Navigation und Service

 

kompetent und verlässlich

Mehrere graue Pfeile, die auf einen orangenen Punkt verweisen und ein orangener Pfeil der von diesem Punkt wegführt

Das Jobticket-Angebot für Bedienstete des Bundes und der dem Bund nahestehenden Einrichtungen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Das VRS-GroßkundenTicket (GKT) ist ein Ticket, das zur Nutzung des gesamten VRS-Angebots im Verbundraum berechtigt.

Das DeutschlandTicket als JobTicket (DT-JT) ist eine deutschlandweit gültige persönliche Zeitkarte und berechtigt zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge) in Deutschland.

VRS-Großkundenticket

Zum VRS-Großkundenticket (GKT) hat der Bund eine Rahmenvereinbarung mit der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH und eine Servicevereinbarung mit der Stadtwerke Bund Verkehrs-GmbH (SWB Bus und Bahn) abgeschlossen. Dieser Rahmenvereinbarung sind Bundesbehörden bzw. nahestehenden Institutionen beigetreten. 

Ein Beitritt weiterer Einrichtungen in den Rahmenvertrag des Bundes mit dem VRS ist möglich, wenn mindestens 25 Prozent der Beschäftigten einer Einrichtung das Produkt GroßkundenTicket (GKT) abnehmen (Mindestabnahmequote).

Die Laufzeit jedes einzelnen Ticketvertrages richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsjahr des Grundvertrages (01.01. bis 31.12. eines Jahres) und verlängert sich ohne Kündigung um jeweils ein weiteres Jahr.

Der Preis für ein GKT beträgt ab 01.01.2024 bei einer Abnahmequote von monatlich

ab 35 bis 44% in der
Standortkategorie 1 (Dienststelle Köln oder Bonn)78,40 Euro
Standortkategorie 2 (Dienststelle in anderen Städten / Gemeinden)74,40 Euro
ab 25 bis 34 % in der
Standortkategorie 1 (Dienststelle Köln oder Bonn)82,30 Euro
Standortkategorie 2 (Diensstelle in anderen Städten / Gemeinden)77,70 Euro

Daneben ist im Kalenderjahr 2024 für das Ticketmanagement eine monatliche Aufwandspauschale von 2,60 Euro zu zahlen.

Regelung für Fahrten in benachbarte Verbünde

Für den Übergangstarif VRS/ VRR (Aufpreis) sind ab 01.01.2024 zu dem Großkundenticketpreis 83,40 € zu zahlen.

Für die zusätzliche Nutzung des Aachener Verkehrsverbundes (Aufpreis) sind ab 01.01.2024 zu dem Großkundenticketpreis 94,18 € zu zahlen.

Der bisherige Übergangstarif VRS/Ahr entfällt ab 01.01.2019 und ist im normalen VRS-GroßkundenTicket ohne Aufpreis enthalten.

Informationen zum Nachbarverbundraum Aachener Verkehrsverbund (AVV):

GKTs gelten zusätzlich und ohne Preisaufschlag in allen angrenzenden Nachbarkommunen des AVV sowie in den AVV-Kommunen Düren und Kreuzau.

Ferner haben Inhaber eines GKTs die Möglichkeit ein JobTicket für das Gesamtgebiet des AVV hinzuzukaufen. Der Preis für dieses optionale AVV-Ticket beträgt ab 01.01.2024 94,18 € monatlich.

Bitte beachten Sie, dass im AVV für die Fahrradmitnahme ein eigenes FahrradTicket benötigt wird!

JobTicket NRW

Auf dem neuen Bestellschein der SWB Bus und Bahn besteht nun für die Beschäftigten der der vorgenannten Rahmenvereinbarung beigetretenen Einrichtungen auch die Möglichkeit das JobTicket NRW zu bestellen. Der Tarifraum ist hier ganz NRW. Ein neuer Beitrittsantrag seitens Ihres Arbeitgebers oder eine neue Rahmenvereinbarung ist nicht erforderlich. Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:

https://www.swb-busundbahn.de/tickets/zeitkarten-und-abos/jobticket/ und https://www.mobil.nrw/fileadmin/01_Content_Sales_Hub/Downloadcenter/JobTicket_NRW_Flyer_2021.pdf .

Information für alle, die bisher ein "normales Abonnement" im VRS nutzen und auf das GroßkundenTicket umsteigen möchten:

Eine Kündigung vor Ablauf der Jahresfrist ist möglich, wenn unmittelbar anschließend ein GKT abgenommen wird.

Für die Kündigungsfristen und Rückgabe der Chipkarten gelten die gültigen Tarifbestimmungen. Die Kündigung des Abonnements muss schriftlich beim bisherigen Vertragsverkehrsunternehmen eingehen. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass ab dem Folgemonat nach Kündigung eine Teilnahme am GroßkundenTicket erfolgt.

DeutschlandTicket als JobTicket (DeutschlandJobTicket)

Das BADV hat mit der SWB Bus und Bahn eine gesonderte Vereinbarung zum DT-JT abgeschlossen Hieran knüpft ein auch vom BADV verhandelter Entwurf eines Einzelvertrages zwischen der SWB Bus und Bahn und Ihrer Behörde an, der von Ihnen zu unterzeichnen ist. 

Der neuen Rahmenvereinbarung zum DT-JT müssen auch die bereits der bestehenden Rahmenvereinbarung zum GKT beigetretenen Einrichtungen beitreten; es handelt sich um eine neue Vereinbarung. Die Beitrittserklärungen bis zum jeweils 15. eines Monats ermöglichen einem Bezug des DT-JT zum übernächsten Monat. - Ein Beitritt weiterer Einrichtungen in den Rahmenvertrag des Bundes mit SWB Bus und Bahn ist möglich.

