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FAQ - Beschäftigte

Besonderheiten der Vereinbarungen zu der KVV-Firmenkarte mit der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK)

1. Was ist die KVV-Firmenkarte?

Die KVV-Firmenkarte ist ein persönliches Jahreskarten-Abonnement mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss.

2. Was ist das DeutschlandTicketJob

Das DeutschlandTicketJob ist eine deutschlandweit gültige monatlich kündbare persönliche Zeitkarte mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.

Es gilt in Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse. Es gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain.

3. Wann kann ich eine KVV-Firmenkarte und das DeutschlandTicketJob bei der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) bestellen?

Beide Karten kann ich bestellen, sobald die mich beschäftigende Einrichtung der Grundlagenvereinbarung (GlV) beigetreten ist und Zugangsdaten zum VBK-Online-Portal erhalten hat. Weiter benötige ich zur Bestellung einen Zugang zu diesem VBK-Online-Portal, den ich von der mich beschäftigenden Einrichtung erhalten..

4. Unter welchen persönlichen Voraussetzungen darf ich eine KVV-Firmenkarte oder ein DTJ bestellen?

Eine KVV-Firmenkarte oder ein DTJ darf ich bestellen, wenn ich bei einer der Grundlagenvereinbarung (GlV) beigetretenen Einrichtung beschäftigt bin. Der Bezug dieser Tickets sieht zwingend einen Arbeitgeberzuschuss vor, der von mir beantragt werden muss.

Für mich muss mindestens noch für einen Zeitraum von 12 Monaten befristet oder unbefristet ein Beschäftigungsverhältnis als Beamte oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter oder aber als Beschäftigter gem. § 1 Abs.1 TVöD jeweils in Teil- oder Vollzeit zu erwarten sein. Denkbare Anschlussverwendungen sollen Berücksichtigung finden. Entscheidend ist der Erhalt einer Besoldung oder eines Entgeltes, denn daran ist der Bezug einer für die KVV-Firmenkarte online unabdingbarer Arbeitgeberzuschusses gekoppelt. Daher ist die Freistellungsphase der Altersteilzeit für den Bezug der KVV-Firmenkarte unschädlich.

Ein Bezug einer KVV-Firmenkarte bzw. eines DTJ ist bei Beamten und Beamtinnen nach dem 10. Monat einer durchgehenden Erkrankung nicht mehr möglich.

Unabhängig vom Wegfall von Entgeltzahlung und gleichgestellten Zahlungen wird ein Zuschuss gezahlt, wenn Beschäftigte sich in der Eingliederungsphase nach einer Erkrankung (Hamburger Modell) befinden. Daher ist dann auch der Bezug einer KVV-Firmenkarte oder eines DTJ möglich.

Wenn ich in Ausbildung oder Anwärter (alle Dienste) bin, kann ich eine Ausbildungs-Jahreskarte über meine Schule bzw. Ausbildungsstelle erwerben und ebenfalls einen Zuschuss erhalten.

5. Wie kann ich eine KVV-Firmenkarte oder ein DTJ bestellen?

Ich kann diese Tickets ausschließlich im KVV-Online-Portal bestellen. Hierzu erhalte ich von meinem Arbeitgeber Zugangsdaten, mit denen ich mir ein persönliches Nutzerkonto anlegen und dann darüber bestellen, mein Abonnement einsehen und es verwalten kann.

Die Ausbildungs-Jahreskarte ist nicht über das Onlineportal erhältlich.

6. Bis wann muss ich die KVV-Firmenkarte oder das DTJ bestellen?

Meine Bestellung muss bis zum 10. eines Monats über das KVV Online-Portal getätigt werden, damit diese zum 1. des Folgemonats wirksam wird.

7. Wer ist mein Vertragspartner?

Mein Abonnementvertrag kommt zwischen der VBK und mir zustande.

8. Wann und wie erhalte ich meine KVV-Firmenkarte oder ein DTJ?

Der Versand der KVV-Firmenkarte bzw. des DTJ erfolgt durch die VBK im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die im KVV Online-Portal angegebene Anschrift.

9. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?

Jeder Arbeitgeber, der aufgrund der Grundlagenvereinbarung mit dem VBK einen Abwicklungsvertrag mit der VBK abgeschlossen hat, muss mindestens einen Zuschuss von 10,00 € und kann maximal 23,28 € gewähren. Für das DTJ beträgt der Mindestzuschuss 12,25 €. Die Ansprechperson für das Jobticket (beauftragte Person für Firmenkarten) bei meinem Arbeitgeber informiert ihre Beschäftigten über die konkrete Zuschusshöhe.

Der Zuschuss für die Ausbildungs-Jahreskarte beträgt höchstens 15,21 €; ein Mindestzuschuss ist nicht erforderlich.

