Fristen
Anträge auf Rückübertragung oder Entschädigung für Vermögensverluste konnten grundsätzlich bis zum 31.Dezember 1992, für bewegliches Vermögen bis zum 30. Juni 1993 gestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Fristen für die Geltendmachung eines Anspruches nach dem Vermögensgesetz abgelaufen.