Gegenstand eines vermögensrechtlichen Anspruchs
Gegenstand eines vermögensrechtlichen Anspruchs können sein:
- bebaute und unbebaute Grundstücke sowie rechtlich selbständige Gebäude und Baulichkeiten
- Nutzungsrechte (z.B. das Recht auf Nutzung volkseigenen Bodens zur Errichtung eines Eigenheims) und dingliche Rechte an Grundstücken oder Gebäuden (z.B. Hypotheken)
- Bewegliche Sachen (z.B. Hausrat, Kraftfahrzeuge)
- Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (z.B. Patent- oder Warenzeichenrechte)
- Kontoguthaben und sonstige auf Geldzahlungen gerichtete Forderungen
- Eigentum/ Beteiligung an Unternehmen auf dem Gebiet der DDR