10. Wie erhalte ich einen Nachweis über den Bezug des Tickets für den Arbeitgeberzuschuss?

Eine abgeschlossene Bestellung wird von der VBK im Online-Portal gegenüber dem bzw. der Beschäftigten bestätigt. Eine zusätzliche Bestellbestätigung erhält der bzw. die Beschäftigte nach rechtzeitiger Bestätigung seiner Mailadresse über einen Link, welcher per Mail dem bzw. der Beschäftigten systemseitig vom Online-Portal der VBK zugeschickt wird. Das Übersendungsschreiben ist nicht als Nachweis vorgesehen, da dieses nur bei Nutzung einer Plastikkarte vorliegt.

Die VBK stellt zu Beginn eines jeden Monats im Online-Portal Änderungslisten der Firmenkarten zur Verfügung, aus der Kündigungen von Firmenkartenabonnements ersichtlich sind. – Auch daraus kann der Bezug der KVV-Firmenkarte oder eine DTJ abgeleitet werden.

11. Wie und wann bezahle ich meine Tickets?

Die VBK zieht von meinem im VBK Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren in monatlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats.

12. Fallen für meine KVV-Firmenkarte oder das DTJ zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?

Nein, für die Serviceleistungen erhebt die VBK derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.

13. Welche Laufzeit hat mein Abonnement und wie sind die Kündigungsfristen?

Mein KVV-Firmenkarte-Jahreskarten-Abonnement gilt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn ich es nicht spätestens bis zum letzten Kalendertag des Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode kündige.

Ich kann mein Abonnement zu jedem beliebigen Monatsende kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und bis zum Zehnten des Monats beim Verkehrsunternehmen eingegangen sein.

Das DeutschlandTicketJob ist ein monatlich kündbares Abonnement, das sich automatisch verlängert.

14. Welche Besonderheiten gibt es bei Kündigungen im ersten Vertragsjahr

Wird die KVV-Firmenkarte vor Ablauf eines 3-Monatszeitraumes gekündigt, so wird ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet. Eine Nachberechnung erfolgt nicht, wenn der Kunde, die Kundin mindestens drei Monate ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat.

Für die Ausbildungs-Jahreskarte mit Zuschuss sind die Einschränkungen unter B 4.9.2 zu beachten.

15. Wie kann ich mein Abonnement kündigen? Was habe ich bei einer Kündigung noch zu veranlassen?

Kündigen muss ich über das VBK Online-Portal. Über die Kündigung informiere ich die Ansprechperson für das Jobticket (beauftragte Person). Die Kündigung ist zudem monatlich über das VBK Online-Portal auf einer Änderungslisten für die Ansprechperson zu ersehen,

16. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?

Während einer Abordnung innerhalb des KVV-Tarifbereiches kann ich das KVV-Firmenticket über die abordnende Dienststelle weiter beziehen. Für das DTJ gilt dies im Falle der Abordnung auch zu einer Dienststelle außerhalb des KVV-Tarifbereiches.

Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meinem Arbeitgeber über das KVV Online-Portal der VBK unverzüglich mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende von der VBK beendet (KVV-Gemeinschaftstarif B 4.9.14 Firmenkarte – Jahreskarte mit Mengenrabatt – online).

Ist im Falle der Versetzung der neue Arbeitgeber ebenfalls dem Grundlagenvertrag beigetreten, muss ich das KVV-Firmenticket bzw. das DTJ sowie den Zuschuss über den aufnehmenden Arbeitgeber neu beantragen.

Die beauftragte Person informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.

17. Kann ich das KVV-Firmenticket bzw. des DTJ bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?

Der Bezug des KVV-Firmentickets hängt von der Fortdauer der Bezüge und damit der Zuschüsse ab. Deren Bezug ist daher ausgeschlossen für:

  • Arbeitnehmer in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
  • Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses, es sei denn ich befinde mich in der Eingliederungsphase nach einer Erkrankung (Hamburger Modell).
  • Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer
  • Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten. es sei denn ich befinde mich in der Eingliederungsphase nach einer Erkrankung (Hamburger Modell).

18. Bekomme ich mein Fahrgeld vom Verkehrsunternehmen im Krankheitsfall/Kur zurückerstattet?

Wenn ich aufgrund einer Krankheit länger als 21 Tage reiseunfähig bin, erhalte ich eine Erstattung, wenn ich dazu eine ärztliche Bescheinigung über meine Reiseunfähigkeit vorlegen kann.: Vom 22. Tag an erstattet die KVV für jeden Krankheitstag 1/30 der monatlichen Abo-Rate. Dies ist nur bei persönlichen Fahrkarten möglich. Näheres hierzu kann ich dem aktuellen KVV-Gemeinschaftstarif § 10 Abs. 3 entnehmen.

