Das Jobticket-Angebot für Bedienstete des Bundes und der dem Bund nahestehenden Einrichtungen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Das VRS-GroßkundenTicket (GKT) ist ein Ticket, das zur Nutzung des gesamten VRS-Angebots im Verbundraum berechtigt.
Das DeutschlandTicket als JobTicket (DT-JT) ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.
VRS-Großkundenticket
Zum VRS-Großkundenticket (GKT) hat der Bund eine Rahmenvereinbarung mit der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH und eine Servicevereinbarung mit der Stadtwerke Bund Verkehrs-GmbH (SWB Bus und Bahn) abgeschlossen. Dieser Rahmenvereinbarung sind Bundesbehörden bzw. nahestehenden Institutionen beigetreten.
Ein Beitritt weiterer Einrichtungen in den Rahmenvertrag des Bundes mit dem VRS ist möglich, wenn mindestens 25 Prozent der Beschäftigten einer Einrichtung das Produkt GroßkundenTicket (GKT) abnehmen (Mindestabnahmequote).
Die Laufzeit jedes einzelnen Ticketvertrages richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsjahr des Grundvertrages (01.01. bis 31.12. eines Jahres) und verlängert sich ohne Kündigung um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Preis für ein GKT beträgt ab 01.01.2025 bei einer Abnahmequote von monatlich
ab 35 bis 44% in der | |
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Standortkategorie 1 (Dienststelle Köln oder Bonn) | 83,00 Euro |
Standortkategorie 2 (Dienststelle in anderen Städten / Gemeinden) | 78,80 Euro |
ab 25 bis 34 % in der | |
Standortkategorie 1 (Dienststelle Köln oder Bonn) | 87,20 Euro |
Standortkategorie 2 (Diensstelle in anderen Städten / Gemeinden) | 82,30 Euro |
Daneben ist im Kalenderjahr 2025 für das Ticketmanagement weiterhin eine monatliche Aufwandspauschale von 2,60 Euro zu zahlen.
Regelung für Fahrten in benachbarte Verbünde
Für den Übergangstarif VRS/ VRR (Aufpreis) sind ab 01.01.2025 zu dem Großkundenticketpreis 88,20 € zu zahlen. Allerdings entfällt dieses Angebot zum 28.02.2025.
Für die zusätzliche Nutzung des Aachener Verkehrsverbundes (Aufpreis) sind ab 01.01.2025 zu dem Großkundenticketpreis 99,59 € zu zahlen.
Der bisherige Übergangstarif VRS/Ahr ist ab 01.01.2019 entfallen und ist im normalen VRS-GroßkundenTicket ohne Aufpreis enthalten.
Informationen zum Nachbarverbundraum Aachener Verkehrsverbund (AVV):
GKTs gelten zusätzlich und ohne Preisaufschlag in allen angrenzenden Nachbarkommunen des AVV sowie in den AVV-Kommunen Düren und Kreuzau.
Ferner haben Inhaber eines GKTs die Möglichkeit ein JobTicket für das Gesamtgebiet des AVV hinzuzukaufen. Der Preis für dieses optionale AVV-Ticket beträgt ab 01.01.2025 99,59 € monatlich.
Bitte beachten Sie, dass im AVV für die Fahrradmitnahme ein eigenes FahrradTicket benötigt wird!
JobTicket NRW
Auf dem neuen Bestellschein der SWB Bus und Bahn besteht nun für die Beschäftigten der der vorgenannten Rahmenvereinbarung beigetretenen Einrichtungen auch die Möglichkeit das JobTicket NRW zu bestellen. Der Tarifraum ist hier ganz NRW. Ein neuer Beitrittsantrag seitens Ihres Arbeitgebers oder eine neue Rahmenvereinbarung ist nicht erforderlich. Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:
https://www.swb-busundbahn.de/tickets/zeitkarten-und-abos/jobticket/ und https://www.mobil.nrw/fileadmin/01_Content_Sales_Hub/Downloadcenter/JobTicket_NRW_Flyer_2021.pdf .
Information für alle, die bisher ein "normales Abonnement" im VRS nutzen und auf das GroßkundenTicket umsteigen möchten:
Eine Kündigung vor Ablauf der Jahresfrist ist möglich, wenn unmittelbar anschließend ein GKT abgenommen wird.
Für die Kündigungsfristen und Rückgabe der Chipkarten gelten die gültigen Tarifbestimmungen. Die Kündigung des Abonnements muss schriftlich beim bisherigen Vertragsverkehrsunternehmen eingehen. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass ab dem Folgemonat nach Kündigung eine Teilnahme am GroßkundenTicket erfolgt.
DeutschlandTicket als JobTicket (DeutschlandJobTicket)
Das BADV hat mit der SWB Bus und Bahn eine gesonderte Vereinbarung zum DT-JT abgeschlossen Hieran knüpft ein auch vom BADV verhandelter Entwurf eines Einzelvertrages zwischen der SWB Bus und Bahn und Ihrer Behörde an, der von Ihnen zu unterzeichnen ist, um Ihren Beschäftigten den Bezug des DT-JT zu ermöglichen. Der neuen Rahmenvereinbarung zum DT-JT müssen auch die bereits der bestehenden Rahmenvereinbarung zum GKT beigetretenen Einrichtungen der neuen Rahmenvereinbarung zum DT-JT beitreten; es handelt sich um eine neue Vereinbarung. Die Beitrittserklärungen bis zum jeweils 15. eines Monats ermöglichen einem Bezug des DT-JT zum übernächsten Monat. - Ein gesonderter Beitritt weiterer Einrichtungen in den Rahmenvertrag des Bundes mit SWB Bus und Bahn ist möglich.
