Offene Vermögensfragen
Wir entscheiden über Anträge zu unrechtmäßigen Vermögensverlusten aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945). Durch Rückübertragung oder Entschädigung werden Vermögensverluste von Menschen ausgeglichen, die zwischen 1933 und 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen durch Zwangsmaßnahmen unrechtmäßig ihr Vermögen verloren haben. Das betrifft Vermögensverluste, die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer und Berlin (Ost) eingetreten sind und von der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht entschädigt wurden.