Entschädigungsrecht
Mit dem Entschädigungsrecht werden neben der Entschädigung für Enteignungen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) (1949 - 1990) Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945–1949) geregelt.
Hinsichtlich der Entschädigungen für Verluste zwischen 1933 und 1945 verweist das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) auf das Entschädigungsgesetz (EntschG).