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FAQ - Beschäftigte

1. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Die Zahlung eines Zuschusses ist nur für ein DeutschlandTicket als JobTicket (DT-JT) verpflichtend. Zu diesem Ticket ist ein Mindestzuschuss von 12,25 € zu zahlen

Zu allen Jobtickets, dem GroßkundenTicket und dem DeutschlandTicket als JobTicket sowie den Abo-Angeboten für AZUBI können als Höchstbetrag 23,28 €, € gewährt werden.

Die der Rahmenvereinbarung beigetretenen Einrichtungen informieren ihre Beschäftigten, welcher Zuschuss konkret gewährt werden soll.

2. Wann kann ein GroßkundenTicket oder ein DeutschlandTicket als JobTicket als Voraussetzung für einen Arbeitgeberzuschuss beantragt werden?

Diese Tickets können sofort beantragt werden, wenn die Behörde einer der beiden Vereinbarungen beigetreten ist und eine Orga-Nr. erhalten hat.

In Bezug auf die Rahmenvereinbarung zum GroßkundenTicket wird die Orga-Nr. erst nach Erreichen der Mindestabnahmequote von 25 % durch die SWB Bus und Bahn vergeben.

3. Bis wann und wie muss die Bestellung eines GroßkundenTicket oder DeutschlandTicket als JobTicket erfolgen

Ein Vertrag über ein GroßkundenTicket oder ein DeutschlandTicket als JobTicket kann zum 01. eines Monats abgeschlossen werden, wenn der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bis spätestens 10. des Vormonats bei der SWBV vorliegt (VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 8 Pkt. 2; s. auch Bestellschein). Das heißt, wenn Sie Ihr Ticket beispielsweise ab 01.10. nutzen möchten, muss die Bestellung bis 10.09. eingegangen sein.

Senden Sie den ausgefüllten und von Ihrer Einrichtung hinsichtlich der Bezugsberechtigung bestätigten Bestellschein per Mail an grosskundenticket@stadtwerke-bonn.de

Bitte beachten Sie, dass Sie ein evtl. bestehendes Abo für ein allgemeines Ticket mit der vorgeschriebenen Frist kündigen müssen. Die Kündigung muss unter Angabe Ihres Namens und der Abo-Nummer in Textform per E-Mail bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementsmonats in Textform beim Vertragsverkehrsunternehmen eingegangen sein. Eine Nachberechnung der vorhergehenden ABO-Vergünstigung (Referenzzahlung) erfolgt nicht. (VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 8 Pkt. 6 Abs. 2)

4. Welche weiteren Vergünstigungen ergeben sich für die Beschäftigten?

Das VRS-GroßkundenTicket ist ein hinsichtlich der Preisgestaltung und der Nutzungsmöglichkeiten speziell für Großkunden entwickeltes ABO-Ticket. Die aktuellen Preise können Sie dem VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 15 Pkt. 7 entnehmen und der Geltungsbereich richtet sich nach dem VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 15 Pkt. 5.

Das VRS-GroßkundenTicket gilt auch für Fahrten in der Freizeit. Es können weitere Personen mitgenommen werden. Siehe hierzu VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 15 Pkt. 5.

Solche Mitnahmemöglichkeiten gibt es für das DeutschlandTicket als JobTicket nicht

5. Zahlweise

Die Tickets können im Abonnement mit monatlicher Zahlweise beantragt werden.

Die Bezahlung des GroßkundenTickets erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto der Beschäftigten. Den Beschäftigten steht nur eine monatliche Zahlweise zur Verfügung.

6. Welche zusätzlichen Kosten sind zu zahlen (Aufwandspauschale)?

Zur Abwicklung des GroßkundenTickets wird für vereinbarte Leistungen der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH monatlich eine Aufwandspauschale erhoben. Die Bezahlung dieses Serviceentgelts erfolgt direkt vom Beschäftigten. Die Aufwandspauschale beträgt

im Kalenderjahr 2023 2,40 € und im im Kalenderjahr 2024 2,60 €.

Für das DeutschlandTicket als JobTicket fällt keine Aufwandspauschale an.

7. Wie ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigung muss bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementsmonats in Textform bei den Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH eingegangen sein

8. Kann ein Vertrag auch innerhalb des Jahres gekündigt werden und was ist zu veranlassen, wenn ein/e Beschäftigte/r dieArbeitsstelle wechselt oder verlässt?

Während eines Vertragsjahres kann jede/r Mitarbeiter/in nur einmal ein VRS-GroßkundenTicket kündigen, unterjährige Unterbrechungen mit Wiederaufnahme im selben Jahr sind nicht möglich. (s. Kündigungsantrag)

DeutschlandTickets als JobTicket können zu jedem Monatsende gekündigt werden.

