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Das NVV-JobTicket mini

Das NVV-JobTicket mini ist eine Jahreskarte im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV)

Mit dem NVV-JobTicket mini kommen Sie jeden Tag schnell und bequem zur Arbeit und wieder nach Hause – ohne Verkehrsstress, Stau und nervenaufreibende Parkplatzsuche. Dieses Job-Ticket gilt auch in der Freizeit: Es ist die ideale Alternative zum Auto, denn es gilt rund um die Uhr.

Hierzu hat der Bund am 22.09.2017 eine Rahmenvereinbarung mit der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft abgeschlossen. Die Betreuung und erforderliche Fortentwicklung dieser Rahmenvereinbarung wird seit 2020 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) fortgeführt. Diesem Rahmenvertrag sind Bundesbehörden, sowie andere Dienststellen und Einrichtungen des Bundes, die ihren Sitz im Tarifgebiet des NVV haben, beigetreten. Der Beitritt weiterer Einrichtungen ist möglich.

Den Bundesbehörden und nahestehenden Institutionen ist es möglich, zu den NVV-JobTickets mini des NVV, die auf der Grundlage des vorgenannten Beitritts erworben wurden und werden, einen Arbeitgeberzuschuss zu gewähren.

Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt bis zum 30.04.2023 40,00 € monatlich, maximal 480 € im Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen bzw. den von den Bundesbehörden und nahestehenden Institutionen hierzu festgesetzten Betrag nicht unterschreiten. Ab dem 01.05.2023 beträgt die Höhe des maximal möglichen Arbeitgeberzuschusses für alle JobTickets 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Es steht der beigetretenen Einrichtung frei, einen niedrigeren Zuschuss zu zahlen oder darauf zu verzichten. Der Verzicht auf einen solchen Zuschuss führt nicht zur Aufgabe des NVV-JobTickets mini.

Auch das AZUBI-Ticket, das Hessenticket kann entsprechend bezuschusst werden. Der Höchstbetrag beträgt hier 15,50 € monatlich unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag bzw. den von den Bundesbehörden und nahestehenden Institutionen hierzu festgesetzten AZUBI-Zuschussbetrag nicht unterschreiten. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Ein Mindestzuschuss ist nicht erforderlich.

Das NVV-JobTicket mini ist eine besondere Jahreskarte, die nur bei Bestätigung eines der Rahmenvereinbarung beigetretenen Arbeitgebers zu beziehen ist.

Voraussetzung für den Bezug ist eine Vereinbarung zwischen den Dienststellen, Behörden und Institutionen des Bundes sowie die Anerkennung des Rahmenvertrages.
Ansprechpartner für alle Fragen zum NVV-JobTicket mini ist die NVV-Abonnementzentrale. Hier kann Ihnen direkt und personenbezogen Auskunft gegeben werden.
Hinweis: Bei Anfragen weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um ein JobTicket im NVV-Nordhessischer Verkehrsverbund- auf Grundlage des Rahmenvertrages mit dem Bundesverwaltungsamt – fortgeführt durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) – handelt.

weiterführende Informationen:

Internetseite des Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV)

NVV JobTicket mini Preisliste ab 01.01.2024

Datei ist nicht barrierefrei Bestellschein für das NVV-Jobticket

Datei ist nicht barrierefrei NVV-Geltungsbereich

Datei ist nicht barrierefrei NVV-Ansprechpartner

Datei ist nicht barrierefrei NVV-FAQ

Kontakt

Kasseler Verkehrsgesellschaft AG (KVG)
Telefon: 0561-780-563
E-Mail nvvabo@kvg.de

 

Kasseler Verkehrsgesellschaft AG
Königstor 3 - 13
34117 Kassel

 

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