Eine Mindestabnahme ist nicht erforderlich.
Nach Eingang der Beitrittserklärung wird SWB Bus und Bahn den Ansprechpersonen der der Rahmenvereinbarung zum DT-JT beigetretenen Einrichtungen per Mail einen Wechselantrag für bisherige Nutzer und Nutzerinnen eines Großkundentickets und einen Bestellschein für neue Interessenten und Interessentinnen am DT-JT zusenden. De jeweiligen Ansprechpersonen werden den Wechselantrag und den Bestellschein interessierten Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Beschäftigten leiten die ausgefüllten Wechselanträge und Bestellscheine bis zum 10.des Vormonats an SWB Bus und Bahn ( grosskundenticket@stadtwerke-bonn.de ) weiter, damit Ihnen noch bis zum Monatsende ein DT-JT zugesendet werden kann. Wechselanträge erfordern keine Bestätigung der Bezugsberechtigung durch den Arbeitgeber.
Für den Fall, dass der Wechsel unterbleibt, wird das bisherige Großkundenticket weiterbezogen. Aber auch dann ist der Zuschuss auf 23,28 € zu reduzieren.
DeutschlandTicket als JobTicket und Großkundenticket - gemeinsame Regeln
Die Bestellung der beiden Tickets erfolgt bei SWB Bus und Bahn. Innerhalb einer beigetretenen Einrichtung können beide Tickets wahlweise nebeneinander bezogen werden. Die Bestellung des VRS-GroßkundenTicket erfolgt mit dem unten als PDF-Datei hinterlegten Bestellvordruck. Den Bestellvordruck für das DT-JT erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber.
Das seitens des Arbeitgebers bestätigte Bestellformular muss bis zum 10. des Vormonats bei SWB Bus und Bahn vorliegen.
Da mit der Bestellung ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen den Beschäftigten und SWB Bus und Bahn entsteht, sendet die SWB Bus und Bahn die GKTs und die DT-JTs direkt an die privaten Anschriften der Beschäftigten und zieht monatlich im Lastschriftverfahren den Ticketpreis (beim GKT zuzüglich einer Aufwandspauschale für das Ticketmanagement (siehe oben)) vom Konto der Beschäftigten ein.
Beide Tickets sind persönliche, nicht übertragbare Fahrausweise und gelten als Fahrberechtigung nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.
Informationen zum Zuschuss
Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses zu dem VRS-Großkundenticket und dem DT-JT beträgt 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr. Zum DT-JT ist ab dem 01.01.2025 ein Mindestzuschuss von 14,50 € zu zahlen. Zum Bezug des VRS-Großkundenticket verlangt die SWBV GmbH keinen Mindestzuschuss.
Auch das VRS-AZUBI-Ticket für Personen in Ausbildung und in der Beamtenanwartschaft kann bezuschusst werden: Der Höchstbetrag beträgt hier ebenfalls 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr. Dieser Zuschuss gilt auch für andere an diesen Personenkreis adressierte Tickets unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag bzw. den von der Einrichtung hierzu festgesetzten AZUBI-Zuschussbetrag nicht unterschreiten. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden.
Ein Mindestzuschuss beim GKT und dem VRS-AZUBI-Ticket ist nicht erforderlich.
Das DT-JT erfordert auch beim Bezug durch Personen in Ausbildung oder in der Beamtenanwartschaft einen Mindestzuschuss von 14,50 €. Es kann daher nur auf der Grundlage eines beitritts der Beschäftigungsstelle zu der Rahmenvereinbarung mit der SWBV GmbH bezogen werden.
Den FAQ können Sie entnehmen, wie Sie den Zuschuss erhalten. Ein entsprechendes Formular können sie hier aufrufen.
Informationen zu Carsharing und Fahrradverleih im VRS:
Mit Angeboten zu Carsharing und Leihrädern wird das GKT zum „Multiticket“. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.vrsinfo.de/service/carsharing-leihrad-und-co/carsharing-und-leihraeder-im-vrs.html und https://www.nextbike.de/de/bonn/preise/ oder erhalten Sie bei Ihrem GroßkundenTicket-Team.
Mit dem DT-JT auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung mit SWB Bus und Bahn können bei den Kölner Verkehrsbetrieben keine Fahrräder genutzt werden.
Sie haben Fragen zum Tarifangebot oder zu Ihrem Abonnement?
Die GroßkundenTicket-Teams bieten Ihnen persönliche Beratungen in den nachfolgenden Service-Centern an (Montag bis Freitag 6:30 – 19:00 Uhr und Samstag 9:00 – 14:00 Uhr):
- Bonn: Münsterstraße 18 (Cassius-Bastei), 53111 Bonn
- Bad Godesberg: Alte Bahnhofstraße 22a, 53173 Bonn
Hinweis: Bei telefonischen Anfragen und Anfragen per E-Mail wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Kontaktdaten.
weiterführende Informationen:
Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg (VRS)
Bestellschein für das Deutschlandticket Jobticket
Bestellschein für das GroßkundenTicket (gültig ab 2022)
Vordruck für die Abbestellung des bestehenden "normalen Abonnements"
VRS - GroßkundenTicket Änderungs-/Kündigungsantrag
Kontakt
53111 Bonn