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Das HVV-Jobticket

Das Jobticketangebot im Raum Hamburg

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) hat mit dem HVV am 03.04.2023 einen Rahmenvertrag über den Bezug eines DeutschlandJobTickets - auf der Basis der Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket - geschlossen.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zum DeutschlandJobTicket (DJT) wurden mit geänderter Richtlinie des Bundesministerium des Innern (BMI) i.d.F. vom 14. Mai 2024 festgelegt.

Grundlage für den Bezug des DeutschlandJobTickets ist, dass die Dienststellen des Bundes, der Behörden und sonstiger Institutionen des Bundes diesem Rahmenvertrag beitreten. Eine weitere Voraussetzung für den Bezug dieser Tickets beim HVV ist außerdem der Abschluss eines Direktvertrages zwischen der dem Rahmenvertrag beigetretenen Behörde des Bundes und der S-Bahn Hamburg GmbH. Bereits abgeschlossene Direktverträge gelten weiter.

Die Verkehrsminister der Länder und des Bundes haben eine Erhöhung des Deutschlandticketpreises ab dem 01.01.2025 auf 58 Euro pro Monat beschlossen. Aufgrund der zum 01.01.2025 geltenden Preisanhebung ergeben sich Änderungen für den Fahrpreis des DeutschlandJobtickets (DJT) und den Rahmen der Zuschussbeträge:

Der Übergangsabschlag von 5 Prozent auf den Preis des Deutschlandticket bleibt weiterhin bestehen; somit ergibt sich ab 01.01.2025 ein monatlicher Deutschland-Jobticketpreis von  58 Euro - 5 % = 55,10 Euro.

Nach den Tarifbestimmungen wird der Übergangsabschlag nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 % des Deutschlandticketpreises gewährt. Danach erhöht sich der Mindestarbeitgeberzuschuss  ab 01.01.2025 auf 14,50 Euro.

Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses (Festbetrag) bleibt für das Deutschlandticket Job unverändert bei 23,28 €/Monat.

Die Bezuschussung eines DeutschlandJobtickets beim HVV für Personen in Ausbildung, Studium oder Beamtenanwartschaft kann bis zu einem Festbetrag von maximal 23,28 € gewährt werden. Tickets für Personen im Studium, die nicht gesondert bestellt und bezahlt werden, da die Bezahlung im Semesterbetrag enthalten ist, können nicht bezuschusst werden.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Deutschlandjobticket ist die HVV-Großkunden-Beratung. Hier kann Ihnen direkt und personenbezogen Auskunft gegeben werden.

Hinweis: Bei Anfragen bei der HVV-Großkunden-Beratung weisen Sie bitte darauf hin, dass es sich um ein Deutschlandjobticket im HVV auf Grundlage eines Rahmenvertrages mit dem BADV handelt!

Alle Informationen zum Jobabonnement finden Sie direkt auf der Internetseite des Verkehrsverbundes HVV.

weiterführende Informationen:

Internetseite des Hamburger Verkehrsverbundes

Kontakt

HVV-Großkundenberater
Herr Martin Sörensen
S-Bahn Hamburg GmbH

Telefon: 040 3918-3928

 

HVV-Großkundenberater
Herr Martin Sörensen
S-Bahn Hamburg GmbH

Hammerbrookstraße 44
20097 Hamburg

 

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