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FAQs - Arbeitgeber/innen

1. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Grundlagenvereinbarung mit der Stadtwerke Bonn Verkehr GmbH (SWB Bus und Bahn) zum DeutschlandJobTicket (DeutschlandTicket als JobTicket – DT-JT)?

Bitte wenden Sie sich an das Jobticket-Team des BADV, jobticket@badv.bund.de. Von dort erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen.

2. Wie erfolgt der Beitritt einer Behörde zur Rahmenvereinbarung mit dem VRS vom 30.10./05.11./22.11.2019 zum Großkundenticket?

Neue Behörden können beitreten, wenn mindestens 25 % Ihrer Beschäftigten ein Großkundenticket beziehen. Bitte wenden Sie sich an das Jobticket-Team des BADV, jobticket@badv.bund.de.

3. Höhe des Zuschusses beim VRS

Im VRS wird für das Großkundenticket kein Arbeitgeberzuschuss verlangt.

Für das Deutschland Ticket als JobTicket ist ein Mindestzuschuss in Höhe von 12,25 € zu zahlen.

Als Höchstbetrag können bis zu 23,28 € auch für das Großkundenticket gewährt werden.

Azubi erhalten für das VRS-AZUBI-Ticket ebenfalls einen Zuschuss von höchstens 23,28 €.

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