FAQ - Beschäftigte
Besonderheiten für die Rahmenvereinbarung RegioKarte Job Bund mit der Regio-Verkehrsverbund GmbH und der Freiburger Verkehrs AG (im Folgenden "VAG")
- 1. Was sind eine RegioKarte Job Bund und ein DTJ?
- 2. Wann kann ich eine RegioKarte Job Bund oder DTJ bestellen?
- 3. Darf ich überhaupt eine RegioKarte Job Bund oder DTJ bestellen?
- 4. Wie kann ich eine RegioKarte Job Bund oder DTJ bestellen?
- 5. Bis wann muss ich die RegioKarte Job Bund bestellen?
- 6. Wer ist mein Vertragspartner?
- 7. Für welchen Geltungsbereich ist die RegioKarte Job Bund einsetzbar ?
- 8. Wann und wie erhalte ich meine RegioKarte Job Bund und das DTJ?
- 9. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
- 10. Wie erhalte ich einen Nachweis über den Bezug des Tickets für den Arbeitgeberzuschuss
- 11. Welche weiteren Vergünstigungen ergeben sich für mich?
- 12. Wie und wann bezahle ich meine RegioKarte Job Bund ?
- 13. Fallen für meine RegioKarte Job Bund und das DJT zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
- 14. Welche Laufzeit hat mein Abonnement und wie sind die Kündigungsfristen?
- 15. Wie kann ich mein Abonnement kündigen?
- 16. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?
- 17. Kann ich die RegioKarte Job Bund und das DJT bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
- 18. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
- 19. Darf ich andere Personen mit meiner RegioKarte Job Bund und des DJT mitnehmen?
- 20. Ist der Umstieg von einer RegioKarte Job Bund auf ein DJT möglich?
- 21. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
- 22. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
- 23. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem AboOnline-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?
- 24. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
- 25. Was passiert mit meiner RegioKarte Job Bund und des DTJ, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
- 26. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung für die RegioKarte Job Bund oder für das DJT wegfällt?
1. Was sind eine RegioKarte Job Bund und ein DTJ?
Die RegioKarte Job Bund ist ein persönliches, rabattiertes RegioKarten-Abonnement für Erwachsene mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Sie wird zweimal im Jahr in Form von sechs Fahrscheinen zugeschickt und ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Der Preis ist tarifeinheitlich für das gesamte RVF-Verbundgebiet.
Das DTJ ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften.
2. Wann kann ich eine RegioKarte Job Bund oder DTJ bestellen?
Beide Tickets kann ich bestellen, sobald meine Organisation der Rahmenvereinbarung beigetreten ist und Zugangsdaten zum Bestellportal erhalten hat. Nach der Freigabe durch die Ansprechperson werden die Fahrscheine durch die VAG an die Wohnanschrift der Beschäftigten versandt.
3. Darf ich überhaupt eine RegioKarte Job Bund oder DTJ bestellen?
Eine Bestellung kann erfolgen, wenn ich bei einer der Rahmenvereinbarung beigetretenen Organisation des Bundes aktiv beschäftigt bin.
Aktiv bedeutet, entweder befristet (mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten) oder unbefristet als Beamte oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter (gehobener und höherer Dienst) oder aber Tarifbeschäftigte in Teil- oder Vollzeit. Wer im Ruhestand oder in Elternzeit ist, hat keinen Anspruch.
Wenn ich in Ausbildung bin oder Anwärter/in (einfacher und mittlerer Dienst) bin, kann ich ein Schüler/Azubi-Ticket über meine Schule bzw. Ausbildungsstelle bestellen und ebenfalls einen Zuschuss erhalten.
4. Wie kann ich eine RegioKarte Job Bund oder DTJ bestellen?
Ich kann ausschließlich im AboOnline-Portal der VAG bestellen. Hierzu erhalte ich von meiner Organisation einen Flyer mit einem firmeneinheitlichen Zugang.
5. Bis wann muss ich die RegioKarte Job Bund bestellen?
Meine Bestellung muss bis zum 15. eines Monats im AboOnline-Portal erfolgen, damit die Bestellung zum 1. des Folgemonats wirksam wird.
