Eigentümersuche und Aufgebotsverfahren
"Aufgebotsverfahren" dienen der Ermittlung unbekannter oder unauffindbarer Eigentümer von Vermögenswerten oder anderer Rechtsinhaber.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) führt in zwei Bereichen Aufgebotsverfahren durch:
- bei der Ermittlung der Eigentümer von Vermögenswerten, die in der DDR unter so genannte "staatliche Verwaltung" gestellt wurden
- bei der Suche nach unbekannten Entscheidungsempfängern, denen eine vermögensrechtliche Entscheidung des BADV und der örtlichen Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen nicht wirksam zugestellt werden kann.