FAQ Beschäftigte
- 1. Was ist ein VRM-JobTicket?
- 2. Wann kann ich ein VRM-JobTicket bestellen?
- 3. Darf ich überhaupt ein VRM-JobTicket bestellen?
- 4. Wie kann ich ein VRM-JobTicket bestellen?
- 5. Bis wann muss ich das VRM-JobTicket bestellen?
- 6. Wer ist mein Vertragspartner?
- 7. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
- 8. Bekommen Azubi einen Arbeitgeberzuschuss?
- 9. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei Azubi?
- 10. Fallen für mein VRM-JobTicket zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
- 11. Laufzeit und Kündigung meines VRM-JobTickets
- 12. Was ist beim Wechsel meiner Arbeitsstelle zu beachten?
- 13. Kann ich das VRM-JobTicket bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
- 14. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
- 15. Darf ich andere Personen mit meinem VRM-JobTicket mitnehmen?
- 16. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
- 17. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
- 18. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
- 19. Was mache ich, wenn ich mein VRM-JobTicket verloren habe?
- 20. Was passiert mit meinem VRM-JobTicket, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
1. Was ist ein VRM-JobTicket?
Das VRM-JobTicket ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) in Form einer Plastikkarte mit Lichtbild. Das VRM-Jobticket kann im gesamten Tarifgebiet genutzt werden. Der Preis kann der Tariftabelle des VRM entnommen werden.
2. Wann kann ich ein VRM-JobTicket bestellen?
Das VRM-JobTicket kann ich bestellen, sobald mein Arbeitgeber der Rahmenvereinbarung beigetreten ist. Bestätigt und ausgeliefert werden die Tickets, sobald dem VRM mindestens 10 Jahreskarten-Abonnements Bestellungen einer Einrichtung vorliegen.
3. Darf ich überhaupt ein VRM-JobTicket bestellen?
Ein VRM-JobTicket darf ich bestellen, wenn ich bei einer der Rahmenvereinbarung beigetretenen Einrichtung des Bundes aktiv beschäftigt bin (gilt auch für Azubis).
Aktiv bedeutet, entweder befristet (mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten) oder unbefristet als Beamte oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter (geho¬bener und höherer Dienst) oder aber Tarifbeschäftigte in Teil- oder Vollzeit.
Nicht berechtigt sind Arbeitnehmer in Elternzeit mit einer Dauer von mehr als zwei vollen Kalendermonaten sowie vor- und nachgelagerten Einzelwochen (außerhalb einer Erwerbstätigkeit), erkrankte Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldzuschusses, beurlaubte Arbeitnehmer ohne Bezüge sowie Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die sich in der Freistellungsphase befinden (außerhalb der Erwerbstätigkeit).
4. Wie kann ich ein VRM-JobTicket bestellen?
Die Beantragung erfolgt über den Bestellschein des VRM, auf welchem der Arbeitgeber meine Beschäftigung in der Einrichtung bestätigt hat, und wird per Mail zusammen mit dem digitalen Passbild (im Format JPEG mit einer Mindestgröße von 207 x 266 Pixel bei 150 DPI-Passbildformat) an den VRM durch mich übersandt.
Das DT-JT wird ausschließlich als HandyTicket über die App „D-Ticket VRM“ ausgegeben.
5. Bis wann muss ich das VRM-JobTicket bestellen?
Der Bestellschein, einschließlich des digitalen Lichtbildes (Die Übermittlung erfolgt per Mail), bzw. die Anmeldung in der App muss bis zum 10. Kalendertag des Vormonats dem VRM vorliegen.
6. Wer ist mein Vertragspartner?
Mein Abonnementvertrag kommt zwischen dem VRM und mir zustande.
7. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
Ein Arbeitgeberzuschuss für das bisherige JT muss seitens des Arbeitgebers nicht zwingend gezahlt werden.
Das Deutschlandticket als JobTicket (DT-JT) setzt einen Mindestzuschuss durch die Bundesinstitutionen in Höhe von 25 % (12,25 €) des Einführungspreises des Deutschlandtickets zu aktuell 49 € voraus. Die Abonnenten müssten allerdings einen Wechsel des Abonnements vornehmen, falls ein DeutschlandJobTicket gewünscht wird.
Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zu beiden Tickets beträgt 23,28 €/ Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen.
8. Bekommen Azubi einen Arbeitgeberzuschuss?
Ja. Sie bekommen auch dann einen Arbeitgeberzuschuss, wenn das AzubiTicket nicht als solches bezeichnet ist, aber das Produkt sich gem. der Produktbeschreibung an Azubi wendet. – Für die Zuschusszahlung ist es unschädlich, wenn das AzubiTicket nicht in der Rahmenvereinbarung aufgeführt ist oder in den Tarifbestimmungen nicht in Verbindung mit dem Jobticket Erwähnung findet. Die Bezuschussung bezieht sich auf die Schülermonats-karte im Abo.
9. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei Azubi?
Der höchste mögliche Zuschuss beträgt 23,28 €. Liegen die Ticketkosten des bisherigen AZUBI-Tickets niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Ein Mindestzuschuss ist hier nicht erforderlich. Ein Wechsel vom AZUBI-Ticket zum DJT ist möglich.
10. Fallen für mein VRM-JobTicket zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
Nein. Für die Serviceleistungen erhebt der VRM keine Aufwandspauschale.
11. Laufzeit und Kündigung meines VRM-JobTickets
Das Abo meines VRM-JobTickets hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
Eine Kündigung kann bis zum 10. Kalendertag des Vormonats schriftlich beim VRM erfolgen.
Bei der Kündigung meines JobTickets ist ebenfalls die Ansprechperson meines Arbeitgebers zu informieren.
12. Was ist beim Wechsel meiner Arbeitsstelle zu beachten?
Während einer Abordnung innerhalb des VRM-Tarifbereiches kann ich das VRM-JobTicket über die abordnende Dienststelle weiter beziehen.
Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Die Kündigung erfolgt bis zum 10. Kalendertag des Vormonats beim VRM. Meine Ansprechstelle informiert ggf. die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.
Ist im Falle der Versetzung die neue Einrichtung (nicht im Tarifgebiet des VRM gelegen) ebenfalls dem Rahmenvertrag beigetreten, muss ich das JobTicket sowie ggf. den Zuschuss über die aufnehmende Einrichtung neu beantragen.
13. Kann ich das VRM-JobTicket bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
Vom Bezug ausgeschlossen sind:
- Arbeitnehmer in Elternzeit mit einer Dauer von mehr als zwei vollen Kalendermonaten sowie den vor- und nachgelagerten Einzelwochen (außerhalb einer Erwerbstätigkeit);
- Erkrankte Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldzuschusses (wird kein Krankengeldzuschuss gezahlt, nach Ablauf der Lohnfortzahlung) oder während einer Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Krankheit oder einen Unfall;
- Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer;
- Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die sich in der Freizeitphase befinden (außerhalb der Erwerbstätigkeit).
14. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
Das VRM-JobTicket ist eine persönliche Fahrkarte und daher nicht übertragbar.
15. Darf ich andere Personen mit meinem VRM-JobTicket mitnehmen?
Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz kann ich einen Erwachsenen und bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Zusätzlich darf ein Hund mitgenommen werden.
Das DT-JT bietet keine Mitnahmeoption an.
16. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
Meine Ansprechpartnerin für alle Änderungen ist Frau Buchert, Tel: 0261/30355-17, jt@vrminfo.de.
17. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
Ich werde von meiner Einrichtung über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Internetseite des VRM.
18. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechstelle meiner Einrichtung.
19. Was mache ich, wenn ich mein VRM-JobTicket verloren habe?
Bei Verlust des JobTicket ist unverzüglich Frau Buchert, Tel: 0261/30355-17, jt@vrminfo.de zu informieren.
20. Was passiert mit meinem VRM-JobTicket, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
Der VRM informiert die JobTicket-Nutzer über die Beendigung der Rahmenvereinbarung. Die JobTicket-Nutzer sind verpflichtet, ihr JobTicket zum Zeitpunkt des Austritts aus der Rahmenvereinbarung zurückgeben. Wird ein VRM-JobTicket vom JobTicket-Nutzer nicht fristgerecht zurückgegeben, wird dem JobTicket-Nutzer ab dem auf die Kündigung folgenden Monat der Preis für eine Monatskarte im Abo der Preisstufe 9 abgebucht.