Wird die Frist zum 15. nicht eingehalten, wird die Bestellung mit dem nächsten Bestellzyklus umgesetzt.
6. Wer ist mein Vertragspartner?
Mein Abonnementvertrag kommt zwischen der VAG und mir zustande.
7. Für welchen Geltungsbereich ist die RegioKarte Job Bund einsetzbar ?
Meine RegioKarte Job Bund berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in der 2. Klasse im jeweiligen zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich für alle in den Verbundtarif einbezogenen Verkehre der am RFV beteiligten Verkehrsunternehmen innerhalb des Verbundgebietes.
Durch Kauf von Ergänzungskarten sind auch Fahrten in Übergangsbereiche der Nachbarverbünde TGO, RVL, VSB und WTV abgedeckt. Die Übergangsbereiche sind im RVF-Tarifzonenplan aufgeführt.
Die Ergänzungskarten kann ich über die Bestellung im AboOnline-Portal über die Tarifoption auswählen.
Das DJT ist deutschlandweit gültig.
8. Wann und wie erhalte ich meine RegioKarte Job Bund und das DTJ?
Der Versand der Fahrscheine in Papierform erfolgt durch die VAG zweimal jährlich. Nach der ersten Bestellung werden die sechs Fahrscheine im Regelfall 10 Tage vor Beginn der Gültigkeit per Post an die im Online-Portal angegebene Anschrift der Beschäftigten zugesandt.
9. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
Jede der Rahmenvereinbarung mit dem RVF beigetretene Organisation muss mindestens einen Zuschuss von 10 € für die RegioKarte Job Bund und für das DTJ einen Mindestzuschuss von 12,25 € zahlen. Die Ansprechpersonen in den Organisationen informieren ihre Beschäftigten über die konkrete Zuschusshöhe. Ab dem 01.05.2023 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss für alle Jobtickets 23,28 im Monat.
10. Wie erhalte ich einen Nachweis über den Bezug des Tickets für den Arbeitgeberzuschuss
Als Nachweis für den Zuschuss dient das Übersendungsschreiben der VAG. Später kann auch ein Kontoauszug über die Bezahlung des Abonnements dienen. Die Ansprechperson kann auch im Online-Portal über den Reiter Reporting →Bestandsliste bzw. Änderungsliste zum 01. des Monats für den vergangenen Monat alle aktuellen Bezieher der RegioKarte Job Bund und des DTJ einsehen.
11. Welche weiteren Vergünstigungen ergeben sich für mich?
Ich erhalte einen Firmenkundenrabatt von rund 16,7 Prozent des jeweils gültigen Preises einer RegioKarte Erwachsene persönlich. Neben dem Arbeitgeberzuschuss zur RegioKarte Job Bund stehen mir alle Vorteile eines regulären Abos – z.B. je Ausleihe 30 Minuten kostenlose Frelo Nutzung und vieles mehr – zur Verfügung.
Der aktuelle (bereits rabattierte) Tarifpreis für die RegioKarte Job Bund ist auf der Homepage des BADV einsehbar und wird regelmäßig aktualisiert.
Zum Preis des Deutschlandticket als Referenzticket, aktuell 49 €, gewährt der RVF für das DJT einen Übergangsabschlag in Höhe von 5 %.
12. Wie und wann bezahle ich meine RegioKarte Job Bund ?
Die VAG zieht von meinem im Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren in monatlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt jeweils immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats (monatliche Zahlweise).
13. Fallen für meine RegioKarte Job Bund und das DJT zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
Nein, für die Serviceleistungen erhebt die VAG derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.
14. Welche Laufzeit hat mein Abonnement und wie sind die Kündigungsfristen?
Die Mindestlaufzeit des RegioKarte Job Bund-Abonnements beträgt 12 aufeinanderfolgende Monate. Das Abonnement wird nach dem ersten Jahr automatisch um jeweils einen Monat verlängert, sofern nicht gekündigt wird.
Das DJT-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.
