Gewährleistungen, Mandatargeschäfte und Beteiligungsschuldscheine
Gewährleistungen
Unter Gewährleistungen versteht man Bürgschaften und Garantien des Bundes, die dieser gemäß aktuellem Haushaltsgesetz übernimmt, um besonders förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben, Projekte oder Programme zu unterstützen. Diese vor allem für Zwecke der staatlichen Wirtschaftsförderung übernommenen Gewährleistungen sind Eventualverbindlichkeiten. Zahlungsverpflichtungen entstehen also nur im Schadensfall, wenn der Bund wegen Nichterfüllung einer gesicherten Forderung aus der Gewährleistung in Anspruch genommen wird.
Die Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Rahmen für die Eventualverbindlichkeiten (Ermächtigungskontrolle) sowie die Ausfertigung der Garantie- und Bürgschaftserklärungen ist dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) vom Bundesinnenministerium übertragen worden.
Mandatargeschäfte
Bürgschaften und Garantien im Bereich der Außenwirtschaft sowie deren Abwicklung werden im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen von der Euler Hermes AG als Treuhänder des Bundes bearbeitet.
Die Überwachung der Einhaltung der gesetzesmäßigen Vorgaben obliegt dem BADV.
Beteiligungsschuldscheine
Die Bundesrepublik Deutschland wird durch das Haushaltsgesetz ermächtigt, sich an internationalen Finanzinstitutionen (z. B. Weltbank) und Fonds (z. B. Montreal Protokol Fund) durch Hingabe unverzinslicher Schuldscheine (Beteiligungsschuldscheine) zu beteiligen.
Die Ausstellung dieser Beteiligungsschuldscheine sowie die damit einhergehende Überwachung der Einhaltung der Konditionen nimmt das BADV für das BMF wahr.