Das VRM–JobTicket
Das Ticketangebot für Bundesbedienstete im Verkehrsverbund Rhein-Mosel- (VRM)
Das Ticketangebot für Bundesbedienstete im Verkehrsverbund Rhein-Mosel- (VRM)
Der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM) und die Bundesrepublik Deutschland haben eine Rahmenvereinbarung zum VRM-JobTicket abgeschlossen. Damit ist den Ticketnutzenden auch die Möglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses zu ihrem Ticket eröffnet.
Ab sofort können Einrichtungen des Bundes oder andere Einrichtungen, die die Voraussetzungen des Rahmenvertrages erfüllen, dieser Rahmenvereinbarung beitreten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das BADV: Jobticket@badv.bund.de. Der Bezug von JobTickets der jeweiligen Behörde setzt eine Mindestabnahmemenge von 10 Firmentickets im Abo voraus.
Das VRM-JobTicket ist ein persönliches, nicht übertragbares Ticket, welches den Beschäftigten des Bundes oder nahestehenden Einrichtungen den Bezug vergünstigter Jahreskarten im Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr im Tarifbereich des VRM ermöglicht. Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im gesamten VRM-Netz und kann auch für Fahrten in der Freizeit genutzt werden (Mitnahme eines Erwachsenen oder drei Kindern ist möglich).
Den Bundesbehörden und Einrichtungen ist es möglich, zum VRM-JobTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel, das auf der Grundlage des vorgenannten Beitritts erworben wurde und wird, einen Arbeitgeberzuschuss zu gewähren.
Beim Bezug der bisherigen VRM-JobTickets steht es der beigetretenen Einrichtung frei, auf den Zuschuss zu verzichten oder einen niedrigeren Zuschuss zu gewähren.
Das Deutschlandticket als JobTicket (DT-JT) setzt einen Mindestzuschuss durch die Bundesinstitutionen in Höhe von 25 % (12,25 €) des Einführungspreises des Deutschlandtickets zu aktuell 49 € voraus. Die Abonnenten müssten allerdings einen Wechsel des Abonnements vornehmen, falls ein DeutschlandJobTicket gewünscht wird.
Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zu beiden Tickets beträgt 23,28 €/ Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen.
Auch das AZUBI-Ticket, die Schülermonatskarte im Abo, kann entsprechend bezuschusst werden: Der Höchstbetrag beträgt hier ebenfalls 23,28 €. Liegen die Ticketkosten des bisherigen AZUBI-Tickets niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Ein Mindestzuschuss ist hier nicht erforderlich. Ein Wechsel vom AZUBI-Ticket zum DJT ist möglich.
Die Bestellung eines bisherigen JobTickets erfolgt mittels eines Bestellscheines, der vom VRM bereitgestellt wird.
Das DT-JT wird ausschließlich als HandyTicket über die App „D-Ticket VRM“ ausgegeben.
Die Bestellung eines VRM-JobTickets bzw. DT-JT und die Bestätigung durch den Arbeitgeber müssen bis zum 10. eines Monats dem Verkehrsverbund vorliegen, damit diese Bestellung zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden kann.
Ihre Einrichtung hat eine Ansprechperson für das VRM-JobTicket bestellt. Diese ist Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen rund um Ihr JobTicket.
weiterführende Informationen:
Internetseite des Rhein-Mosel-Verkehrsverbunds
Kontakt
Für alle personenbezogenen Fragen und Fragen zur Abrechnung zum VRM-JobTicket: