FAQ - Beschäftigte
Besonderheiten der Vereinbarungen zu den Jobtickets-Bund mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
- 1. Was ist das VRN-Jobticket Bund?
- 2. Was ist das DeutschlandJobTicket (DJT)?
- 3. Wann kann ich ein VRN-Jobticket-Bund bzw. ein DeutschlandJobTicket bestellen?
- 4. Unter welchen persönlichen Voraussetzungen darf ich ein VRN-Jobticket-Bund oder ein DJT bestellen?
- 5. Wie kann ich ein Jobticket-Bund bestellen?
- 6. Welche zuschussberechtigten Ticketangebote sind über das Portal nicht bestellbar?
- 7. Bis wann muss ich das VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobTicket bestellen?
- 8. Wer ist mein Vertragspartner?
- 9. Wann und wie erhalte ich mein VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobTicket?
- 10. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
- 11. Wie hoch ist der Zuschuss bei AZUBI und Beamtenanwärter und -anwärterinnen?
- 12. Wie erhalte ich einen Nachweis über den Bezug des Tickets für den Arbeitgeberzuschuss
- 13. Wie und wann bezahle ich meine Tickets?
- 14. Fallen für mein VRN-Jobticket-Bund oder das DeutschlandJobticket zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
- 15. Welche Laufzeit hat mein Abonnement eines VRN-Jobticket-Bund und wie sind die Kündigungsfristen?
- 16. Welche Laufzeit hat mein Abonnement eines DeutschlandJobTickets und wie sind die Kündigungsfristen?
- 17. Welche Besonderheiten gibt es bei Kündigungen im ersten Vertragsjahr
- 18. Wie kann ich mein Abonnement kündigen? Was habe ich bei Kündigung noch zu veranlassen?
- 19. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?
- 20. Kann ich das VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobticket bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
- 20. Bekomme ich mein Fahrgeld vom Verkehrsunternehmen im Krankheitsfall/Kur zurückerstattet?
- 21. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
- 22. Darf ich andere Personen mit meinem VRN-Jobticket-Bund mitnehmen?
- 23. Darf ich andere Personen, einen Hund oder ein Fahrrad mit meinem DeutschlandJobTicket mitnehmen?
- 24. Ist der Umstieg von einer privat gekauften Jahreskarte auf ein VRN-Jobticket-Bund möglich?
- 25. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
- 26. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
- 27. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem rnv Online-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?
- 28. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
- 29 Was mache ich, wenn ich meine Plastikkarte zum VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobticket verloren habe?
- 30. Was passiert mit meinen Tickets, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
- 31. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung wegfällt?
1. Was ist das VRN-Jobticket Bund?
Das VRN-Jobticket-Bund ist ein persönliches Jahreskarten-Abonnement mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Als VRN-Jobticket-Bund können folgende Tickets erworben werden:
- das Jobticket (ohne Grundbeitrag: Jobticket II – persönliche Jahreskarte)
- die persönlichen Jahreskarten der Stadttarife HD und MA/LU
- die persönlichen Jahreskarten City (Westpfalz)
- die persönlichen Jahreskarten der Preisstufe 0, 1, 2 und 21
- die Karte ab 60 (persönliche Jahreskarte)
2. Was ist das DeutschlandJobTicket (DJT)?
Bei dem DeutschlandJobTicket (DJT) handelt sich um das anderorts DeutschlandticketJob oder DeutschlandTicket-als-JobTicket genannte Ticket. Grundlage für das DJT ist das Deutschlandticket. Ebenso wie dieses ist es ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland. Es gilt in Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse. Es gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain. Es wird als persönliches monatlich kündbares Abonnement ausgegeben. Vom Einführungspreis des Deutschlandtickets von 49,00 Euro pro Monat wird für das DJT ein Übergangsabschlag von 5 % abgezogen. Damit beträgt der Einstiegspreis des DJT 46,55 €.
