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Das DB-JobTicket für alle Bundesbediensteten

Mit dem Zug zum Arbeitsplatz? Das DB-JobTicket macht es möglich!

Die DB Vertrieb GmbH bietet für Berufspendler DB-JobTickets für den Fernverkehr, die Deutschlandtarifverbund GmbH DTV-Jobtickets für den Nahverkehr an. Diese sind persönliche Jahreskarten für Beschäftigte von Firmen, Verbänden und Behörden. Die Tickets gelten nur für die Nutzung von Produkten der Deutschen Bahn AG und kooperierenden Bahnunternehmen (z.B. Metronom), nicht aber für die Nutzung von Angeboten kommunaler Verkehrsträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Für beide Produkte gilt weiterhin der Vertrag mit der DB-Vertrieb GmbH vom 21.09.2006 mit seinen Nachträgen.

Das DB-JobTicket berechtigt dazu, innerhalb der Geltungsdauer beliebig viele Fahrten auf den in der Fahrkarte angegebenen Strecken und Produktklassen (EC, IC, ICE) durchzuführen.

Für das DB-Job-Ticket hat die DB-Fernverkehr AG ein neues Rabattmodell entwickelt. Zukünftig kommt es auf das Medium des Tickets an (Handy oder Papier). Für DB-Jobticketnutzer in Form eines Papier­tickets gibt es einen Rabatt von 5 %; jene, die ihr Ticket mit ihrem Handy vorweisen können, erhalten einen 10%-igen Rabatt. Die Umstellung erfolgt automatisch: bei Handytickets bei monatliche Zahl­weise zum 01.10.2022; bei Papiertickets in monatlicher Zahlweise und allen anderen Tickets (jährli­cher Zahlweise) erfolgt die Umstellung zum nächsten individuellen Verlängerungstermin.

Ab 01.01.2023 kann das DB-Job-Ticket nur noch als digitales Handytickets bestellt werden.

Selbstverständlich können mit dem DB-Jobticket (Fernverkehr) wie bisher auch Züge des Schienenpersonennahverkehrs genutzt werden. Die Bedingungen über den Erwerb und die Nutzung von DB-Jobtickets für den Fernverkehr ab dem 01.01.2024 sind unter weiterführende Informationen nachzulesen. Die Rechnungslegung an den Beschäftigten wird weiter fortgeführt.

Das DB-Jobticket (Fernverkehr) kann leider nicht bezuschusst werden.

Das DTV-Jobticket berechtigt dazu, innerhalb der Geltungsdauer beliebig viele Fahrten auf den in der Fahrkarte angegebenen Strecken und Produktklassen (S-Bahn, RE, RB, IRE,) durchzuführen, Hier gilt das bekannte Rabattmodell – orientiert an der Abnahmemenge – auch hinsicht­lich der den Rabattstufen zugeordneten Abnahmemengen und den Rabatten unverändert, Wegen der geringen Abnahme von DTV-Jobtickets unter 2000 Tickets reduziert sich der Rabatt ab 2023 auf 10 %.

Überall dort, wo die Deutsche Bahn AG gesonderte Verträge mit einzelnen Verkehrsverbünden bzw. Ländertarifen (z. B. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) geschlossen hat, kann es im Einzelfall sein, dass aufgrund dieser Verträge keine Möglichkeit besteht, ein DTV-JobTicket zu beziehen. Über Einzelheiten hierzu informiert Sie das unten genannte Abo-Center Berlin.

Das DTV-Jobticket (Nahverkehr) kann in Höhe bis zu maximal 23,28 € monatlich bezuschusst werden. Die Entscheidung über das „Ob“ der Zahlung und die Höhe des Zuschusses liegt bei der jeweiligen Behörden- oder Einrichtungsleitung. Bitte wenden Sie sich dorthin, wenn Sie einen Zuschuss zum DB-Jobticket (nur Personennahverkehr) beantragen möchten.

Beide Tickets können von Beschäftigen von Bundesbehörden und deren Diensstellen mit dem unten bereitgestellten Bestellscheinen unmittelbar bei dem dort angegebenen Abo-Center bestellt werden. Eine Beitrittserklärung der Beschäftigungsdienststelle zum Rahmenvertrag mit der DB ist – anders als in den Verkehrsverbünden – grundsätzlich nicht erforderlich.

Allerdings werden in Einzelfällen auch Beschäftigte anderer Einrichtungen und Organisationen,zum Erwerb eines vorgenannten Tickets zugelassen, etwa solche die aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert werden, die unter der Rechtsaufsicht dees Bundes stehen oder an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist,. Ist für vorgenannte Beschäftigte erstmals ein Ticketbezug geplant, wenden sie sich bitte an jobticket@badv.bund.de.

Eine Besonderheit gilt überall dort, wo die Deutsche Bahn AG gesonderte Verträge mit einzelnen Verkehrsverbünden bzw. Ländertarifen (z. B. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) geschlossen hat. Hier kann es im Einzelfall sein, dass aufgrund dieser Verträge keine Möglichkeit besteht, ein DB-JobTicket im Nahverkehr zu beziehen. Über Einzelheiten hierzu informiert Sie das unten genannte Abo-Center Berlin.

