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FAQ Azubi, Studierende, Anwärter

FAQ Beschäftigte in Ausbildung und Studium und in Anwärterstellung auf eine Verbeamtung

FAQ 1 – Welche Tickets können Personen in Ausbildung und Studium und in Anwärterstellung auf eine Verbeamtung erwerben?

Entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Verkehrsverbundes können sie auf die verkehrsverbundspezifische und auf diesen Personenkreis zugeschnittenen vergünstigten Ticketangebote zugreifen. Hierfür gibt es keine Rahmenvereinbarungen; diese Ticketangebote sind regelmäßig auch nicht in den jeweiligen Rahmenvereinbarungen aufgenommen. Daher ist eine entsprechende Rahmenvereinbarung auch nicht Voraussetzung für den Erwerb eines solchen Tickets.
Daneben kann auch das DeutschlandJobTicket (DJT) erworben werden (s. unter DeutschlandTicket). Ein Erwerb eines solchen Tickets ist nur auf der Grundlage einer entsprechenden Rahmenvereinbarung mit einem Verkehrsverbund möglich, dem der Dienstherr bzw. Arbeitgeber des entsprechenden Personenkreises beigetreten ist. Hier gelten die übrigen Regelungen zum DJT.

FAQ 2 – Wie hoch ist der Zuschuss für Beschäftigte in Ausbildung und Studium sowie im beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst?

Maßstab für die Zuschusshöhe ist das vom Verkehrsverbund angebotene günstigste Ticket, welches den Fahrtweg zur Ausbildungsstätte abdeckt. Auf das konkret erworbene Ticket kommt es nicht an. Die Ausführungen zur FAQ 1 sind jedoch zu beachten. Insoweit ist die Zuschussfähigkeit auf die dort genannten Tickets begrenzt.

Die Festbeträge zur maximalen Zuschusshöhe werden auch für den hier behandelten Personenkreis vom BADV grundsätzlich verkehrsverbundbezogen ermittelt bei Betrachtung der dort angebotenen Tickets für den hier genannten Personenkreis. Der Preis des DJT wird dann alleine zur Bemessung des Festbetrages herangezogen, wenn die vorgenannten Angebote den Preis des DJT überschreiten oder solche Angebote gar nicht vorliegen (s. unten a).

a) Danach ergibt sich ein Festbetrag (Höchstzuschuss) in Höhe von 23,28 € für die Länder

  • Hansestadt Hamburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Nordrhein-Westphalen
  • Rheinlandpfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

b) In den Ländern

  • Bayern beträgt der Festbetrag 14,50 € (vergünstigtes Deutschlandticket - bundesweite Gültigk.)
  • Saarland 15,20 € (vergünstigtes Deutschlandticket - bundesweite Gültigk.)
  • Berlin 17,25 € (Gültigkeit auch in Brandenburg – VBB)
  • Brandenburg 17,25 € (Gültigkeit auch in Berlin – VBB)
  • Hansestadt Bremen 15,00 € (Gültigkeit über das Land hinaus im gesamten Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Bremen Niedersachsen (VBN)
  • Mecklenburg-Vorpommern 14,50 €
  • Hessen 15,50 €

Für Baden-Württemberg und Niedersachsen und die dort ansässigen Verkehrsverbünde bitte ich, die Festbeträge beim BADV schriftlich anzufragen.

Hinweis für Studierende: Für die von den Hochschulen mit der Zahlung des Semesterbeitrages bereitgestellten regionalen Semestertickets entfällt der Zuschussanspruch, da die Bezuschussung an eine gesonderte Bezahlung eines Abonnement geknüpft ist.

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