Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Vermögenszuordnungsstelle bilden im Wesentlichen die Artikel 21, 22, 26, 27 und 36 des Einigungsvertrages, das Treuhandgesetz mit seinen Durchführungsverordnungen und Folgegesetzen, das Kommunalvermögensgesetz, das Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetz sowie das Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG).