FAQ - Beschäftigte
- 1. Was ist ein VRR-JobTicket?
- 2. Wann kann ich ein VRR-JobTicket bestellen?
- 3. Darf ich überhaupt ein VRR-JobTicket bestellen?
- 4. Wie kann ich ein VRR-JobTicket bestellen?
- 5. Bis wann muss ich das VRR-JobTicket bestellen?
- 6. Wer ist mein Vertragspartner?
- 7. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
- 8. Bekommen Azubi einen Arbeitgeberzuschuss?
- 9. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei Azubi?
- 10. Ist eine Unterbrechung des Bezugs des JobTickets während eines Praktikums möglich?
- 11. Fallen für mein VRR-JobTicket zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
- 12. Laufzeit und Kündigung meines VRR-JobTickets
- 13. Was ist beim Wechsel meiner Arbeitsstelle zu beachten?
- 14. Was ist bei der Beantragung eines Ergänzungspreises zu beachten?
- 15. Darf ich andere Personen mit meinem VRR-JobTicket mitnehmen?
- 16. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
- 17. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
- 18. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
1. Was ist ein VRR-JobTicket?
Das VRR-JobTicket ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Das VRR-Jobticket kann im gesamten Tarifgebiet genutzt werden.
2. Wann kann ich ein VRR-JobTicket bestellen?
Das VRR-JobTicket kann ich bestellen, sobald mein Arbeitgeber der Rahmenvereinbarung beigetreten ist.
3. Darf ich überhaupt ein VRR-JobTicket bestellen?
Ein VRR-JobTicket darf ich bestellen, wenn ich bei einer der Rahmenvereinbarung beigetretenen Organisation des Bundes aktiv beschäftigt bin.
Aktiv bedeutet, entweder befristet (mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten) oder unbefristet als Beamte oder Beamtin, Soldatin oder Soldat, Richter, Anwärter (gehobener und höherer Dienst) oder aber Tarifbeschäftigte in Teil- oder Vollzeit.
Nicht berechtigt sind Arbeitnehmer in Elternzeit, erkrankte Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldzuschusses, beurlaubte Arbeitnehmer ohne Bezüge sowie Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die sich in der Freistellungsphase befinden (außerhalb der Erwerbstätigkeit).
4. Wie kann ich ein VRR-JobTicket bestellen?
Die Beantragung erfolgt über den Bestellschein des VRR, auf welchem der Arbeitgeber meine Beschäftigung in der Einrichtung bestätigt hat, und wird durch mich an den VRR übersandt.
5. Bis wann muss ich das VRR-JobTicket bestellen?
Der Bestellschein muss bis zum 10. Kalendertag des Vormonats dem VRR vorliegen.
6. Wer ist mein Vertragspartner?
Mein Abonnementvertrag kommt zwischen dem VRR und mir zustande.
7. Erhalte ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber und wie hoch ist er?
Ein Arbeitgeberzuschuss muss seitens des Arbeitgebers für das bisherige JobTicket nicht zwingend gezahlt werden.
Das DeutschlandJobTicket (DJT) setzt einen Mindestzuschuss durch die Einrichtungen in Höhe von 25 % (12,25 €) des Einführungspreises des Deutschlandtickets zu aktuell 49 € voraus.
Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zu beiden Tickets beträgt 23,28 €/ Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen.
Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden.
8. Bekommen Azubi einen Arbeitgeberzuschuss?
Ja. Sie bekommen auch dann einen Arbeitgeberzuschuss, wenn das AzubiTicket nicht als solches bezeichnet ist, aber das Produkt sich gem. der Produktbeschreibung an Azubi wendet. – Für die Zuschusszahlung ist es unschädlich, wenn das AzubiTicket nicht in der Rahmenvereinbarung aufgeführt ist oder in den Tarifbestimmungen nicht in Verbindung mit dem Jobticket Erwähnung findet. Die Bezuschussung bezieht sich auf das YoungTicketPlus.
9. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei Azubi?
Der höchste mögliche Zuschuss beträgt 23,28 €/Monat. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Ein Mindestzuschuss ist nicht erforderlich.
Ein Wechsel vom Azubi-Ticket zum DJT ist möglich.
10. Ist eine Unterbrechung des Bezugs des JobTickets während eines Praktikums möglich?
Ja, für Anwärter des mD. Dafür ist eine Kündigungsmail bis zum 10. des Monats vor Praktikumsbeginn an: vrr-grosskunden@deutschebahn.com unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatums, der Abonummer und der -zusätzlichen- Bitte auf Unterbrechung ausreichend. Zudem ist das JobTicket an das Abo-Center zurück zu senden. Nach Beendigung des Praktikums muss das JobTicket erneut (s.o.) bis zum 10. des Vormonats beantragt werden. Die Besoldungsstelle ist -zwingend- formlos über die Unterbrechung zu informieren.
11. Fallen für mein VRR-JobTicket zusätzliche Kosten an? (Aufwandspauschale)?
Nein. Für die Serviceleistungen erhebt der VRR keine Aufwandspauschale.
12. Laufzeit und Kündigung meines VRR-JobTickets
Das Abo meines VRR-JobTickets hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es ist nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar.
Eine Kündigung kann bis zum 10. Kalendertag des Vormonats schriftlich beim VRR erfolgen.
Bei der Kündigung meines JobTickets ist ebenfalls die Ansprechperson meines Arbeitgebers zu informieren.
13. Was ist beim Wechsel meiner Arbeitsstelle zu beachten?
Während einer Abordnung innerhalb des VRR-Tarifbereiches kann ich das VRR-JobTicket über die abordnende Dienststelle weiter beziehen.
Bei einer Versetzung und wenn das Arbeitsverhältnis endet, entfällt die Bezugsberechtigung. Die Kündigung erfolgt bis zum 10. Kalendertag des Vormonats beim VRR. Meine Ansprechstelle informiert die Entgelt- und Besoldungsstelle, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Beschäftigungsende eingestellt wird.
Ist im Falle der Versetzung die neue Einrichtung (nicht im Tarifgebiet des VRR gelegen) ebenfalls dem Rahmenvertrag beigetreten, muss ich das JobTicket sowie ggf. den Zuschuss über die aufnehmende Einrichtung neu beantragen.
14. Was ist bei der Beantragung eines Ergänzungspreises zu beachten?
Falls der Beschäftigte im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) bzw. im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnt, kann dieser auf dem Bestellschein des VRR einen Ergänzungspreis für eine Fahrtberechtigung für einen ausgewählten Geltungsbereich des VRS und AVV erwerben. Bitte informieren Sie sich dazu auf der jeweiligen Internetseite.
15. Darf ich andere Personen mit meinem VRR-JobTicket mitnehmen?
Am Wochenende kann ich einen Erwachsenen unentgeltlich mitnehmen.
Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für das DJT.
16. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?
Änderungen werden formlos durch den Beschäftigten per Mail an vrr-grosskunden@deutschebahn.com vorgenommen.
17. Wie werde ich über Tarifänderungen informiert?
Ich werde von meiner Einrichtung über Tarifänderungen informiert. Jeweils aktuelle Tarifinformationen finde ich auch auf der Internetseite des VRR.
18. Wer ist meine Ansprechstelle für den Arbeitgeberzuschuss?
Auskünfte zum Arbeitgeberzuschuss erteilt mir die Ansprechstelle meiner Einrichtung.