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Die RegioKarte Job Bund und das Deutschland-Ticket Job (DTJ)

Das Jobticket-Angebot für Bundesbedienstete im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) und die Bundesrepublik Deutschland haben eine Rahmenvereinbarung zur RegioKarte Job Bund abgeschlossen. Den Ticketbeziehern ist nun auch die Möglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses zu ihrem Ticket eröffnet.

Die RegioKarte Job Bund ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in der 2. Klasse im jeweiligen örtlichen Geltungsbereich und in Übergangsbereiche zu den Nachbarverbünden TGO, RVL, VSB, WTV für alle in den Verbundtarif einbezogenen Verkehre der am RVF beteiligten Verkehrsunternehmen im gesamten Verbundgebiet. Es gelten die Tarifbestimmungen des RVF mit allen Regelungen zur RegioKarte Job Bund, einsehbar unter: www.rvf.de/Tarifbestimmungen.php.

Es wird ein Firmenkundenrabatt in Höhe von rund 16,7 Prozent des jeweils gültigen Preises einer RegioKarte Erwachsene persönlich gewährt.

Grundlage bildet die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und der Freiburger Verkehrs AG (VAG). Bundesbehörden oder andere Organisationen, die die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung erfüllen, können dieser beitreten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das BADV: jobticket@badv.bund.de.

Voraussetzung für die Teilnahme einer Organisation an der Rahmenvereinbarung ist die Gewährung eines monatlichen Arbeitgeberzuschusses zur RegioKarte Job Bund in Höhe von mindestens 10 €.

Eine ergänzende Vertragsvereinbarung ermöglicht ab dem 01.05.2023 auch den Bezug von DTJ auf der Basis der Tarifbestimmungen für das Deutschandticket.

Das DTJ ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Die Beschäftigen erhalten für das DTJ derzeit einen Übergangsabschlag von 5 % auf das Referenzprodukt "Deutschlandticket", welches aktuell zu einem Preis von 49 € angeboten wird.

Ab sofort können Bundesbehörden oder andere nahestehende Organisationen der ergänzenden Vereinbarung zum DTJ beitreten. Die Teilnahme einer Behörde setzt einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 12,25 € voraus. Beitrittsinteressierte Behörden wenden sich bitte an das BADV: jobticket@badv.bund.de.

Ab dem 01.05.2023 beträgt die Höhe des maximal möglichen Arbeitgeberzuschusses für alle Jobtickets 23,28 € im Monat, maximal 279,36 € im Jahr unter der Vorausetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen.

Zur Stellung eines Antrages auf Arbeitgeberzuschuss verpflichten sich die Beschäftigten im Bestellprozess. Wie Sie den Zuschuss erhalten können, entnehmen Sie bitte den allgemeinen FAQs.

Auch die AZUBI-Tickets, die Schülermonatskarte im Abo bzw. das für Schüler und Schülerinnen sowie Azubis angebotene landesweite RVF JugendTicketBW im Abo können entsprechend bezuschusst werden: Die Höchstbeträge betragen hier 15,21 € monatlich unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen bzw. den von den Bundesbehörden und Organisationen hierzu festgesetzten AZUBI-Zuschussbetrag nicht unterschreiten. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Ein Mindestzuschuss ist nicht erforderlich.

Die Bestellung und die Bestätigung der RegioKarte Job Bund und des DTJ durch die Organisation erfolgt grundsätzlich über ein von der VAG bereitgestelltes, nichtöffentliches AboOnline-Portal. Beschäftigte können ihre persönlichen Jobtickets hierüber selbst verwalten und Änderungen vornehmen.

Die Bestellungen müssen bis zum 15. und die Bestätigung bis zum 16. eines Monats über das Online-Portal erfolgen, damit diese Bestellung zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden kann.

Der Abonnementvertrag kommt zwischen den Beschäftigten und der VAG zustande. Die Fahrpreise werden von der VAG vom Bankkonto des Beschäftigten per SEPA-Lastschriftverfahren monatsweise eingezogen.

Die RegioKarte Job Bund ist an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen innerhalb Baden-Württembergs übertragbar. Weiterhin gilt für RegioKarte Job Bund-Inhaber an Sonn- und Feiertagen eine Mitnahmeregelung für einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

Das DTJ sieht keine Mitnahmeregelungen vor.

Ihre Organisation hat eine Ansprechperson für die RegioKarte Job Bund und des DTJ bestellt. Diese ist Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen rund um beide Jobtickets.

Für alle Fragen rund um Bestellung, Lieferung und Abrechnung der RegioKarte Job Bund und des DTJ sowie für notwendige personenbezogene Auskünfte steht Ihnen das AboCenter Team der VAG zur Verfügung.

Hinweis:

Bei Anfragen im AboCenter VAG halten Sie bitte Ihre Abonummer bereit.

Ihre Bestellung:

Die RegioKarte Job Bund und das DTJ können ausschließlich über das Online-Portal bestellt werden.

Ihre Zugangsdaten zum AboOnline-Portal stellt Ihnen Ihre Organisation zur Verfügung.

weiterführende Informationen:

FAQ Arbeitgeber/ -innen

FAQ Beschäftigte

Datei ist nicht barrierefrei RegioKarte Job Bund-Prozessablauf

Internetseite des RVF-Tarifgebiets

Datei ist nicht barrierefrei RVF-Tarifzonenplan mit Übergangsbereichen

Datei ist nicht barrierefrei Preisliste März 2023

Kontakt

VAG AboCenter
Telefon: 0761 4511 450
E-Mail abo@vagfr.de

 

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