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Aufgaben und Allgemeine Hinweise

Die Vermögenszuordnung ist ein spezieller Verwaltungsbereich, der sich mit den Folgen der Wiedervereinigung für das staatliche Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in eigentumsrechtlicher Hinsicht befasst.
Aufgabe der Vermögenszuordnungsstelle ist es festzustellen, auf welches neue Rechtssubjekt das Eigentum an einem ehemals in "Volkseigentum" stehenden Vermögenswert nach der Wiedervereinigung übergegangen ist. In erster Linie geht es hier um ehemalige volkseigene Grundstücke, deren neue Eigentümer im Grundbuch einzutragen sind.
Damit wird der - zeitweilig in den neuen Bundesländern suspendierte - öffentliche Glaube des Grundbuches wiederhergestellt.
Einen wesentlichen Teil stellen die wirtschaftlich genutzten Vermögenswerte dar. Dies sind die Vermögenswerte der ehemaligen volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate, welche nach dem Treuhandgesetz und dessen Folgevorschriften in Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften umgewandelt wurden.
Einen weiteren Kernbestandteil bildet das öffentlich genutzte Volkseigentum, welches als Verwaltungs- und Finanzvermögen auf öffentlich-rechtliche Körperschaften (zum Beispiel Bund, Länder und Kommunen) übergegangen ist.
Ferner sind Eigentumsfragen der Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post sowie öffentliche Restitutionsansprüche zu entscheiden.
Einen Sonderbereich umfasst die Feststellung von gesondertem Gebäudeeigentum für ehem. landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und Wohnungsbaugenossenschaften.

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