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FAQ Auszubildende

1. Wie kann ich ein Azubi-Ticket mit Arbeitgeberzuschuss beantragen und wie hoch ist dieser?

Für die Beantragung eines VBB-Azubiticket muss als Nachweis ein Ausbildungsvertrag oder Schülerausweis vorgelegt werden.

Um einen Zuschuss zum Azubi-Ticket zu erhalten, muss das Ticket im Jahresabonnement abgeschlossen werden (z. B. mit der BVG oder der S-Bahn Berlin). Diese Jahreskarte legen Sie zusammen mit dem Antrag auf den Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket bei Ihrer Ausbildungsleitung vor. Eine Kopie des Tickets, sowie der ausgefüllte Antrag auf den Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket werden von der Ausbildungsleitung an die Entgeltstelle in Ihrem Haus oder einen Dienstleister wie das BVA gesandt.

Der Höchstbetrag des Zuschusses für das in 2025 noch gültige VBB-Abo Azubi beträgt ab 01.01.2025 monatlich 18,55 €. Ein Mindestzuschuss ist nicht geboten. Bei Neubestellungen nach dem 10.11.2024 gilt als Bemessungsgrundlage für die Zuschusshöhe zur Monatskarte Ausbildung der Preis des Deutschlandticket Job, max. 23,28 € im Monat.

Bei der Bestellung eines Deutschlandticket Job ist die Zahlung des Mindestarbeitgeberzuschusses von derzeit 14,50 € pro Ticket und Monat zu beachten.

2. Was passiert, wenn ich die Ausbildung vorzeitig beende?

Das Abonnement muss unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises gekündigt werden. Nach Ablauf des Tickets kann bei der S-Bahn Berlin über den normalen Beantragungsprozess ein Erwachsenen- Abonnement beantragt werden.

3. Wird das Azubiticket mit Arbeitgeberzuschuss automatisch verlängert?

Auszubildende weisen jährlich ihre Verlängerung des Abonnements gegenüber der Ausbildungsleitung nach und stellen einen neuen Antrag auf Gewährung des Zuschusses.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Verkehrsunternehmen jährlich eine Verlängerung, spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende, beantragt werden muss.

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