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Das JobTicket-Angebot für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Mit dem VRR-JobTicket kommen Sie jeden Tag schnell und bequem zur Arbeit und wieder nach Hause – ohne Verkehrsstress, Stau und nervenaufreibende Parkplatzsuche.

Hierzu hat der Bund eine Rahmenvereinbarung mit der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und der Busverkehr Rheinland GmbH BVR am 06./07./29.05.2019 abgeschlossen. Einrichtungen des Bundes, die die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen und bisher noch nicht beigetreten sind, können der Rahmenvereinbarung beitreten. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt über: jobticket@badv.bund.de auf.

Das Angebot wurde nun um das DeutschlandJobticket (DJT) erweitert. Die bisher der Rahmenvereinbarung beigetretenen Einrichtungen können der geschlossenen Ergänzungsvereinbarung beitreten. Interessierte Einrichtungen wenden sich bitte an: jobticket@badv.bund.de.

Den Bundesbehörden und Einrichtungen ist es möglich, zu dem JobTicket des VRR, das auf der Grundlage des vorgenannten Beitritts erworben wurde und wird, einen Arbeitgeberzuschuss zu gewähren.

Das DeutschlandJobTicket (DJT), welches ebenfalls über den VRR bezogen werden kann, setzt einen Mindestzuschuss durch die Bundesinstitutionen in Höhe von 25 % (12,25 €) des Einführungspreises des Deutschlandtickets zu aktuell 49 € voraus.

Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zu beiden Tickets beträgt 23,28 €/ Monat, maximal 279,36 €/Jahr unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag erreichen oder übersteigen.

Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden.

Auch das AZUBI-Ticket, das YoungTicketPlus, kann entsprechend bezuschusst werden: Der Höchstbetrag beträgt hier ebenfalls 23,28 €/Monat. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden. Ein Mindestzuschuss ist nicht erforderlich.

Ein Wechsel vom AZUBI-Ticket zum DJT ist möglich.

Das DJT setzt einen Mindestzuschuss durch die Einrichtungen in Höhe von 25 % (12,25 €) voraus.

Die Bestellung eines VRR-JobTickets bzw. DJT und die Bestätigung durch den Arbeitgeber müssen bis zum 10. eines Monats dem Verkehrsverbund vorliegen, damit die Bestellung zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden kann.

Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Abo, Tarife und Großkunden-Rabattmodell ist das ABO-Management des BVR.

Bei Anfragen weisen Sie bitte unbedingt darauf hin, dass es sich um ein VRR-JobTicket auf der Grundlage des Rahmenvertrages mit dem Bundesverwaltungsamt handelt.

weiterführende Informationen:

FAQs - Arbeitgeber

FAQ - Beschäftigte

Webseite des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr

VRR Infomaterial und Downloads

Datei ist nicht barrierefrei Vordruck für die Bestellung und Änderung eines VRR-FirmenTickets

Datei ist nicht barrierefrei Bestellschein Deutschland-Ticket Job

Datei ist nicht barrierefrei Preise im VRR ab 01.01.2023

Kontakt

BVR Busverkehr Rheinland GmbH - Abo-Management
Telefon: 02581 4598163

 

BVR Busverkehr Rheinland GmbH - Abo-Management
Postfach 10 05 03
48054 Münster

 

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