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Bund- Länder- Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma vom 5. Dezember 2018

Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 8. Dezember 2016 ist vereinbart worden, das Ruherecht für Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma zu sichern. Die Kosten tragen Bund und Länder je zur Hälfte.
Der Beschluss wurde in einer Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Die Vereinbarung findet Anwendung auf Gräber der unter dem Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 stehenden deutschen Sinti und Roma, wenn die in der Bund- Länder- Vereinbarung näher geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Grabnutzungsberechtigte) oder Friedhofsträger. Für gestundete Grabnutzungsgebühren können Friedhofsträger eine Erstattung mit Rückwirkung bis zum 12.10.2012 beantragen.

Die administrative Umsetzung der Bund- Länder- Vereinbarung erfolgt durch das Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Dort wird diese Aufgabe durch die Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen wahrgenommen.

Antragstellern steht bei Fragen eine Service- Telefonhotline zur Verfügung, die unter der Nummer Grafik +49 30 187030-1550 zu erreichen ist.
Außerdem kann die Arbeitsgruppe auch per E-Mail Grafik poststelle.blv@badv.bund.de angeschrieben werden.

Die Formulare für die Beantragung der Erstattung der verauslagten bzw. der entgangenen Gebühren und Aufwendungen sind auf dieser Seite in der Servicebox unter der Überschrift ‚Formulare‘ hinterlegt. Die Anträge sind an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in 11055 Berlin zu schicken.

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    Telefon: +49 30 187030-1550

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