3. Wann kann ich ein VRN-Jobticket-Bund bzw. ein DeutschlandJobTicket bestellen?
Ein solches Ticket kann ich bestellen, sobald mein Arbeitgeber der Rahmenvereinbarung beigetreten ist, auf dieser Grundlage eine Einzelvereinbarung mit der rnv abgeschlossen und Zugangsdaten zum rnv-Online-Portal erhalten hat. Weiter benötige ich zur Bestellung einen Zugang zu diesem rnv-Online-Portal, den ich von meinem Arbeitgeber erhalte.
4. Unter welchen persönlichen Voraussetzungen darf ich ein VRN-Jobticket-Bund oder ein DJT bestellen?
Ein solches Ticket darf ich bestellen, wenn ich bei einer der Rahmenvereinbarung beigetretenen Organisation des Bundes beschäftigt bin und einen Arbeitgeberzuschuss erhalte.
Für mich muss mindestens noch für einen Zeitraum von 12 Monaten befristet oder unbefristet als Beamte oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter oder aber als Tarifbeschäftigte jeweils in Teil- oder Vollzeit eine Beschäftigung bestehen. Denkbare Anschlussverwendungen sollen Berücksichtigung finden. Im Falle der Befristung genügt die Erwartung eines Bezuges für mindestens ein Jahr. Diese Erwartung ist auch dann gegeben, wenn die Aussicht auf eine Fortdauer eines befristeten Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses besteht. Dienstlich begründete Unterschreitungen des 12-Monats-Abonnements sind zulässig. Ein Bezug eines Jobtickets ist bei Beamten und Beamtinnen nach dem 10. Monat einer durchgehenden Erkrankung nicht mehr möglich.
Wenn ich in Ausbildung bin oder Anwärter (alle Dienste) bin, kann ich ein Maxx-Ticket, ein Hessenticket oder ein JugendTicketBW über meine Schule bzw. Ausbildungsstelle erwerben und ebenfalls einen Zuschuss erhalten.
5. Wie kann ich ein Jobticket-Bund bestellen?
Ich kann ausschließlich im rnv-Online-Portal bestellen. Hierzu erhalte ich von meinem Arbeitgeber Zugangsdaten, mit denen ich mir ein persönliches Nutzerkonto anlegen und dann darüber bestellen, mein Abonnement einsehen und es verwalten kann.
6. Welche zuschussberechtigten Ticketangebote sind über das Portal nicht bestellbar?
Das Maxx-Ticket, das Hessenticket das JugendTicketBW für Auszubildende und Beamtenanwärter und -anwärterinnen (alle Dienste) sind über das Portal nicht erhältlich.
7. Bis wann muss ich das VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobTicket bestellen?
Meine Bestellung und die Bestätigung durch meinen Arbeitgeber muss bis zum 20. eines Monats über das rnv Online-Portal getätigt werden, damit diese zum 1. des Folgemonats wirksam wird. Mein Arbeitgeber informiert mich, bis wann meine Bestellung spätestens im rnv Online-Portal vorgenommen sein muss, damit die Bestätigung rechtzeitig zum 20. eines Monats erfolgen kann.
8. Wer ist mein Vertragspartner?
Mein Abonnementvertrag kommt zwischen der rnv und mir zustande.
9. Wann und wie erhalte ich mein VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobTicket?
Der Versand dieser Tickets in Form einer Plastikkarte erfolgt durch die rnv im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die im rnv Online-Portal angegebene Anschrift.
Haben Sie sich für das Handy-Ticket entschieden, wird das VRN-Jobticket-Bund monatlich, rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeit auf Ihr Handy übermittelt. Die Anzeige des Handy-Tickets erfolgt in der VRN/rnv-Handy-Ticket APP. Diese steht im APP-Store kostenlos zum Download zur Verfügung.
10. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
Jeder Arbeitgeber, der aufgrund der Rahmenvereinbarung mit dem VRN/rnv eine Einzelvereinbarung mit der rnv abgeschlossen hat, muss für das VRN-Jobticket-Bund mindestens einen Zuschuss von 18,50 € und für das DeutschlandJobTicket mindestens einen Zuschuss von 12,25 € und kann maximal einen Zuschuss von 23,38 € gewähren. Die Ansprechpersonen bei meinem Arbeitgeber informieren ihre Beschäftigten über die konkrete Zuschusshöhe.
Beim Erwerb eines an AZUBI adressierten Jahresabos beträgt der Zuschuss mtl. maximal 26,00 €. Ein Mindestzuschuss ist nicht zu beachten.
11. Wie hoch ist der Zuschuss bei AZUBI und Beamtenanwärter und -anwärterinnen?
Baden-Württemberg
Bis Vollendung des 27. Lebenjahres - D-Ticket JugendBW
In Baden-Württemberg wurde das bundesweit gültige D-Ticket JugendBW mit einem Monatspreis i.H.v. 30,42 € eingeführt. Es ist altersmäßig auch bei Personen im Studium und in der Ausbildung auf 27 Jahre begrenzt.
Demnach beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss) für diesen Personenkreis mit Ausbildungsort im baden-württembergischen Teil des Verkehrsverbundes Rhein Neckar ab sofort generell 15,21 €.
Nach Vollendung des 27. Lebensjahres
Personen in Ausbildung oder im Studium, die das 27. Lebensjahr beendet haben (älter als 26 Jahre), erhalten entsprechend den Nutzern eines DeutschlandJobtickets einen Höchstzuschuss von 23,28 € bei der Nutzung eines geeigneten Angebotes für diesen Personenkreis oder beim Kauf eines DJT; der Mindestzuschuss von 12,25 € ist beim Kauf des DJT auch hier zu beachten.
Schülerticket Hessen
In Hessen gilt das Schülerticket Hessen für Auszubildende und Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes mit einem Monatspreis i.H.v. 31,00 € .
Demnach beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss) für AZUBI mit Ausbildungsort im hessischen Teil des Verkehrsverbundes Rhein Neckar ab sofort generell 15,50 €.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es kein entsprechendes landesweit gültiges Angebot für AZUBI. Daher kommt es auf das Ticketangebot des VRN an. Dieses liegt über dem Preis des DeutschlandJobTickets. Mit Blick auf das das DeutschlandJobticket zu einem Preis von 46,55 € beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss) im rheinland-pfälzischen Teil daher 23,28 €.
12. Wie erhalte ich einen Nachweis über den Bezug des Tickets für den Arbeitgeberzuschuss
Als Nachweis für ein bestehendes aktives Abo kann nach Bestätigung der Bezugsberechtigung ein pdf-Dokument aus dem rnv Online-Portal heruntergeladen werden. Das Übersendungsschreiben ist nicht als Nachweis vorgesehen, da dieses nur bei Nutzung einer Plastikkarte vorliegt.
13. Wie und wann bezahle ich meine Tickets?
Die rnv zieht von meinem im rnv Online-Portal hinterlegten Bankkonto per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren in monatlichen Raten den Fahrpreis ein. Die Abbuchung erfolgt immer zum Monatsbeginn des jeweiligen Monats. Eine jährliche Zahlweise sowie eine Barzahlung sind nicht vorgesehen.
14. Fallen für mein VRN-Jobticket-Bund oder das DeutschlandJobticket zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
Nein, für die Serviceleistungen erhebt die rnv derzeit keine Aufwandspauschale, auch die Nutzung des Portals ist kostenfrei.
15. Welche Laufzeit hat mein Abonnement eines VRN-Jobticket-Bund und wie sind die Kündigungsfristen?
Mein VRN-Jobticket-Bund Jahreskarten-Abonnement gilt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn ich es nicht spätestens bis zum letzten Kalendertag des Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode kündige.
Ich kann mein Abonnement nach Ablauf des ersten Jahres auch vorzeitig zu jedem beliebigen Monatsende kündigen.
16. Welche Laufzeit hat mein Abonnement eines DeutschlandJobTickets und wie sind die Kündigungsfristen?
Es läuft unbefristet und kann monatlich gekündigt werden.