19. Ist die Ticketnutzung übertragbar?

Beide Tickets sind persönliche Zeitkarten und daher nicht übertragbar.

20. Darf ich andere Personen mit meiner KVV-Firmenkarte mitnehmen?

Nach 19 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages (bei Nightlinerlinien bis Betriebsschluss) können mit einer Firmenkarte online 2 Erwachsene und zwei zahlungspflichtige Kinder unter 15 Jahren gemeinsam fahren. Familien können mit zwei Erwachsenen und allen Kindern unter 15 Jahren gemeinsam fahren. Die Mitnahmeregelung gilt bei der hier vereinbarten Firmenkarte online mit 12% Rabatt auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig (erweiterte Mitnahmeregelung). Diese Karten enthalten einen entsprechenden aufgedruckten Hinweis. Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße nach Antritt der Fahrt nicht zugelassen. (KVV-Gemeinschaftstarif B 4.9.14 Firmenkarte – Jahreskarte mit Mengenrabatt – online)

21. Kann ich andere Personen, meinen Hund oder mein Fahrrad mit einem DeutschlandTicketJob mitnehmen?

Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen - ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.

Beim Deutschlandticket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verkehrsverbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).

Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).

22. Ist der Umstieg von einer privat gekauften Jahreskarte auf eine KVV-Firmenkarte oder das DTJ möglich?

Ein Umstieg ist möglich, bedarf aber die Einhaltung der allgemeinen Regelungen zur Kündigung der privat gekauften Jahreskarte. Ich kann bei meinem bisherigen Vertragspartner zum Monatsletzten kündigen. Der private Jahreskarten-Vertrag kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und bis zum Zehnten des Monats beim Verkehrsunternehmen eingegangen sein. Eine frühere Rücksendung der Jahreskarte führt nicht zu einem früheren Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist muss auch bei einer verfrühten Rückgabe eingehalten werden. Eine Rücksendung der Jahreskarte an die bestellende Person erfolgt nicht. Wird der Jahreskarten-Vertrag vor Ablauf eines 3-Monatszeitraumes gekündigt, so wird ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet. Eine Nachberechnung erfolgt nicht, wenn der Kunde bzw. die Kundin mindestens drei Monate ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat.

Für die Ausbildungs-Jahreskarte mit Zuschuss sind die Einschränkungen unter B 4.9.2 zu beachten

23. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?

Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen unmittelbar in dem KVV Online-Portal selbst vornehmen.

24. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?

Ich werde von der mich beschäftigenden Einrichtung über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.

25. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem KVV-Online-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?

Erläuterungen zur Nutzung des Online-Portals finde ich im Portal selbst im Dokument „Kundeninformationen“. Zusätzlich kann ich mich direkt an den Abo- und Onlineservice der VBK wenden. Dabei bitte den Hinweis geben, dass es sich um eine KVV Firmenkarte-Bund oder ein DTJ-Bund handelt.

KVV Kundenservice

E-Mail: abo@kvv.karlsruhe.de                               

Telefon:  KVV Servicetelefon 0721/6107-5885

Telefax: 0721/6107-5809

Servicezeiten: Montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr sowie samstags von 7 bis 13 Uhr

26. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?

Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechperson meines Arbeitgebers. Über die Kontaktdaten werde ich von meinem Arbeitgeber informiert.

27.  Was mache ich, wenn ich meine KVV-Firmenkarte oder das DTJ verloren habe?

Eine Ersatzkarte erhalte ich im KVV-Kundenzentrum im Weinbrennerhaus am Marktplatz. Alternativ kann ich den Sachverhalt auch per Mail an abo@kvv.karlsruhe.de bequem von zuhause aus mitteilen, Die Ersatzkarte wird mir dann per Post zugesendet. Das Bearbeitungsentgelt für eine Ersatzkarte beträgt 10,00 EUR. (s KVV-Gemeinschaftstarif B 4.9.17 ABO-Bedingungen - Verlust oder Zerstörung).

28. Was passiert mit meiner KVV-Firmenkarte oder dem DTJ, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?

Die Tickets werden wird zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt.

29. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung für das KVV-Firmenticket wegfällt?

Bei Wegfall der Bezugsberechtigung, ist die Einrichtung verpflichtet, dies der VBK unverzüglich mitzuteilen. Liegen die Voraussetzungen zum Bezug einer Firmenkarte oder des DTJ nicht mehr vor, kann das Verkehrsunternehmen zum Ende des Kalendermonats, in welchem die Berechtigung endet, kündigen. KVV-Gemeinschaftstarif B 4.9.14 Firmenkarte – Jahreskarte mit Mengenrabatt – online - Berechtigung

 

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