FAQ Personen in Berufsausbildung
FAQ Beschäftigte in Ausbildung und Studium und in Anwärterstellung auf eine Verbeamtung
- FAQ 1 – Welche Tickets können Personen in Ausbildung, Studium und beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst (Berufsausbildung) erwerben?
- FAQ 2 – Wie hoch ist der Zuschuss für Beschäftigte in Ausbildung und Studium sowie im beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst?
FAQ 1 – Welche Tickets können Personen in Ausbildung, Studium und beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst (Berufsausbildung) erwerben?
Entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Verkehrsverbundes können Sie auf die verkehrsverbundspezifischen und auf diesen Personenkreis zugeschnittenen vergünstigten Ticketangebote zugreifen. Hierfür gibt es keine Rahmenvereinbarungen; diese Ticketangebote sind regelmäßig auch nicht in den jeweiligen Rahmenvereinbarungen aufgenommen. Daher ist der Beitritt des Arbeitgebers zu einer solchen Vereinbarung auch nicht Voraussetzung für den Erwerb eines solchen Tickets.
Daneben kann auch das DeutschlandJobTicket (DJT) erworben werden (s. unter DeutschlandTicket). Ein Erwerb eines solchen Tickets ist nur auf der Grundlage einer entsprechenden Rahmenvereinbarung mit einem Verkehrsverbund möglich, dem der Dienstherr bzw. Arbeitgeber des entsprechenden Personenkreises beigetreten ist. Hier gelten die übrigen Regelungen zum DJT.
FAQ 2 – Wie hoch ist der Zuschuss für Beschäftigte in Ausbildung und Studium sowie im beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst?
Die Festbeträge zur maximalen Zuschusshöhe werden auch für den hier behandelten Personenkreis vom BADV grundsätzlich verkehrsverbundbezogen ermittelt bei Betrachtung der dort angebotenen Tickets, welche den Fahrtweg zur Ausbildungsstätte abdecken. Auf das konkret erworbene Ticket kommt es nicht an. Die Ausführungen zur FAQ 1 sind jedoch zu beachten. Insoweit ist die Zuschussfähigkeit auf die dort genannten Tickets begrenzt.
Soweit seitens des Landes oder eines landesweiten Verkehrsverbundes ein landesweit oder bundesweit gültiges ABO-Angebot für diesen Personenkreis besteht, ist gem der Richtlinie für die Bemessung des Festbetrages ausschließlich der Preis dieses Tickets maßgeblich (s. unten b).
Der Preis des DJT wird dann alleine zur Bemessung des Festbetrages herangezogen, wenn die vorgenannten Angebote den Preis des DJT überschreiten oder solche Angebote gar nicht vorliegen (s. unten a). In diesen Fällen hat sich erwiesen, dass die nur von einem Verkehrsverbund entwickelten Angebote bei Ermittlung eines Durchschnittspreises weit überwiegend zu einem höheren Festbetrag führen würden als der aktuelle Festbetrag zum DJT. Daher gilt auch aus Gründen der Verwaltungserleichterung der Festbetrag zum DJT.
a) Danach ergibt sich ein Festbetrag (Höchstzuschuss) in Höhe von 23,28 € für die Länder
- Baden-Württemberg - hier nur bezüglich des hier angesprochenen Personenkreises: 27 Jahre und älter - s. im Übrigen unter b)
- Hansestadt Hamburg
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen; es sei denn Wohnort und Ausbildungsplatz liegen im Geltungsbereich des VBN, dann gilt als Festbetrag 15,00 €, s. unter b) Hansestadt Bremen
- Nordrhein-Westphalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Berlin und Brandenburg bei Neubestellungen ab dem 10.12.2024 etwa einer Monatskarte Ausbildung je nach Städte und Landkreise und den dortigen Zonen oder einem DJT
b) In den Ländern
- Baden-Württemberg beträgt der Festbetrag ab 01.01.2025 für Personen unter 27 Jahren 19,71 €, bei Wohnort Tübingen 15,50 € (Bemessungsgrundlage D-Ticket JugendBW - bundesweite Gültigkeit),
- Bayern beträgt der Festbetrag ab 01.01.2025 19,00 € (Bemessungsgrundlage: Bayerisches Ermäßigungsticket - bundesweite Gültigkeit)
- Saarland beträgt der Festbetrag ab 01.01.2025 19,70 € (Bemessungsgrundlage: Junge-Leute-Ticket - bundesweite Gültigkkeit)
- Berlin und Brandenburg beträgt der Festbetrag ab 01.01.2025 18,55 €. (Er gilt nur für für Bestellungen und Verlängerungen vor dem 11.12.2024 - Gültigkeit in Brandenburg und Berlin). Achtung: Das landesweit gültige VBB-Abo AZUBI ist ein auslaufendes Angebot; es kann noch genutzt, aber ab sofort nicht mehr gekauft werden. Nunmehr gibt es in beiden Ländern kein landesweit gültiges Angebot mehr und es gilt der Festbetrag gem. a) für das DJT
- Hansestadt Bremen beträgt der Festbetrag 15,00 € (Bemessungsmaßstab: TIM - das Junge ABO-Ticket - Gültigkeit landesweit und über das Land hinaus im gesamten Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Bremen Niedersachsen (VBN)
- Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Festbetrag 19,00 € (Bemessungsgrundlage: D-Ticket für AZUBI in MV - bundesweite Gültigkeit)
- Hessen beträgt der Festbetrag ab 01.01.2025 16,10 € (Bemessungsgrundlage: Schülerticket Hessen - landesweite Gültigkeit)
Hinweis für Studenten und Studentinnen: Für die von den Hochschulen mit der Zahlung des Semesterbeitrages bereitgestellten regionalen Semestertickets entfällt der Zuschussanspruch, da die Bezuschussung an eine gesonderte Bezahlung eines Abonnements geknüpft ist.