Entschädigungsfonds
Der Entschädigungsfonds stellt die für die Entschädigungszahlungen benötigten Gelder zur Verfügung und nimmt zu diesem Zweck aus unterschiedlichen Bereichen Gelder ein. Die Verwaltung des Entschädigungsfonds, einem Sondervermögens des Bundes, obliegt dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Sie umfasst die Einziehung und gesetzlich normierten Ausgaben der für den Fonds bestimmten Mittel, das Zuteilungsverfahren für einzelne Wertrechte sowie die verzinsliche Anlage von Überschüssen.
Im Entschädigungsfonds werden die für Entschädigungszahlungen benötigten Gelder gesammelt. Die Einnahmequellen des Entschädigungsfonds sind in § 10 EntschG normiert. Es handelt sich um
- Zuflüsse von Nachfolgeorganisationen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)
- Rückflüsse aus dem Lastenausgleich
- Abführungen von Kommunen, Ländern, Bund, Post, Bahn oder Wohnungsgesellschaften
- Veräußerungen von Grundstücken und ähnlichem im Wege des Aufgebotsverfahrens
- Veräußerungserlöse nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Zur Realisierung der Einnahmen führt der Entschädigungsfonds Verwaltungsverfahren durch:
- Durchführung von Aufgebotsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG in Verbindung mit § 15 GBBerG
- Herausgabe und Verwertung von beim BADV verwahrten Altwertpapieren
- Bearbeitung von Schuldverschreibungsverfahren und Ablösung von Forderungen des Entschädigungsfonds, Einziehung von Sicherungshypotheken.