FAQs - Arbeitgeber/innen
- 1. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Grundlagenvereinbarung mit der Stadtwerke Bonn Verkehr GmbH (SWB Bus und Bahn) zum DeutschlandJobTicket (DeutschlandTicket als JobTicket – DT-JT)?
- 2. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Rahmenvereinbarung mit dem VRS vom 30.10./05.11./22.11.2019 zum Großkundenticket?
- 3. Höhe des Zuschusses beim VRS
1. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Grundlagenvereinbarung mit der Stadtwerke Bonn Verkehr GmbH (SWB Bus und Bahn) zum DeutschlandJobTicket (DeutschlandTicket als JobTicket – DT-JT)?
Bitte wenden Sie sich an das Jobticket-Team des BADV, jobticket@badv.bund.de. Von dort erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen.
2. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Rahmenvereinbarung mit dem VRS vom 30.10./05.11./22.11.2019 zum Großkundenticket?
Neue Behörden können beitreten, wenn mindestens 25 % Ihrer Beschäftigten ein Großkundenticket beziehen. Bitte wenden Sie sich an das Jobticket-Team des BADV, jobticket@badv.bund.de.
3. Höhe des Zuschusses beim VRS
Im VRS wird für das Großkundenticket kein Arbeitgeberzuschuss verlangt.
Für das Deutschland Ticket als JobTicket ist ein Mindestzuschuss in Höhe von 12,25 € zu zahlen.
Als Höchstbetrag können bis zu 23,28 € auch für das Großkundenticket gewährt werden.
Azubi erhalten für das VRS-AZUBI-Ticket ebenfalls einen Zuschuss von höchstens 23,28 €.