Eine Kündigung ist jederzeit zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats möglich. Ggf. restliche Monatsabschnitte sind an das VAG AboCenter zurückzugeben.
Ihr Arbeitgeber wird über Ihre Kündigung des Abonnements automatisch verständigt. Für den Erhalt des Arbeitgeberzuschusses wird der Erwerb des Jobtickets durch die Beschäftigten in der Erwartung eines Bezuges für mindestens 1 Jahr vorausgesetzt.
15. Wie kann ich mein Abonnement kündigen?
Die Kündigung erfolgt in Textform, bspw. per E-Mail, gegenüber der VAG. Die VAG stellt die Kündigung in das Online-Portal ein. Die Ansprechperson meiner Organisation prüft einmal im Monat für jeden Monat unter dem Reiter Monatsreporting - Änderungsprotokoll die Kündigungen und veranlasst die Einstellung des Arbeitgeber-Zuschusses zum letzten Gültigkeitsmonat des Tickets.
16. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?
Während einer Abordnung innerhalb des RVF-Tarifbereiches kann ich die RegioKarte Job Bund sowie das DJT über die abordnende Dienststelle weiter beziehen.
Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meiner Organisation per E-Mail an die VAG bis spätestens zum 10. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende vom Verkehrsunternehmen beendet.
Ist im Falle der Versetzung die neue Organisation ebenfalls dem Rahmenvertrag beigetreten, kann ich die RegioKarte Job Bund und das DJT sowie den Zuschuss über die aufnehmende Organisation neu beantragen.
Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.
17. Kann ich die RegioKarte Job Bund und das DJT bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
Der Bezug ist ausgeschlossen für:
- Arbeitnehmer/innen in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
- Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses
- Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer/innen
- Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten/innen
18. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
Die RegioKarte Job Bund ist eine persönliche Monatskarte und daher an Werktagen nicht übertragbar.
Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg ist die RegioKarte Job Bund übertragbar.
Das DTJ ist ein persönlicher Fahrausweis und nicht übertragbar.
19. Darf ich andere Personen mit meiner RegioKarte Job Bund und des DJT mitnehmen?
An Sonn- und Feiertagen kann ich einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kindern (bis einschl. 14 Jahre) unentgeltlich mitnehmen.
Das DJT beinhaltet keine unentgltliche Mitnahmeregelung von Personen über 6 Jahren.
20. Ist der Umstieg von einer RegioKarte Job Bund auf ein DJT möglich?
Ein Umstieg ist problemlos möglich: einfach eine E-Mail zum Wechsel schreiben an abo@vagfr.de und im Anschluss das bisherige Abo mit dem Hinweis auf die DTJ Bestellung kündigen.
21. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen auch unmittelbar in dem Online-Portal selbst vornehmen. Eine Änderung der persönlichen Daten oder Kontoverbindung kann auch per E-Mail spätestens bis zum 15. des Vormonats per E-Mail an die VAG angezeigt werden. Im Falle einer neuen Kontoverbindung muss der VAG ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt werden.
22. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
Ich werde von meiner Organisation über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.
23. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem AboOnline-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?
Zur Nutzung des AboOnline-Portals und für alle Fragen rund um die Abrechnung der RegioKarte Job Bund und des DTJ steht das VAG AboCenterTeam zur Verfügung:
Tel. 0761 - 4511 450
E-Mail: abo@vagfr.de
24. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechstelle meiner Organisation.
25. Was passiert mit meiner RegioKarte Job Bund und des DTJ, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
Beide Tickets bleiben für die Zeit der bereits ausgegebenen Fahrscheine weiter gültig und werden nach Ablauf automatisch beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
26. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung für die RegioKarte Job Bund oder für das DJT wegfällt?
Die Organisation informiert die VAG durch eine E-Mail bis spätestens zum 10. des laufenden Monats des Wegfalls der Bezugsberechtigung. Das RegioKarten Job Bund-Abonnement bzw. das DJT-Abonnement wird zum Monatsletzten des Monats, in dem die Berechtigung entfällt, von der VAG beendet.
Stand: April 2023