DB Deutschlandticket Jobticket
Abschluss überregionaler Rahmenvertrag zwischen DB Vertrieb GmbH und BADV
Die DB Vertrieb GmbH und das BADV haben am 23.01./24.01.2024 entsprechend der Richtlinie des BMI vom Stand 28.03.2023 einen überregionalen Rahmenvertrag abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages können nun alle Beschäftigten beitrittsberechtigter Behörden und Einrichtungen des Bundes ein Deutschlandticket als Jobticket (DTJ) beziehen, an deren Standorten mit dem örtlichen Verkehrsverbund bislang kein Rahmenvertrag über den Erwerb eines DTJ geschlossen werden konnte. Auch für Behörden in Regionen, in denen es keinen Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen zu einem Verkehrsverbund gibt (sogenannte weiße Flecken), ist nun der Erwerb des DTJ über diesen Rahmenvertrag möglich.
Für Verwaltungszweige mit verschiedenen bundesweit vertretenen nachgeordneten Behörden/Einrichtungen des Bundes kann bei Interesse auch eine zentrale Abwicklung des Bezuges des DTJ über diesen Vertrag in Erwägung gezogen werden.
Die Teilnahme einer berechtigten Behörde oder Einrichtung des Bundes am Rahmenvertrag setzt einen Beitritt zum Rahmenvertrag und die Zahlung des Mindestarbeitgeberzuschusses durch den Arbeitgeber in Höhe von derzeit monatlich 12,25 Euro voraus.
Beitrittsinteressierte Behörden wenden sich bitte an das BADV: jobticket@badv.bund.de
Nach dem bestätigten Beitritt des BADV erhält jede bezugsbestätigende Einrichtung von der DB einen eigenen FIS (Firmenidentifikationsschlüssel) zur Anmeldung an der digitalen Bestellstrecke.
Die Bestellung muss 7 Werktage vor dem gewünschten Vertragsbeginn bei der DB Vertrieb GmbH eingehen. Die Freigabe der E-Mail mit den Bestelldaten der Beschäftigten muss dann innerhalb von 6 Tagen (keine Werktage) von der Ansprechperson für das Jobticket freigegeben werden.
Die DB bietet das DTJ zu einem Ausgabepreis von 46,55 Euro an. Dieser Preis beinhaltet einen 5%-igen Übergangsabschlag zum Deutschlandticket für aktuell 49 Euro.
Die Zahlung einer Servicegebühr ist im Vertrag aktuell nicht vereinbart, die DB hat sich einen Vertragsabschluss über Service- und Logistikleistungen frühestens ab dem 01.01.2026 vorbehalten.
Der Abonnementvertrag kommt zwischen dem Beschäftigten und der DB Vertrieb GmbH zustande.
Die Zahlung erfolgt monatlich und wird von der DB im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Beschäftigten eingezogen; hierzu erteilt der Beschäftigte im digitalen Bestellprozess ein SEPA-Lastschriftmandat. Weiterhin sind vom Beschäftigten bei der Bestellung des Tickets in die Datenschutzbestimmungen der DB einzuwilligen.
Das Ticket wird ausschließlich als Handy-Ticket ausgegeben.
Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des DTJ, abrufbar unter www.deutschlandtarifverbund.de/tarifbedingungen
Für Fragen rund um Bestellung, Ausgabe und Abrechnung des DTJ sowie für notwendige personenbezogene Auskünfte steht Ihnen das DB-Aboteam zur Verfügung. Bitte weisen Sie unbedingt darauf hin, dass es sich um das DTJ auf Grundlage des Rahmenvertrages mit dem BADV handelt.
weiterführende Informationen:
Power Point Präsentation zur digitalen Bestellstrecke
FAQ’s zum Deutschlandticket als Jobticket
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