Das VOS-JobTicket
Das JobTicket-Angebot im Raum Osnabrück
Das VOS-JobTicket ist ein JobTicket-Angebot für Beschäftigte des Bundes oder nahestehender Institutionen im Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück.
Voraussetzung für den Bezug des VOS-JobTickets ist eine Beitrittsvereinbarung zwischen der beitretenden Dienststelle/Behörde/Institution des Bundes und dem Bundesverwaltungsamt/ Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie die Anerkennung des entsprechenden Rahmenvertrages. Der mit Datum vom 26.01./01.02.2017 von dem BVA mit dem Verkehrsverbund abgeschlossene Rahmenvertrag hat weiterhin Gültigkeit. Durch den Wechsel der Zuständigkeit für den Abschluss und Betreuung von Rahmenverträgen vom BVA auf das BADV ergeben sich keine Änderungen.
Dienststellen/Behörden/Institutionen des Bundes, die die Voraussetzungen des Rahmenvertrages erfüllen und bisher nicht beigetreten sind, können diesem Rahmenvertrag jederzeit beitreten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das BADV: jobticket.l@badv.bund.de
Mit dem Rahmenvertrag liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses zu den Jobtickets vor.
Die Höhe des maximal möglichen Arbeitgeberzuschusses im VOS beträgt ab 01.05.2023 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr, unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag übersteigen. Es ist kein Mindestarbeitgeberzuschuss erforderlich.
Das ab 1. Januar 2025 angebotene Deutschlandticket („58 €-Ticket“) mit bundesweiter Gültigkeit und monatlicher Kündigungsmöglichkeit für die Abonnenten, welches unabhängig von Rahmenverträgen mit Verkehrsverbünden überall in Deutschland bezogen werden kann, darf seitens der Bundesbehörden und Bundesinstitutionen nicht bezuschusst werden.
Das Deutschland-Job-Ticket hat ab 01.01.2025 einen Arbeitgebermindestzuschuss von 14,50 €/Monat und kann im VOS auf der Basis des bestehenden Rahmenvertrages vom 26.01./01.02.2017 erworben werden. Der alte Bestellschein kann hierzu genutzt werden, als Fahrstrecke ist „Deutschlandticket Jobticket“ einzutragen.
Weitergehende Informationen sowie die tarifrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf den Seiten der VOS.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum BVA-JobTicket in der VOS ist das Abo-Team der Stadtwerke Osnabrück AG. Hier kann Ihnen direkt und personenbezogen Auskunft gegeben werden.
Hinweis: Bei Anfragen weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um ein JobTicket der VOS auf Grundlage des Rahmenvertrages vom 26.01./01.02.2017 mit dem Bundesverwaltungsamt handelt.
weiterführende Informationen:
Internetseite der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück
TarifInfo VOS-JobTicket vom Münsterland und Ostwestfalen nach Osnabrück
Kontakt