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FAQ Arbeitgeber/ -innen

Besonderheiten für die ergänzte Rahmenvereinbarung RMV-Firmenticket BUND und JobTicketDeutschland (JTD) mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (im Folgenden "VGF")

Wenn bei den FAQ von Ticket die Rede ist, sind sowohl das RMV-Firmenticket BUND als auch das JobTicketDeutschland (JTD) gemeint.

1. Wer kann der ergänzten Rahmenvereinbarung mit der VGF beitreten?

Beitreten können nachfolgende Organisationen, wenn dort mindestens 10 Beschäftigte ein RMV-Firmenticket BUND beziehen und die Bereitschaft zur Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15,00 € besteht:

  • Behörden des Bundes,
  • Verfassungsorgane des Bundes,
  • Bundesgerichte,
  • bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO),
  • die Verwaltung des Deutschen Bundestages einschl. der Beschäftigten der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
  • die zu mindestens 50% durch den Bund geförderten Zuwendungsempfänger,
  • GmbHs und gGmbHs, denen die Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafter angehört und an deren Finanzierung sie durch Stammeinlagen von mindestens 50% beteiligt ist,
  • Sozialversicherungsträger unter der Rechtsaufsicht des Bundes.

2. Wie erfolgt der Beitritt?

Die Organisation stellt einen Antrag auf Beitritt zur Rahmenvereinbarung des BADV mit der VGF und sendet ihn per E-Mail an das Jobticketpostfach des BADV: jobticket@badv.bund.de. Hierzu ist das vom BADV bereitgestellte Datei ist nicht barrierefrei Beitrittsformular zu verwenden.

3. Können auch nachgeordnete kleinere Dienststellen beitreten?

Um auch kleineren Einrichtungen die Möglichkeit der Teilnahme am RMV-Firmenticket BUND einzuräumen, können einer Organisation nachgeordnete Dienststellen, die weniger als 10 Firmentickets abnehmen, über die übergeordnete Organisation beitreten. Sie sammeln dann die Tickets mit anderen Einrichtungen derselben Organisation, um 10 Tickets zu erreichen.

Voraussetzung ist, dass jede nachgeordnete Einrichtung (bestätigende Einrichtung) selbst ihren Beitritt erklärt und in der Beitrittserklärung unter Ziffer 1 die übergeordnete Organisation benennt. Die Erläuterungen auf dem Beitrittsformular sind zu beachten. Diese nachgeordnete bestätigende Einrichtung selbst kann weitere, ihr nachgeordnete Dienstsitze, umfassen.

Beim Bezug des JTD gibt es keine Abnahmevorgaben. Die Abnahme dieser Tickets wird auf die Quote des RMV-Firmenticket BUND angerechnet.

4. Welche Fristen sind für einen Beitritt zu beachten?

Die beitretende Organisation übermittelt das Antragsformular für den Beitritt spätestens bis zum 10. des Vormonats vor der Wirksamkeit des Beitritts per E-Mail an das BADV für den Beitritt zum Folgemonat. Nach Prüfung der Beitrittsberechtigung bestätigt das BADV der Organisation gegenüber den vorläufigen Beitritt und übersendet ihr und der VGF das bestätigte Beitrittsformular bis zum 15. des Vormonats.

5. Wann wird der Beitritt wirksam?

Ein Beitritt ist zunächst solange vorläufig zustande gekommen, bis die beigetretene Organisation für sich oder zusammen mit ihren nachgeordneten Einrichtungen mindestens zehn Bestellungen im Online-Portal freigegeben und bestätigt hat (Aktivierung des Beitritts). Eine Bestätigung und der Versand der ersten bestellten RMV-Firmentickets BUND erfolgt erst nach zehn bestätigten Bestellungen im Online-Portal für die gesamte Organisation. Das gilt nicht für das JTD. Die Abnahme dieser Tickets wird zudem auf die Quote des RMV-Firmentickets BUND angerechnet.

