Navigation und Service

 

kompetent und verlässlich

Mehrere graue Pfeile, die auf einen orangenen Punkt verweisen und ein orangener Pfeil der von diesem Punkt wegführt

Das Jobticket-Angebot für Bedienstete des Bundes und der dem Bund nahestehenden Einrichtungen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)

Das VRN-Jobticket-Bund ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte der im VRN zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen.

Das DeutschlandJobTicket DJT ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.

Auch im Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) können nun Beschäftigte des Bundes und ihm nahestehende Einrichtungen bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) neben dem VRN-Jobticket-Bund auch DeutschlandJobtickets (DJT) erwerben. Hierzu wurde mit VRN und rnv eine weitere Rahmenvereinbarung zum DJT abgeschlossen. Allerdings muss die Einrichtung sich insgesamt für das eine oder das andere Angebot entscheiden. Es gibt innerhalb einer Einrichtung kein Wahlrecht. Mit dem Beitritt zur Rahmenvereinbarung zum DJT ist der Austritt aus der bisherigen Rahmenvereinbarung verbunden.

Unabhängig davon gilt für alle Tickets folgendes:

Behörden des Bundes oder andere Arbeitgeber, die die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung erfüllen und bisher nicht beigetreten sind, können einer dieser beiden Rahmenvereinbarung beitreten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das BADV: jobticket@badv.bund.de. Der Arbeitgeber muss zusätzlich eine vorbereitete Einzelvereinbarung mit der VRN und der rnv abschließen. Beitrittserklärungen, eingereicht bis zum jeweils 10. eines Monats, ermöglichen einem Bezug des DJT bzw. VRN-Jobticket-Bund zum übernächsten Monat.

Eine auf den Arbeitgeber bezogene Mindestabnahme ist nicht erforderlich.

Die Teilnahme eines Arbeitgebers an der Rahmenvereinbarung setzt einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss voraus. Dieser Zuschuss muss von den Beziehern des VRN-Jobticket-Bund beantragt werden. Erläuterungen zum Erhalt dieses Zuschusses entnehmen Sie bitte den allgemeinen FAQs. Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses beträgt für alle Tickets 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen. Ein entsprechendes Formular können sie hier aufrufen. Der beigetretene Arbeitgeber kann einen niedrigeren Zuschuss gewähren, der aber den vertraglich vereinbarten Mindestzuschuss nicht unterschreiten darf (s. unter VRN-Jobticket Bund bzw. DeutschlandJobTicket)

Neu beitretende Arbeitgeber erhalten die Zugangsdaten zum rnv-Online-Portal von der rnv. Sie werden zur Bestellung von DJT bzw. VRN-Jobtickets-Bund an interessierte Beschäftigte weitergegeben.

Das VRN-Jobticket Bund: VRN-Jahreskarte und VRN JobTicket II

Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) und die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) einerseits und die Bundesrepublik Deutschland andererseits haben eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Behördentickets abgeschlossen. Auf dieser Grundlage kann das VRN-Jobticket-Bund erworben werden, welches mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss verbunden ist.

Das VRN-Jobticket-Bund ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte der im VRN zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen und gewährt den Beschäftigten des Bundes oder nahestehenden Arbeitgebern Jahreskarten im Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr im Tarifbereich des VRN. Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich gemäß VRN-Tarif und kann auch für Fahrten in der Freizeit genutzt werden.

Die Teilnahme eines Arbeitgebers an der Rahmenvereinbarung setzt einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss zum VRN-Jobticket-Bund in Höhe von mindestens 18,50 € voraus.

Der beigetretene Arbeitgeber kann einen niedrigeren Zuschuss gewähren, der aber den vertraglich vereinbarten Mindestzuschuss von 18,50 € nicht unterschreiten darf..

Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der im VRN zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit in der Rahmenvereinbarung und der Einzelvereinbarung keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind.

Es gilt die VRN-Mitnahmeregelung. VRN-Jobtickets-Bund berechtigen montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr zur Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbeschränkung oder einer weiteren Person und allen Familienkindern/Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren. Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.

Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für die "Karte ab 60". Dort gelten nur Mitnahmeregeln für Kinder unter 6 Jahren, VRN-Tarifbestimmungen – Teil I, Punkt 2.

Das DeutschlandJobTicket (DJT)

Das BADV hat mit der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) eine gesonderte Vereinbarung zum DJT abgeschlossen. Hieran knüpft ein auch vom BADV verhandelter Entwurf eines Einzelvertrages zwischen der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) und die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) einerseits und Ihrer Behörde andererseits an, der von dieser zu unterzeichnen ist. Der Mindestzuschuss beträgt 12,25 €.

Der neuen Rahmenvereinbarung zum DJT müssen auch die bereits der bestehenden Rahmenvereinbarung zum VRN-Joticket beigetretenen Einrichtungen beitreten; es handelt sich um eine neue Vereinbarung.

Nach Eingang der Beitrittserklärung wird die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) die VRN-JobTicketsBund gegen DJT austauschen.

Das DJT berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.

Die Mitnahmemöglichkeiten sind jedoch auf Kinder unter 6 Jahren beschränkt. Beim DJT ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht eingeschlossen. Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist ebenfalls nicht im DJT enthalten. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Die jeweiligen Regelungen entnehmen Sie bitte dem unterbreiteten Angebot Ihres Verkehrsverbunds (Aboanbieter).

ABO-Angebote für AZUBI

Baden-Württemberg
Bis Vollendung des 27. Lebenjahres - D-Ticket JugendBW

In Baden-Württemberg wurde das bundesweit gültige D-Ticket JugendBW mit einem Monatspreis i.H.v. 30,42 € eingeführt. Es ist altersmäßig auch bei Personen im Studium und in der Ausbildung auf 27 Jahre begrenzt.

Demnach beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss) für diesen Personenkreis mit Ausbildungsort im baden-württembergischen Teil des Verkehrsverbundes Rhein Neckar ab sofort generell 15,21 €.

Nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Personen in Ausbildung oder im Studium, die das 27. Lebensjahr beendet haben (älter als 26 Jahre), erhalten entsprechend den Nutzern eines DeutschlandJobtickets einen Höchstzuschuss von 23,28 € bei der Nutzung eines geeigneten Angebotes für diesen Personenkreis oder beim Kauf eines DJT; der Mindestzuschuss von 12,25 € ist beim Kauf des DJT auch hier zu beachten.

Schülerticket Hessen

In Hessen gilt das Schülerticket Hessen für Auszubildende und Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes mit einem Monatspreis i.H.v. 31,00 € .

Demnach beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss)  für AZUBI mit Ausbildungsort im hessischen Teil des Verkehrsverbundes Rhein Neckar  ab sofort generell 15,50 €.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es kein entsprechendes landesweit gültiges Angebot für AZUBI. Daher kommt es auf das Ticketangebot des VRN an. Dieses liegt über dem Preis des DeutschlandJobTickets. Mit Blick auf den Preis des DeutschlandJobticket von 46,55 € beträgt der Festbetrag (Maximalzuschuss) im rheinland-pfälzischen Teil daher generell 23,28 €. Beim Bezug eines DJT ist der Mindestzuschuss von 12,25 € zu beachten.

Ihre Fragen:

Antworten zu vielen Fragen erhalten sie bereits in den FAQ. Ihr Arbeitgeber hat eine Ansprechperson für das Jobticket-Bund bestellt. Diese können sie zu allen organisatorischen Fragen rund um das VRN-Jobticket-Bund.und das DJT ansprechen.

Für spezifische Fragen zum Ticket und für notwendige personenbezogene Auskünfte hierzu steht Ihnen der rnv Abo- und Onlineservice zur Verfügung.

Hinweis:

Bei Anfragen im rnv Abo- und Onlineservice weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um ein VRN-Jobticket-Bund oder ein DJT-Bund auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit dem BADV und des Einzelvertrages mit Ihrem Arbeitgeber handelt.
Informationen zum VRN-Tarifgebiet, zu den tariflichen Bestimmungen, zu den Tarifen und zur Bestellung finden Sie unter dem Punkt „weiterführende Informationen“.

Ihre Bestellung:

Die Bestellung durch Beschäftigte und die Bestätigung der Bezugsberechtigung durch ihren jeweiligen den Arbeitgeber erfolgt ausschließlich über ein von der rnv bereitgestelltes, nichtöffentliches Online-Portal. (Das gilt nicht für die AZUBI-Angebote). Beschäftigte können ihr VRN-Jobticket-Bund oder ihr DJT hierüber selbst verwalten und Änderungen vornehmen. Ihr Arbeitgeber bzw. dessen Ansprechperson für das VRN-Jobticket stellt Ihnen den Link zum Online-Portal zur Verfügung.

Diese Bestätigung muss bis spätestens zum 20. Kalendertag des Vormonats erfolgen, damit diese Bestellung zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden kann.

Der Abonnementvertrag kommt zwischen den Beschäftigten und der rnv zustande. Die Fahrpreise für das VRN-Jobticket-Bund werden von der rnv vom Bankkonto des Beschäftigten per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

weiterführende Informationen:

FAQ Arbeitgeber

FAQ - Beschäftigte

Datei ist nicht barrierefrei Ablaufplan zum Beitritts- und Bestell-Prozess

VRN-Tarifgebiet

Internetseite des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar

rnv Kundenservice
Telefon: 0621 - 465 4444
Fax: 0621 - 465 3338
Servicezeiten: Montag bis Freitag: 8 – 17:30 Uhr

 

Footer2

© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen