Die KVV-Firmenticket- das DeutschlandTicketJob
Das Ticketangebot für Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehende Arbeitgeber
Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) haben haben sich über eine Grundlagenvereinbarung (GlV) zum Bezug zuschussfähiger Behördentickets im Geltungsbereich des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) – hier KVV-Firmenkarten und DeutschlandTicketsJob (DTJ) verständigt. Auf dieser Grundlage kann nun die KVV-Firmenkarte und das DTJ erworben werden, welches mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss verbunden ist.
Die KVV-Firmenkarte ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte der im KVV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen und gewährt den Beschäftigten des Bundes oder nahestehenden Arbeitgebern rabattierte Jahreskarten im Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr im Tarifbereich des KVV. Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich gemäß KVV-Tarif und kann auch für Fahrten in der Freizeit genutzt werden. Die VBK gewährt für die Firmenkarte online derzeit einen Rabatt von 12 % auf das Referenzprodukt „Jahreskarte“ (siehe KVV-Gemeinschaftstarif, Punkt 4.9.14 unter Punkt Berechtigt, Stand 16.04.2023)
Das DTJ ist ebenfalls eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. – Die Beschäftigten erhalten für das DTJ derzeit einen Übergangsabschlag (Rabatt) von 5 % auf das Referenzprodukt „Deutschlandticket“, welches aktuell zu einem Preis von 49,00 € angeboten wird.
Ab sofort können Behörden des Bundes oder andere Arbeitgeber, die die Voraussetzungen der GLV erfüllen, dieser Vereinbarung beitreten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das BADV: jobticket@badv.bund.de
Hierzu muss der Arbeitgeber einen vorbereiteten Abwicklungsvertrag (im Folgenden „AV“) abschließen, der sowohl die KVV-Firmenkarte als auch das DTJ zum Gegenstand hat, Aufgrund einer urlaubsbedingten Verzögerung der Unterzeichnung der GlV seitens der VBK, ist mit der VBK abgesprochen, dass dieser Abwicklungsvertrag nachgereicht werden kann; Ticketbestellungen sind bereits auf der Grundlage der bestätigten Erklärung zum Beitritt möglich.
Die Teilnahme eines Arbeitgebers an der GlV setzt einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss zur KVV-Firmenkarten in Höhe von mindestens 10,00 € und zum DTJ von mindestens 12,25 € voraus. Der Zuschussantrag muss von den zukünftigen Beziehern der KVV-Firmenkarten und der DTJ unmittelbar nach Zugang der Bestellbestätigung durch die VBK bei der Ansprechperson gestellt werden. Erläuterungen zum Erhalt dieses Zuschusses entnehmen Sie bitte den allgemeinen FAQs.
Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zu beiden Tickets beträgt 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen.
Die Bestellung eines der vorgenannten Tickets durch Beschäftigte und die Bestätigung der Bezugsberechtigung durch ihren jeweiligen Arbeitgeber erfolgt grundsätzlich über ein von der VBK bereitgestelltes, nichtöffentliches Online-Portal. Beschäftigte können ihre KVV-Firmenkarten bzw ihr DTJ hierüber selbst verwalten und Änderungen vornehmen.
Die Eintragung der Bestellung einer KVV-Firmenkarte oder eines DTJ im Online-Portal muss bis zu 10. eines Monats und die Bestätigung durch den Arbeitgeber bis zum 15. eines Monats im Online-Portal erfolgen, damit diese Bestellung zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden kann.
Der Abonnementvertrag kommt zwischen den Beschäftigten und der VBK zustande. Die Fahrpreise werden von der VBK vom Bankkonto des Beschäftigten per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Für die KVV-Firmenkarte und die Nutzung des DTJ im Geltungsbereich des KVV gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der im KVV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen in ihrer jeweils gültigen Fassung (s. Verlinkung zum KVV-Gemeinschaftstarif), soweit in der Rahmenvereinbarung und der Einzelvereinbarung keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind.
Für die KVV-Firmenkarte gilt die KVV-Mitnahmeregelung. Nach 19 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages (bei Nightlinerlinien bis Betriebsschluss) können mit einer Firmenkarte online 2 Erwachsene und zwei zahlungspflichtige Kinder unter 15 Jahren gemeinsam fahren. Familien können mit zwei Erwachsenen und allen Kindern unter 15 Jahren gemeinsam fahren. Die Mitnahmeregelung gilt bei der hier vereinbarten Firmenkarte online mit 12% Rabatt auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig (erweiterte Mitnahmeregelung). Diese Karten enthalten einen entsprechenden aufgedruckten Hinweis. Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße nach Antritt der Fahrt nicht zugelassen. (s. Gemeinschaftstarif B 4.9.14 – Mitnahmeregelung)
Bei der Nutzung des DTJ außerhalb des Geltungsbereiches des KVV gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der dort zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen bzw. der Deutschen Bahn.
Das DTJ sieht keine Mitnahmeregelung vor.
Ihr Arbeitgeber hat eine Ansprechperson für die hier angesprochenen Tickets bestellt (beauftragte Person für Firmenkarten). Diese ist Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen rund um die KVV-Firmenkarten und die DTJ.
Für spezifische Fragen zum Ticket und für notwendige personenbezogene Auskünfte hierzu steht Ihnen der KVV Abo- und Onlineservice zur Verfügung (s. unter Kontakt).
Hinweis:
Bei Anfragen im VBK Abo- und Onlineservice weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um eine KVV-Firmenkarte oder ein DTJ auf Grundlage der Grundlagenvereinbarung (GlV) mit dem BADV und des Abwicklungsvertrages (AV) mit Ihrem Arbeitgeber handelt.
Informationen zum KVV-Tarifgebiet, zu den tariflichen Bestimmungen, zu den Tarifen und zur Bestellung finden Sie unter dem Punkt „weiterführende Informationen“.
Ihre Bestellung:
Die KVV-Firmenkarte kann ausschließlich über das Online-Portal bestellt werden.
Ihr Arbeitgeber bzw. dessen beauftragte Person für das Jobticket stellt Ihnen den Link zum Online-Portal zur Verfügung.
weiterführende Informationen:
Ablaufplan zum Beitritts- und Bestell-Prozess
Kontakt
Servicezeiten: Montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr sowie samstags von 7 bis 13 Uhr