Eine Mindestabnahme ist nicht erforderlich.

Nach Eingang der Beitrittserklärung wird SWB Bus und Bahn den Ansprechpersonen der der Rahmenvereinbarung zum DT-JT beigetretenen Einrichtungen per Mail einen Wechselantrag für bisherige Nutzer und Nutzerinnen eines Großkundentickets und einen Bestellschein für neue Interessenten und Interessentinnen am DT-JT zusenden. De jeweiligen Ansprechpersonen werden den Wechselantrag und den Bestellschein interessierten Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Beschäftigten leiten die ausgefüllten Wechselanträge und Bestellscheine bis zum 10.des Vormonats an SWB Bus und Bahn ( grosskundenticket@stadtwerke-bonn.de ) weiter, damit Ihnen noch bis zum Monatsende ein DT-JT zugesendet werden kann. Wechselanträge erfordern keine Bestätigung der Bezugsberechtigung durch den Arbeitgeber.

Für den Fall, dass der Wechsel unterbleibt, wird das bisherige Großkundenticket weiterbezogen. Aber auch dann ist der Zuschuss ab dem 01.05.2023 auf 23,28 € zu reduzieren.

 

DeutschlandTicket als JobTicket und Großkundenticket - gemeinsame Regeln

Die Bestellung der beiden Tickets erfolgt bei SWB Bus und Bahn. Innerhalb einer beigetretenen einrichtung können beide Tickets wahlweise nebeneinander bezogen werden. Die Bestellung des VRS-GroßkundenTicket erfolgt mit dem unten als PDF-Datei hinterlegten Bestellvordruck. Den Bestellvordruck für das DT-JT erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber.

Das seitens des Arbeitgebers bestätigte Bestellformular muss bis zum 10. des Vormonats bei SWB Bus und Bahn vorliegen.

Da mit der Bestellung ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen den Beschäftigten und SWB Bus und Bahn entsteht, sendet die SWB Bus und Bahn die GKTs und die DT-JTs direkt an die privaten Anschriften der Beschäftigten und zieht monatlich im Lastschriftverfahren den Ticketpreis (beim GKT zuzüglich einer Aufwandspauschale für das Ticketmanagement (siehe oben)) vom Konto der Beschäftigten ein.

Beide Tickets sind persönliche, nicht übertragbare Fahrausweise und gelten als Fahrberechtigung nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.

Informationen zum Zuschuss

Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses zu dem VRS-Großkundenticket und dem DT-JT beträgt 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr.

Auch das VRS-AZUBI-Ticket, kann entsprechend zur Hälfte bezuschusst werden: Der Höchstbetrag beträgt hier ebenfalls 23,28 €/Monat, maximal 279,36 €/Jahr. Dieser Zuschuss gilt auch für andere AZUBI-Tickets unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Ticketkosten diesen Betrag bzw. den von der Einrichtung hierzu festgesetzten AZUBI-Zuschussbetrag nicht unterschreiten. Liegen die Ticketkosten niedriger, kann nur ein Zuschuss in Höhe der hälftigen Ticketkosten bezahlt werden.

Ein Mindestzuschuss beim GKT und dem VRS-AZUBI-Ticket ist nicht erforderlich. Es steht der beigetretenen Institution frei, auf den Zuschuss zu verzichten oder einen niedrigeren Zuschuss zu gewähren. Der Verzicht auf einen solchen Zuschuss führt nicht zur Aufgabe des VRS-GroßkundenTickets.

Das DT-JT erfordert einen Mindestzuschuss von 12,25 €.

Den FAQ können Sie entnehmen, wie Sie den Zuschuss erhalten. Ein entsprechendes Formular können sie hier aufrufen.

Informationen zu Carsharing und Fahrradverleih im VRS:

Mit Angeboten zu Carsharing und Leihrädern wird das GKT zum „Multiticket“. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.vrsinfo.de/service/carsharing-leihrad-und-co/carsharing-und-leihraeder-im-vrs.html und https://www.nextbike.de/de/bonn/preise/ oder erhalten Sie bei Ihrem GroßkundenTicket-Team.

Mit dem DT-JT auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung mit SWB Bus und Bahn können bei den Kölner Verkehrsbetriebe keine Fahrräder genutzt werden.

Sie haben Fragen zum Tarifangebot oder zu Ihrem Abonnement?

Die GroßkundenTicket-Teams bieten Ihnen persönliche Beratungen in den nachfolgenden Service-Centern an (Montag bis Freitag 6:30 – 19:00 Uhr und Samstag 9:00 – 14:00 Uhr):

  • Bonn: Münsterstraße 18 (Cassius-Bastei), 53111 Bonn
  • Bad Godesberg: Alte Bahnhofstraße 22a, 53173 Bonn
  • Hinweis: Bei telefonischen Anfragen und Anfragen per E-Mail wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Kontaktdaten.

weiterführende Informationen:

FAQs - Arbeitgeber/innen

FAQ - Beschäftigte

Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg (VRS)

Datei ist nicht barrierefrei Bestellschein für das Deutschlandticket Jobticket

Datei ist nicht barrierefrei Bestellschein für das GroßkundenTicket (gültig ab 2022)

Datei ist nicht barrierefrei Infobroschüre VRS 2023

Datei ist nicht barrierefrei VRS - Geltungsbereich

Datei ist nicht barrierefrei Vordruck für die Abbestellung des bestehenden "normalen Abonnements"

Datei ist nicht barrierefrei VRS - GroßkundenTicket Änderungs-/Kündigungsantrag

Kontakt

Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH - GroßkundenTicket-Team
Telefon: 0228 7114615
Fax: 0228 711964615

 

Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH - GroßkundenTicket-Team
Sandkaule 2
53111 Bonn

 

Footer2

© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen