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FAQ Beschäftigte

Zu der Rahmenvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)

1. Wer kann das neue VBB-Firmenticket mit AG-Zuschuss beantragen?

Ein bezuschusstes Jobticket beantragen kann jede/r,

  • der bei einem beitrittsberechtigten Arbeitgeber des Bundes aktiv beschäftigt ist.

und

  • dessen Arbeitgeber bereits einer Rahmenvereinbarung mit dem örtlichen Verkehrsverbund beigetreten ist.

Daher können Rentner, Pensionäre und Beschäftigte in Elternzeit (ohne Bezüge bzw. Entgelt) keinen Antrag stellen.

Auszubildende und dual Studierende können einen Zuschuss über ihre Schule bzw. Ausbildungsstelle beantragen.

Der bestehenden Rahmenvereinbarung können beitreten:

  • Behörden des Bundes,
  • Bundesgerichte,
  • Verfassungsorgane des Bundes,
  • Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO),
  • die Verwaltung des Deutschen Bundestages einschl. der Beschäftigten der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
  • die zu mindestens 50% durch den Bund geförderten Zuwendungsempfänger,
  • bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • GmbHs und gGmbHs, denen die Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafter angehört und an deren Finanzierung sie durch Stammeinlagen von mindestens 50% beteiligt ist,
  • die Landesvertretungen beim Bundesrat und die Sekretariate der Ministerkonferenzen,
  • Sozialversicherungsträger,
  • Kommunale Spitzenverbände,
  • Einrichtungen der Kirche,
  • Auslandsvertretungen und internationale staatliche Organisationen.

Die oben genannten Behörden und Institutionen können ihren Beschäftigten ab dem 1. April 2021 einen zweckgebundenen und jederzeit widerruflichen Zuschuss zu den Kosten für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zwischen Wohnung und Dienst- bzw. Ausbildungsstelle, sofern ein entsprechender Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverbund mit verpflichtendem AG-Zuschuss durch das BADV geschlossen wurde und das jeweilige Ressort/Behörde diesem beigetreten ist, gewähren.

Zuschussberechtigt sind:

  • Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Richterinnen und Richter,
  • Anwärterinnen und Anwärter,
  • Tarifbeschäftigte sowie
  • Auszubildende und dual Studierende,

die in einem aktiven Dienst-, Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Die Zuschussberechtigung beginnt mit dem ersten Beschäftigungsmonat.

Voraussetzung für den zweckgebundenen Zuschuss ist der kostenpflichtige Erwerb eines Jobtickets oder eines Ausbildung-/Schülertickets mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 12 Monaten im Abonnement. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Arbeitnehmer und Verkehrsbetrieb zustande.

2. Wie hoch ist der Zuschuss? 

Die Mindesthöhe des Arbeitgeberzuschusses für eine Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zwischen dem VBB und BADV beträgt 15,- €. Als Höchstbetrag können 23,28 € gewährt werden. Die Ansprechstellen in den Behörden informieren ihre Beschäftigten, welcher Zuschuss seitens der Behörden konkret gewährt werden soll.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Behörden, die dem Rahmenvertrag mit dem VBB beigetreten sind, aufgrund des vereinbarten Mindestzuschusses bei allen Abonnent/-innen sicherzustellen haben, dass diese den Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket beantragen und dass der Arbeitgeberzuschuss bei Vorliegen der Voraussetzungen tatsächlich gewährt wird.

Der Höchszuschuss für das noch in 2025 nutzbare VBB-ABO-Azubi beträgt 18,55 € im Monat. Bemessungsgrundlage für den Festbetrag der Monatskarte Ausbildung bildet der Preis des Deutschlandticket Job, dieser beträgt 23,28 € im Monat (Stand Jan. 2025). Die Zahlung eines Mindestzuschusses ist nicht erforderlich.

3. Wann kann das neue VBB-Firmenticket mit AG-Zuschuss beantragt werden?

Das VBB-Firmenticket kann nach bestätigtem Beitritt der Behörde zur Rahmenvereinbarung beantragt werden.

4. Welche Vergünstigungen ergeben sich für die Beschäftigten?

Zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss gewährt die S-Bahn mit Stand zum jeweils aktuellen VBB-Tarif auf die Abonnementpreise der VBB-Umweltkarten einen einheitlichen ÖPNV-Rabatt in Höhe von 8,- € im Monat bei einem AG-Zuschuss von mind. 15,- € monatlich für jeden teilnehmenden Beschäftigten.

Das VBB-Firmenticket gilt auch für Fahrten in der Freizeit. Es können weitere Personen mitgenommen werden. Siehe hierzu die Tarifbestimmungen des VBB.