Bitte beachten Sie, dass neben dem Ticketpreis eine jährliche Servicepauschale in Höhe von derzeit 14,90 € für das Ticketmanagement an die DB AG zu entrichten ist.

Ansprechpartner für alle Fragen zu beiden Tickets ist die DB Vertrieb GmbH. Hier kann Ihnen direkt und personenbezogen Auskunft gegeben werden.

Hinweis: Bei Anfragen weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um ein DB-JobTicket oder ein DTV-Jobticket (Nahverkehr) auf der Grundlage des Vertrages mit dem Bundesverwaltungsamt (fortgeführt durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen - BADV) handelt.

Viele Informationen rund um das DB Job-Ticket und zum DTV-Jobticket (Nahverkehr) finden Sie und Ihre Mitarbeiter auf der Internetseite unter https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/pendler/jobticket

Individuelle Preisinformationen zum DB Job-Ticket und zum DTV-Jobticket (Nahverkehr) finden Sie auch auf https://www.bahn.de/angebot/pendler/jobticket/abopreise

Aktuelles:

Trennung des DB-Jobticket in ein rabattiertes Jobticket des Deutschlandtarifs ausschließlich für den Nahverkehr und des DB-Jobtickets für die zusätzliche Nutzung des Fernverkehrs

Mit der Einführung des Deutschlandtarifverbundes (DTV) seit dem 01.01.2022 ist der Schienenpersonennahverkehr aus dem DB-Jobticket herausgelöst. Er wird nunmehr von der Deutschlandtarifverbund GmbH als DTV-Jobticket (Nahverkehr) verantwortet. Hingegen wird das DB-Jobticket (Fernverkehr) als Fernverkehrsticket von der DB-Fernverkehr AG verantwortet.

Auswirkungen auf den Rabatt

Im Hinblick auf die Bestimmung der Rabattstufe der Tickets kann die jeweilige Zahl der Tickets nicht mehr zusammenaddiert werden.

Im Nahverkehr gilt das bekannte Rabattmodell – orientiert an der Abnahmemenge – auch hinsicht­lich der den Rabattstufen zugeordneten Abnahmemengen und den Rabatten unverändert, gilt aber nunmehr nur noch im Deutschlandtarif. Innerhalb eines Übergangszeitraumes bleibt es aus Gründen der Kulanz auch bei dem Rabattsatz von 13 % für die Beschäftigten des Bundes. Da in dieser Katego­rie jedoch aktuell nur 398 Tickets bezogen werden, dürfte sich der Rabatt ab 2023 auf 10 % reduzie­ren.

Ein Austausch der Tickets ist nicht erforderlich.

Das DTV-Jobticket (Nahverkehr) ist wie das vormalige DB-Jobticket, das auf den Nahverkehr begrenzt ist, bis zu einer monatlichen maximalen Zuschusshöhe von 23,28 € zuschussfähig.

Im Fernverkehr hat die DB-Fernverkehr AG ein neues Rabattmodell entwickelt. Zukünftig kommt es auf das Medium des Tickets an (Handy oder Papier). Für DB-Jobticketnutzer in Form eines Papier­tickets gibt es einen Rabatt von 5 %; jene, die ihr Ticket mit ihrem Handy vorweisen können, erhalten einen 10%-igen Rabatt. Die Umstellung erfolgt automatisch: bei Handytickets bei monatliche Zahl­weise zum 01.10.2022; bei Papiertickets in monatlicher Zahlweise und allen anderen Tickets (jährli­cher Zahlweise) erfolgt die Umstellung zum nächsten individuellen Verlängerungstermin.  

Bestellungen werden ab 01.01.2023 nur noch digital als Handyticket möglich sein.

Selbstverständlich können mit dem DB-Jobticket (Fernverkehr) wie bisher auch Züge des Schienenpersonennahverkehrs genutzt werden.

Das DB-Jobticket (Fernverkehr) kann leider nicht bezuschusst werden.

Viele Informationen rund um das DB Job-Ticket finden Sie und Ihre Mitarbeiter auf unserer Internetseite unter www.bahn.de/jobticket.

Individuelle Preisinformationen zum DB Job-Ticket finden Sie auch auf www.bahn.de/abopreise.



weiterführende Informationen:

Internetseite der Deutschen Bahn AG

Das Deutsche Bahn AG JobTicket im Abo

Datei ist nicht barrierefrei Bestellschein DB Jobticket im Fernverkehr

Datei ist nicht barrierefrei Bestellschein Deutschlandtarif Jobticket (nur in den Zügen des Nahverkehrs gültig)

Datei ist nicht barrierefrei FAQ DB JobTicket

Datei ist nicht barrierefrei DB Firmenkundeninfo Aboportal

Bedingungen über Erwerb und Nutzung DB-Jobticket Fernverkehr ab 01.01.2024

Kontakt

Abo-Center Deutsche Bahn
Telefon: 0180 6 033066 (* 20 ct/Anruf, Tarife bei Mobilfunk 60 ct/Anruf)
Fax: 030 72022569

 

Abo-Center Berlin
Postfach Postfach 80 03 29
21003 Hamburg

 

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