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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Vermögenszuordnungsstelle bilden im Wesentlichen die Artikel 21, 22, 26, 27 und 36 des Einigungsvertrages, das Treuhandgesetz mit seinen Durchführungsverordnungen und Folgegesetzen, das Kommunalvermögensgesetz, das Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetz sowie das Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG).
Die Vermögenszuordnungsverfahren werden parallel und unabhängig von den Verfahren nach dem auf private Rückübertragungen angelegten Vermögensgesetz (VermG) durchgeführt, wobei Entscheidungen nach dem VermG die Zuordnungsentscheidungen überlagern.
Darüber hinaus wurde der Zuordnungsbehörde die Eigentumsübertragung von gesamtstaatlich repräsentativen Naturerbeflächen, insbesondere des sogenannten "Grünen Bandes" an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, vom Bund an die Länder und ausgewählte Stiftungen zugewiesen.

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