liste enthaltene Vermögenswerte anspruchsberechtigt zu sein, werden gebeten, sich unter genauer Darlegung der Berechtigungsgründe bzw. bereits unter Vorlage von Nachweisen für ihre Berechtigung (Kopie des Personalausweises oder Passes, Erbnachweise, Handelsregisterauszüge u. ä.) beim BADV unter Angabe des gegebenenfalls in der Liste angegebenen Aktenzeichens zu melden (Eine zufällige Namensgleichheit mit einem in der Liste enthaltenen Altberechtigten ist für eine Meldung allein nicht ausreichend!).
In der Liste aufgeführte Personen, die für den jeweiligen Vermögenswert bereits eine Entschädigung nach Maßgabe des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche vom 13. Mai 1992 erhalten haben, können keine Ansprüche mehr geltend machen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht zweifelsfrei bekannt ist, ob bei allen aufgeführten Grundstücken eine staatliche Verwaltung vorgelegen hat. Die Angaben in der Liste sind so wiedergegeben, wie sie dem BADV von den hierfür zuständigen Stellen gemeldet worden sind. Für die Richtigkeit, insbesondere der Grundstücksangaben, kann daher keine Gewähr übernommen werden.
Genealogen können zur Durchführung von Ermittlungen vom BADV weder beauftragt noch bevollmächtigt oder in sonstiger Weise rechtlich verbindlich am Verwaltungsverfahren beteiligt werden. Durch diese Veröffentlichung werden seitens des BADV mit Genealogen daher keinerlei Vertrags-, vertragsähnliche oder Vollmachtsverhältnisse begründet oder angebahnt.
Allerdings liegen eine Klärung der Eigentumsverhältnisse und eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an den in der Liste genannte Grundstücke im öffentlichen Interesse. Deshalb wird es vom BADV ausdrücklich begrüßt, wenn für den Einzelfall im Rahmen der Ermittlungen der Genealogen befragte Behörden, Gerichte, Ämter, Archive oder sonstige Auskunftstellen großzügige Unterstützung gewähren.
Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Liste ständig aktualisiert wird und damit Veränderungen unterworfen ist, weil zum Beispiel Berechtigte ermittelt werden konnten oder ein anhängiges Abführungs- bzw. Aufgebotsverfahren abgeschlossen worden ist.
Listen
Grundstücke einschließlich vorhandener Grundstückskonten (Stand 08.10.2024)
Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken (Stand 08.10.2024)