17. Welche Besonderheiten gibt es bei Kündigungen im ersten Vertragsjahr
Werden die VRN-Jobtickets-Bund vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) von Mitarbeitern, die nicht aus der Behörde oder Institution ausscheiden, mit dem eine Job-Ticketvereinbarung besteht, aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem monatlichen Preis einer entsprechenden Jedermann-Jahreskarte für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des 12-fachen Monatsabonnementpreises des Job-Tickets I bzw. des Job-Tickets II nachberechnet S. VRN-Tarifbestimmungen – Teil 1, Preisstufenabhängige Jahreskarte: 5.2.4, Jobticket II: 5.6.5.1. Bei der „Karte ab 60“ erfolgt die Nachberechnung zum Preis der Monatskarte der Preisstufe 2 für den zurückliegenden Zeitraum, S. 5.7.3.
Dies gilt nicht für Kündigungen aus beruflichen, familiären oder krankheitsbedingten Gründen.
18. Wie kann ich mein Abonnement kündigen? Was habe ich bei Kündigung noch zu veranlassen?
Kündigen muss ich über das rnv Online-Portal. Über die Kündigung informiere ich die Ansprechperson meines Arbeitgebers. Dieser veranlasst die Einstellung des Arbeitgeber-Zuschusses zum letzten Gültigkeitsmonat des Tickets. Die Ansprechperson meines Arbeitgebers erhält monatlich eine Mitteilung über das rnv Online-Portal über die aktuellen teilnehmenden Abonnenten und Abonnentinnen.
19. Was ist zu veranlassen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle oder ausscheide?
Während einer Abordnung innerhalb des VRN-Tarifbereiches kann ich das VRN-Jobticket-Bund über die abordnende Dienststelle weiter beziehen. Beim Deutschlandjobticket gilt dies auch im Falle einer Abordnung an einen Ort außerhalb des VRN-Tarifbereiches.
Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Dies wird von meinem Arbeitgeber über das rnv Online-Portal der rnv bis zum 20. des laufenden Monats zum Ende der Beschäftigung mitgeteilt. Das Abonnement wird dann zum jeweiligen Monatsende von der rnv beendet.
Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.
Ist im Falle der Versetzung der neue Arbeitgeber ebenfalls einer Rahmenvereinbarung beigetreten, muss ich das entsprechende Jobticket oder das DeutschlandJobticket sowie den Zuschuss über den aufnehmenden Arbeitgeber neu beantragen.
20. Kann ich das VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobticket bei Unterbrechungszeiten weiter nutzen?
Der Bezug dieser Tickets hängt von der Fortdauer der Bezüge und damit der Zuschüsse ab. Der Bezug der Tickets daher ist ausgeschlossen für:
- Arbeitnehmer in Elternzeit, Ausnahme Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
- Tarifbeschäftigte nach Ablauf der Zahlung des Krankengeldzuschusses
- Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer
- Krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 10 Monaten bei Beamten
Unabhängig vom Wegfall von Entgeltzahlung und gleichgestellten Zahlungen wird ein Zuschuss gezahlt, wenn Beschäftigte sich in der Eingliederungsphase nach einer Erkrankung (Hamburger Modell) befinden. Daher kann ich dann auch ein VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobticket beziehen.
20. Bekomme ich mein Fahrgeld vom Verkehrsunternehmen im Krankheitsfall/Kur zurückerstattet?
Eine Erstattung für das VRN-Jobticket-Bund kann nach Beendigung der Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen. Dieses muss folgende Daten enthalten: der volle Zeitraum der Erkrankung und die Bestätigung, dass sie nicht in der Lage waren, in diesem Zeitraum öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht aus. Die Erstattung kann nur für volle Kalendermonate erfolgen. Bearbeitungskosten werden durch rnv nicht erhoben.
21. Ist die Ticketnutzung übertragbar?
Das VRN-Jobticket-Bund und das DeutschlandJobTicket ist eine persönliche Zeitkarte und daher nicht übertragbar.
22. Darf ich andere Personen mit meinem VRN-Jobticket-Bund mitnehmen?
Jahreskarten (persönlich und übertragbar) berechtigen montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr zur Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbeschränkung oder einer weiteren Person und allen Familienkindern/ Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren. Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.