Im Falle einer Abordnung zu einer anderen der Rahmenvereinbarung mit dem VRS vom 30.10./05.11./22.11.2019 beigetretenen Einrichtung gilt das GroßkundenTicket fort.

Bei dem DeutschlandTicket als JobTicket gilt dies auch für Abordnungen an Einrichtungen außerhalb des Geltungsbereiches des VRS.

Zum Zeitpunkt der Versetzung müssen die Tickets jedoch gekündigt und gegebenenfalls über einen neuen Bestellschein über die aufnehmende Behörde neu beantragt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle bitte mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH in Verbindung (Kontaktdaten s. Frage 14). Das gilt auch für das DeutschlandTicket als JobTicket

Sollten Sie aus beruflichen, familiären Gründen oder aus Gründen einer Erkrankung Ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollen, wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH

Beachte: Über die Kündigung muss auch die Ansprechstelle der Behörde informiert werden, damit die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses eingestellt werden kann.

Im Hinblick auf die Arbeitgeberzuschüsse geht die Ansprechperson für das Jobticket bei der Bestätigung der Bezugsberechtigung von einer Erwartung eines Bezuges für mindestens ein Jahr aus. Diese Erwartung ist auch dann gegeben, wenn die Aussicht auf eine Fortdauer eines befristeten Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses besteht. Dienstlich begründete Unterschreitungen des 12-Monats-Abonnements sind zulässig.

9. Ist eine Unterbrechung des Bezugs des GroßkundenTickets oder des VRS-AZUBI-Tickets während eines Praktikums möglich?

Ja. Dafür ist eine Kündigung bis zum 10. des Monats mit dem entsprechenden Vordruck vor Praktikumsbeginn einzureichen. Als Kündigungsgrund ist unbedingt "Unterbrechung wegen Praktikum" anzugeben. Nach Beendigung des Praktikums muss das JobTicket erneut (s.o.) bis zum 10. des Vormonats beantragt werden. Die Besoldungsstelle ist - zwingend - formlos über die Unterbrechung zu informieren. Den Vordruck finden Sie unter VRS Änderungs- /Kündigungsantrag Abonnement

10. Kann ich das GroßkundenTicket bzw. das DeutschlandTicket als JobTicket weiter nutzen, wenn ich mich im Mutterschutz oder in Elternzeit befinde oder in Altersteilzeit gehe?

Der Bezug des GroßkundenTickets ist ausgeschlossen:

  • Arbeitnehmer/innen in Elternzeit mit einer Dauer von mehr als zwei vollen Kalendermonaten sowie den vor- und nachgelagerten Einzelwochen (außerhalb einer Erwerbstätigkeit),
  • Erkrankte Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldzuschusses (wird kein Krankengeldzuschuss gezahlt nach Ablauf der Lohnfortzahlung),
  • Ohne Bezüge beurlaubte Arbeitnehmer/innen,
  • Arbeitnehmer/in in Altersteilzeit in der Freizeitphase (außerhalb der Erwerbstätigkeit).

Dies ergibt sich aus VRS-Gemeinschaftstarif, Anlage 15 Tarifbestimmungen GroßkundenTicket.

Für das DeutschlandTicket als JobTicket richtet sich die weitere Bezugsberechtigung nach den Regelungen zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses. Siehe hierzu Punkt 6 der Richtlinie des Bundesministerium des Innern (BMI) i.d.F. vom 28. März 2023 .

11. Ist die Übertragbarkeit auf andere Nutzer/innen möglich?

Die Tickets sind persönliche Zeitkarten und nicht übertragbar.

12. Ist der Umstieg von einem privaten Monatsticket auf ein VRS GroßkundenTicket möglich?

Der Umstieg von einem privaten Monatsticket auf ein VRS GroßkundenTicket ist möglich. Es gelten hinsichtlich der Kündigung und der Bestellung die bereits dargelegten Regeln. Eine Nachberechnung der vorhergehenden ABO-Vergünstigung (Referenzzahlung) erfolgt nicht (VRS-Gemeinschaftstarif, Anl. 8 Pkt. 6 Abs. 2).

13. An wen muss ich mich wenden, wenn sich zum Beispiel meine Kontoverbindung, meine Adresse oder der Geltungsbereich ändert?

Änderungen richten Sie bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Abo-Nummer mit Hilfe des auf dieser Internetseite zum VRS hinterlegten VRS - GroßkundenTicket Änderungs-/Kündigungsantrages an

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