6. Wie hoch ist der zu gewährende Zuschuss?

Der monatlich zu gewährende Arbeitgeberzuschuss einer Organisation muss beim RMV-Firmentickets BUND mindestens 15,00 € und beim JTD mindestens 12,25 € betragen. Die Organisation kann ihren Zuschuss bis zur Festbetragsgrenze von 23,28 € erhöhen. Die Höhe des gewährten Zuschusses durch die Organisation ist dem BADV im Beitrittsformular mitzuteilen. Spätere Änderungen sind dem BADV anzuzeigen.

Beträgt der Preis für ein Jobticketangebot iauf der Grundlage der ergänzten Rahmenvereinbarung mit der VGF weniger als 279,36 € im Jahr (bzw. weniger als der von der Organisation festgelegte maximal im Jahr gewährte Zuschuss), so darf hier nur die Hälfte der Kosten dieses Tickets, aber mindestens 15,00 € beim RMV-Firmentickets BUND und beim JTD mindestens 12,25 € als Zuschuss gewährt werden. Maßgeblich ist der Jahrespreis bei monatlicher Zahlweise.

Der Zuschuss für das von Azubi bezogene Hessenticket beträgt höchstens 15,50 €. Ein Mindestzuschuss ist hier nicht zu zahlen.

7. Welche organisatorischen Vorkehrungen müssen beitretende Organisationen treffen?

Voraussetzung ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung. Hierzu gehört die Bereitschaft, den unter FAQ Nr. 6 erläuterten Zuschuss i zu gewähren. Die Entscheidung hierzu erfordert die Prüfung der haushälterischen Möglichkeiten in der Organisation. Ggf. sind die Interessensvertretungen zu beteiligen.

Die beitretenden Organisationen passen die Richtlinie vom 29.03.2023 auf die Gegebenheit ihres Hauses an. Sie nehmen zur Übernahme der Aufgabe der Zuschussauszahlung mit ihrer ggfls. externen Entgelt- und Besoldungsstelle Kontakt auf, bestellen eine Ansprechperson für das Jobticket und organisieren die Antragsentgegennahme sowie die Betreuung der Aufgaben aus dem Online-Portal.

Sie informieren die Beschäftigten, dass die Behörde die Voraussetzungen zum Erwerb des RMV-Firmenticket Bund und des JTD mit Arbeitgeberzuschuss schaffen wird.

8. Was ist bei einer Tarifänderung im RMV zu beachten?

Die Ansprechpersonen sind zur Überprüfung und ggf. Anpassung des individuellen Arbeitgeberzuschusses gemäß vorstehend Nr. 5 gehalten, insbesondere, wenn die Jahresticketkosten eines Beschäftigten bisher unter der Festbetragsgrenze von 279,36 € bzw. unter dem von der Einrichtung festgelegten Zuschuss vor einer Fahrpreiserhöhung gelegen haben.

9. Welche neuen Aufgaben kommen auf die Ansprechperson als Ansprechpartner für das RMV-Firmenticket BUND in den Organisationen zu?

Jede beitretende Organisation muss eine Ansprechperson für das RMV-Firmenticket BUND bestimmen. Die Ansprechperson einer übergeordneten Organisation kann auch für Beschäftigte der nachgeordneten Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die Kontaktdaten der Ansprechperson müssen in der Beitrittserklärung angegeben werden und stehen dem BADV und der VGF zur Kommunikation zur Verfügung. Bei einem Wechsel der Ansprechperson sind dem BADV und der VGF die neuen Kontaktdaten zu übermitteln. Es wird empfohlen, sogenannte Funktionspostfachadressen einzurichten, um mehrere Ansprechpartner auch für Abwesenheitszeiten zur Verfügung stehen zu haben.

Die Ansprechpersonen erhalten nach dem Beitritt von der VGF Zugangsdaten zum Online-Portal. Darüber bestätigen sie bei einer Bestellung eines RMV-Firmentickets BUND oder eines JTD bis zum 10. Kalendertag des Vormonats der ersten Gültigkeit des RMV-Firmentickets BUND die Bezugsberechtigung des Beschäftigten gegenüber der VGF. Bei Erstbestellungen von RMV-Firmenticket BUND erfolgt die Freigabe und der Versand der Tickets erst nach Eingang der 10. Bestellungen. Dabei werden Bestellungen von JTD angerechnet, Bestellungen von JTD können mit der ersten Bestellung bestätigt werden. Bei Teilnahme mehrerer bestätigender Einrichtungen einer Organisation muss die Erreichung der Mindestbestellmenge (10) eigenständig koordiniert werden.

Weiterhin überprüfen sie mindestens 1x im Monat eingehende Kündigungen von Tickets im Portal und informieren die zuständige Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Zuschusses eingestellt wird.

Die Ansprechperson teilt der VGF die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit. Dazu wird die VGF spätestens bis zum 10. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung über das Online-Portal informiert. Diese Frist gilt generell auch bei anderen Gründen des Wegfalls der Bezugsberechtigung (z. Bsp. Fehlen des Antrags auf Arbeitgeberzuschuss, längerfristige Erkrankung bei Beamten, Elternzeit usw.). Auch werden die Beschäftigten darüber informiert, dass der Wegfall der Berechtigung der VGF gemeldet wird.

Weiterhin ist die Höhe der Preises im Auge zu behalten für den Fall, dass dieser das 12-fache des Festbetrages ( 279.36 €) oder den seitens der Organisation jährlich gewährten Zuschuss unterschreitet.

Sie leitet ggf. auch das Bestätigungsschreiben der VGF über die verbindliche Bestellung und den Antrag auf Gewährung des Zuschusses an die Entgelt- und Besoldungsstellen weiter. Hier sind die behördenspezifischen Regelungen zu beachten.

10. Was ist bei den ersten Bestellungen nach Beitritt zur Rahmenvereinbarung zu beachten?

Die beigetretene Organisation achtet beim mit der Abwicklung des Jobtickets einzusetzenden Personal vor dem Hintergrund einer möglichen Vielzahl von Erstbestellungen auf ausreichende Ressourcen.

Es ist sinnvoll, eine Fristsetzung für die einzelne Bestellung der Beschäftigten im Online-Portal festzulegen, damit die Bestätigung der Bezugsberechtigung bis zum 10. des Vormonats durch die Ansprechperson sichergestellt werden kann. Eine mögliche Frist für Bestellungen könnte der 5. des Vormonats vor der Wirksamkeit des Firmentickets sein.

Bei den ersten Bestellungen ist darauf zu achten, dass die ersten Bestätigungen der personenbezogenen Berechtigung erst erfolgen dürfen, wenn mindestens 10 RMV-Firmentickets Bund von Bezugsberechtigten ihrer Organisation im Online-Portal eingetragen wurden. Dabei zählen alle beitretenden Dienststellen einer Verwaltung (etwa der Zollverwaltung oder der Bundeswehr) zusammen als eine einzige Organisation. Eine solche Quote ist bei JTD nicht zu beachten.

Kann die Frist zur Bestätigung bis zum 10. nicht eingehalten werden, wird die Bestellung zum nächsten Bestellzyklus umgesetzt. Darüber informiert die Organisation die Besteller und kommuniziert dazu ggf. auch mit den anderen bestätigenden Einrichtungen innerhalb der Organisation.

11. Wie erfolgt ein Austritt einer Organisation aus der Rahmenvereinbarung und was passiert dann mit den RMV –Firmentickets BUND?

Die Organisation kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ihren Austritt erklären. Die Erklärung ist an das BADV zu richten. Die VGF wird vom BADV über den Austritt informiert.
Die zum Austrittsdatum bestehenden Abonnements gelten bis zum Ablauf des jeweiligen 12-Monatszeitraums weiter und werden dann automatisch beendet.
Auf der BADV-Homepage zum Thema Jobticket FAQs werden auch allgemeine Fragen zum Arbeitgeberzuschuss beantwortet. Bitte informieren Sie sich auch dort: https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/FAQ_Arbeitgeber­Innen/start.html

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