Das gilt nicht für die „Karte ab 60“. Dort gelten nur Mitnahmeregeln für Kinder unter 6 Jahren, VRN-Tarifbestimmungen – Teil I, Punkt 2.
23. Darf ich andere Personen, einen Hund oder ein Fahrrad mit meinem DeutschlandJobTicket mitnehmen?
Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen - ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren. Beim DeutschlandJobTicket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht enthalten. Auch eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket eingeschlossen, Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verkehrsverbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).
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24. Ist der Umstieg von einer privat gekauften Jahreskarte auf ein VRN-Jobticket-Bund möglich?
Ein Umstieg ist möglich. Ich kann bei meinem bisherigen Vertragspartner zum Monatsletzten kündigen. Ich muss in jedem Fall ein neues VRN-Jobticket-Bund oder ein DeutschlandJobTicket auf der Grundlage der Vereinbarung meines Arbeitgebers mit dem VRN/der rnv auf dem rnv Online-Portal erwerben, damit ich in den Genuss eines Zuschusses kommen kann.
Das gilt auch bei den preisstufenabhängigen Jahreskarten und der Karte ab 60, bei denen die Nutzungsbedingungen gegenüber dem Jedermann-Ticket unverändert bleiben.
25. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
Mit meinem persönlichen Zugangscode kann ich entsprechende Änderungen unmittelbar in dem rnv Online-Portal selbst vornehmen.
26. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
Ich werde von meinem Arbeitgeber über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auf der Homepage Jobticket des BADV.
27. Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit dem rnv Online-Portal, Fragen zur Abbuchung des Fahrgelds oder zur Fahrkarte habe?
Erläuterungen zur Nutzung des Online-Portals finde ich im Portal selbst im Dokument „Kundeninformationen“. Zusätzlich kann ich mich direkt an den Abo- und Onlineservice der rnv wenden. Dabei bitte den Hinweis geben, dass es sich um ein VRN-Jobticket-Bund handelt.
rnv Kundenservice
E-Mail: kundenservice@rnv-online.de
Telefon: 0621-465 4444
Telefax: 0621-465 3338
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 17:30 Uhr
28. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechperson meines Arbeitgebers. Über die Kontaktdaten werde ich von meinem Arbeitgeber informiert.
29 Was mache ich, wenn ich meine Plastikkarte zum VRN-Jobticket-Bund bzw. das DeutschlandJobticket verloren habe?
Über den rnv Kundenservice oder die rnv Mobilitätszentralen kann eine neue Plastikkarte angefordert werden. Die bisherige Plastikkarte wird dann umgehend gesperrt und die Ersatzkarte durch die rnv per Post an die im rnv Online-Portal hinterlegte Adresse versandt (VRN-Tarifbestimmungen – Teil I, Punkt 5.1.4.1). Bei Verlust oder Zerstörung von persönlichen Jahreskarten im Plastikkartenformat erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € eine Ersatzjahreskarte (s. auch VRN-Tarifbestimmungen – Teil I, Punkt 1.4.).
30. Was passiert mit meinen Tickets, wenn meine Organisation aus der Rahmenvereinbarung austritt?
Mein zum Kündigungszeitpunkt bestehendes VRN-Jobticket-Bund wird im Falle eines Job-Ticket II im Rahmen eines Umstellservices gekündigt und in Rhein-Neckar-Tickets ohne Einbeziehung des Arbeitgebers überführt. Im Falle von anderen unter § 1 Abs. 2 genannten Produkten erfolgt die Überführung in gleichlautende Abonnements ebenfalls ohne Einbeziehung des Arbeitgebers. Dies gilt nicht, sofern der Umstellung durch die Bezugsberechtigten ausdrücklich widersprochen wird. DeutschlandJobTickets werden in gleicher Weise in ein Deutschlandticket überführt.
31. Was passiert, wenn meine Bezugsberechtigung wegfällt?
Mein Arbeitgeber vermerkt den Wegfall im rnv Online-Portal. Die rnv kündigt das Abonnement.