5. Wie kann ich mein neues VBB-Firmenticket mit AG-Zuschuss bestellen?

Bestellungen sind für die Beschäftigten ausschließlich über das Abo-Online-Portal der S-Bahn GmbH möglich. Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson Jobticket.

6. Zahlweise/ Kosten / Rabattierung

Das Firmenticket kann im Abonnement mit monatlicher Zahlweise oder als Jahreskarte mit jährlicher Zahlweise beantragt werden. Die reguläre Laufzeit des Abonnements beträgt 12 Monate. Ein Neuvertrag kann jeweils bis zum 10. des jeweiligen Vormonats zum 1. eines Monats abgeschlossen werden.

Das VBB-Firmenticket ist bei einem Zuschuss von mindestens 15 € für alle Tarifbereiche monatlich 8,00 EUR günstiger gegenüber der regulären VBB-Umweltkarte im Abonnement.

7. Welche zusätzlichen Kosten muss ich für das neue VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss bezahlen?

Die für die Abwicklung des VBB-Firmenticket-Bezuges erforderliche Grundleistung im Vertrieb leistet die S-Bahn unentgeltlich.

Für die Erbringung von Serviceleistungen berechnet die S-Bahn eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 12,- Euro zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer pro Person. Diese wird je nach Abbuchungsverfahren monatlich oder jährlich von dem Konto der/des Beschäftigten eingezogen.

Die Leistungsinhalte des Servicepaketes sind im Einzelnen unter § 10 des Rahmenvertrages aufgeführt, diese Leistungen kann Ihr Arbeitgeber nicht erbringen.

8. Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?

Ihr Abonnementvertrag gilt zunächst 12 Monate. Er verlängert sich nach Ablauf von 12 Monaten automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht sechs Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

9. Kann ein Vertrag über das neue VBB-Firmenticket auch innerhalb des Jahres gekündigt werden und was ist zu veranlassen, wenn ein Beschäftigter seine Arbeitsstelle wechselt oder verlässt?

Bei einem Ausscheiden aus der Behörde muss der laufende Abo-Vertrag spätestens sechs Wochen vor dem Ausscheiden aus der Behörde mit einem entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers beim Abo-Center der S-Bahn Berlin gekündigt werden. Sie dürfen das Firmenticket über den Zeitpunkt des Ausscheidens hinaus nicht weiter nutzen.

Sollten Sie aus persönlichen Gründen Ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollen, gelten besondere Regelungen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an das Abo-Center der S-Bahn Berlin.

Beachte: Über die Kündigung muss auch die Ansprechstelle der Behörde informiert werden, damit die Zahlung des AG-Zuschusses eingestellt werden kann. Die Ansprechstelle sieht die Kündigungen im Abo-Online-Portal.

10. Kann ich das Firmenticket weiter nutzen, wenn ich mich im Mutterschutz oder Elternzeit befinde oder in Altersteilzeit gehe?

Die Nutzung des Firmentickets ist an die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses gekoppelt. Beschäftigte, die keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben, können auch das Firmenticket nicht nutzen.

Weitere Ausführungen dazu siehe unter FAQ Arbeitgeber allgemein Ziff. 7. und 8.

In der Altersteilzeit kann der Arbeitgeberzuschuss auch in der Freistellungsphase gewährt werden, solange der/die Beschäftigte Entgelt bzw. Bezüge erhält.

11. Ist die Übertragbarkeit auf andere Nutzer möglich?

Das VBB-Firmenticket ist eine persönliche Zeitkarte und daher nicht übertragbar.

12. Ist der Umstieg von einem privaten VBB-Ticket auf ein Firmenticket möglich?

Sollten Sie bereits ein privates Abonnement für ein VBB-Ticket für sich abgeschlossen haben, beantragen Sie zunächst das neue VBB-Firmenticket. Mit der Bestellbestätigung, welche Sie automatisch nach der Freigabe Ihres Antrages durch die Ansprechpartner Ihres Arbeitgebers per Mail erhalten, wenden Sie sich an Ihren bisherigen Vertragspartner und können dort kulant den Altvertrag kündigen.

13. Wie kann ich das Abo-Center der S-Bahn Berlin erreichen?

Kontaktdaten Abo-Center S-Bahn Berlin:
E-Mail-Adresse: S-Bahn.Berlin.Firmenticket@deutschebahn.com
Tel.: 030 297 43 555
Anschrift:
S-Bahn Berlin GmbH
Postfach 90 01 13
12401 Berlin

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